13.36
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Herr Präsident! Das ist eine tatsächliche Berichtigung des Redebeitrages von Kollegin Brandstötter. Das Verbot der vertiefenden Berichterstattung wird nicht neu eingeführt, das ist unrichtig.
Sie war auf orf.at schon bisher nicht gestattet. Das ist geltende Rechtslage. Die Abgrenzung zum Tages- und Wochenzeitungsmarkt wurde in diesem Punkt lediglich akzentuiert, weil sich orf.at sehr oft nicht daran gehalten hat.
Dann gibt es eine zweite Berichtigung, und zwar zur Rede des Kollegen Hafenecker: Es ist nicht so, dass die Einpersonenunternehmen einen ORF-Beitrag zahlen werden, weil sich dieser an den Arbeitslöhnen festmacht. (Abg. Hafenecker: 1 bis 50!) – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hafenecker: Die Kohorte 1 bis 50 Mitarbeiter, Frau Kollegin!)
13.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Helmut Brandstätter. – Bitte, Herr Abgeordneter.