20.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kollegen! Geschätzte Zuschauer, vor allem aber werte Konsumenten und Landwirte! Ich beginne mit einem Zitat aus einem Beitrag des ORF nach Ihrem Ministerratsvortrag, Frau Ministerin. Zitat: „‚Natürliche Pflanzen und Tiere dürfen nicht patentiert werden. Das gilt für alle Formen konventio­neller Züchtung‘, so Gewessler“ – nach dem Ministerrat –, „auch dann, wenn Zufalls­mutationen im Labor entstehen“, damit die heimische Landwirtschaft geschützt ist. – Vorsicht, meine Damen und Herren! Sie erzählen von einem großen Wurf, und natürlich sehen die von Ihnen finanzierten NGOs darin auch einen wichtigen Schritt.

Worum geht es denn wirklich, und wie schaut es in Wahrheit aus? – Wir reden von Biopatenten, wir reden von der Grünen Gentechnik, wir reden von Patenten auf Braugerste, auf Bier, auf Salat, auf Mais. Zu dem, was uns heute als Gesetz­entwurf vorliegt, muss man sagen: Vom Inhalt her stimmen wir zu, wir wollen keine Biopatente, aber die Methode, um das zu erreichen, ist komplett falsch. Wir wollen heute Änderungen im nationalen Patentrecht, wir wissen aber ganz genau, die haben keine Auswirkung auf die Erteilungspraxis des Europäischen Patentamts. Das europäische Patent gilt in circa 40 Ländern, in der EU und auch außerhalb der EU. Das bedeutet, dass das, was wir ausgearbeitet haben und heute hier beschlossen werden soll, genau niemanden außerhalb unseres Landes und vor allem auch innerhalb unseres Landes, unserer Landesgrenzen daran hindern kann, solche Patente anzumelden und das dann natürlich auch auf die Pflanzen auszubringen.

Denken wir einmal, wie es wirklich ist: Große Konzerne – und um die geht es hier – wie Heineken, Carlsberg oder Syngenta machen natürlich Patente in der grünen Technologie. Natürlich melden sie die an Betriebsstandorten irgendwo in der EU an, dazu haben sie ja diese Standorte, entweder als operativen Standort oder als Vertriebsstandort. Und dann, wenn dieses europäische Patent erteilt ist, können sie diese Patente natürlich auch in Österreich geltend machen. Ob wir dieses Gesetz heute beschließen oder nicht, ist vollkommen egal.

Frau Bundesministerin, die Chefin des Österreichischen Patentamts hat Ihnen das schon vor längerer Zeit gesagt, aber offenbar ist man in Österreich im Ministerium beratungsresistent. Frau Bundesminister, ich frage Sie ganz konkret: Welche Möglichkeiten haben Sie als Ministerin, ein EPA-Patent, das der nationalen Gesetzgebung, dem, was wir heute beschließen sollen, widerspricht, zu verhindern? – Gar keine.

Bindet die österreichische Rechtslage das Europäische Patentamt in irgendeiner Weise? – Nein, Frau Minister.

Und glauben Sie wirklich, Frau Ministerin, dass sich das Europäische Patentamt oder die internationale Agrarindustrie oder irgendjemand sonst von diesem Scheinvorstoß beeindrucken lassen wird? – Frau Ministerin, wieder: Nein.

Das Schlimme daran ist, Sie wissen es ganz genau. Dieser Gesetzesvorschlag ist, was seine Auswirkung betrifft, an Lächerlichkeit wirklich nicht mehr zu über­bieten. Sie selbst wissen es und Sie erzählen uns, Sie wollen die Konsumenten schützen, Sie wollen die Landwirte schützen – und kein einziger Punkt davon wird passieren. Das ist ein Placebogesetz, nicht mehr, nicht weniger. Sie schützen weder irgendeinen kleinen Landwirt noch einen Bauern noch einen Konsumenten. Dieses Gesetz ist reine Deko: nett anzusehen, vollkommen wirkungslos, nicht mehr und nicht weniger.

Gegen Scheinpolitik, gegen Dekopolitik und gegen Placebomaßnahmen sind wir ganz entschieden! (Beifall bei der FPÖ.)

20.12

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Joachim Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.