12.11

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Mi­nisterin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich fühle mich als Jungvater von Frau Kollegin Neßler nicht richtig angesprochen, fast schon diskriminiert, denn Mental Load existiert natürlich, aber es gibt ganz, ganz viele sehr unterschiedliche Formate, in denen Familien zusammenleben und auch gemein­sam Verantwortung übernehmen, und ich finde es etwas moralisierend (Abg. Neßler: Heißt nicht, dass Väter das nicht machen! Aber die Hauptverantwor­tung ...!), weil wir ja tatsächlich in dieser Debatte darüber reden, ob wir aus staatlicher Sicht die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, dass beide gleich gut Verantwortung übernehmen können; und da ist es im Moment so, dass das eben noch nicht richtig funktioniert.

Es hat von NEOS-Seite zwei konkrete Anträge gegeben, die abgelehnt worden sind. Sie sind sehr leicht zu beschreiben. In dem einen geht es darum, dass wir das Kinderbetreuungsgeld dahin gehend reformieren wollen, dass ein Eltern­teil eine Pauschale als Kinderbetreuungsgeld nehmen kann und der:die andere ein einkommensabhängiges. Dass es in Summe natürlich nicht mehr sein darf, als andere haben, ist klar, aber das würde ermöglichen, dass der eine oder die andere länger und der zweite Elternteil dann kürzer, aber mit ei­nem höheren Einkommen zu Hause bleibt. Das entspricht stärker der Lebensrealität, als dass sich zwei auf ein Modell einigen und sich dann auch langfristig daran halten müssen. Das zeigt das Leben.

Die andere konkrete Forderung, die wir in einen Antrag gepackt und im Fami­lienausschuss auch versucht haben für die Familien in Österreich durchzu­bringen, ist, dass Elternteile länger gleichzeitig zu Hause bleiben können. Mir ist klar – auch uns als NEOS ist klar –, dass die Intention ursprünglich war, dass man Geld dafür bekommt, dass das Kind zu Hause statt im Kindergarten betreut wird. Die Idee, dass Eltern einerseits das Kinderbetreuungsgeld auch gemeinsam im selben Zeitraum kürzer beziehen können – aber länger, als es derzeit der Fall ist –, und auch mit Unterbrechungen, ist ebenfalls einem modernen Familien- und Erwerbsleben geschuldet. Es geht darum, dass Eltern stärker für sich konzipieren können, wie sie das Kinderbetreuungs­geld in Anspruch nehmen können.

Die Regierungsfraktionen haben im Ausschuss dagegen gestimmt und werden das auch heute. Es gibt hier ein klares Commitment vonseiten der ÖVP und der Grünen, dass es nicht erwünscht ist, dass Eltern gemeinsam einen län­geren Zeitraum zu Hause sein können und dann auch schneller gemein­sam wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkommen, und es ist anscheinend auch nicht erwünscht, dass man das Kinderbetreuungsgeld so flexibel gestaltet, dass der eine Elternteil ein pauschales und der andere Elternteil ein einkommens­abhängiges hat. Das sind aber unsere Anreize. Wir wollen ein Familien­bild ermöglichen, das zu Hause und nicht durch den Staat definiert wird, und dafür braucht es Familienleistungen, die alles offen lassen, und das ist derzeit leider nicht der Fall. (Beifall bei den NEOS.)

Zu den beiden Anträgen, von denen einer im Familienausschuss angenommen und einer abgelehnt worden ist, eine kurze Stellungnahme von unserer Seite: erstens zum Antrag der Kolleginnen Mühlberghuber und Rosa Ecker, in dem es darum geht, dass eine Härtefallregelung beim einkommensab­hängigen Kinderbetreuungsgeld gefunden wird. Die Kollegin hat im Familien­ausschuss sehr klar Szenarien von Härtefällen aufgezeigt, wo Hinterblie­bene plötzlich mit einer schlimmen Situation konfrontiert sind. Für solche Fälle brauchen wir eine bessere Lösung. Das werden wir heute gerne hier im Plenum unterstützen.

Im Antrag von Frau Kollegin Wimmer wird gewünscht, dass wir den Beob­achtungszeitraum für das Erfordernis der Erwerbstätigkeit beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld erweitern. Das sehen wir kritisch, deswegen wollen wir da heute auch nicht zustimmen, einfach aus dem Grund, dass das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ja aus der Logik heraus besteht, dass jemand aus einer Tätigkeit heraus ungekündigt in ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld geht und dann auch wie­derum zurück in diese Tätigkeit kann. Das würde der Logik widersprechen, und daher gibt es von unserer Seite keine Zustimmung.

Insgesamt – und damit schließe ich – zeigen diese zahlreichen Anträge im Fa­milienausschuss, dass es beim Kinderbetreuungsgeld maßgeblichen Re­formbedarf gibt, nämlich dass man mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Anreize für die Eltern schafft, kürzer in Karenz zu gehen und rascher in die Erwerbs­tätigkeit zurückzukommen. Der Reformbedarf ist klar, und wir erwarten von der Frau Ministerin, dass sie zeitnah konkrete Vorschläge liefert. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.15

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Ministerin Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.