12.41

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich muss mit einer tatsächlichen Berichtigung meines Vorredners anfangen: Abgeordneter Schallmeiner hat gesagt, dass die Novelle des Apothekengesetzes, die heute hier mitbeschlossen werden soll, eine Abholung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ermöglichen wird. – Das ist nicht der Fall, das wird nur rezeptfreie Arzneimittel betreffen – nicht dass sich da jemand falsche Hoffnungen macht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Schallmeiner.)

Ich möchte aber eigentlich primär auf das Covid-19-Überführungsgesetz eingehen, das wir heute hier in Diskussion haben. (Abg. Belakowitsch – in Richtung Abg. Schallmeiner –: Er ist Apotheker!) Das ist eine große Gesetzesnovelle, und das Positivste, das ich dazu anmerken kann, ist, dass es da ein ordentliches Begutachtungsverfahren gegeben hat. Im Rahmen dieses Begutachtungsverfahrens sind unzählige, sehr profunde Stellungnahmen von den Stakeholdern eingetroffen, unter anderem vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, 18 Seiten, vom Justizministerium, vom Datenschutzrat, vom Rechtsanwaltskammertag und von vielen anderen auch.

Leider Gottes sind wir erneut mit der Tatsache konfrontiert, dass nur ein Bruchteil der Forderungen, die im Rahmen der Begutachtung aufgestellt worden sind, und der Kritikpunkte, die da berechtigterweise gebracht worden sind, korrigiert worden ist; sodass wir nach wie vor einen Gesetzentwurf haben, der diesen von uns gewünschten Normalzustand nicht wiederherstellt.

Wir haben weiterhin Parallelstrukturen, zum Beispiel im Impfwesen, zum Beispiel bei der Arzneimittelabgabe und -verrechnung. Wir haben verfassungsmäßig zweifelhafte Regelungen bei den Kostenübernahmen, wir haben zu knappe Fristensetzungen. Wir haben massive datenschutzrechtliche Bedenken, die nicht ausgeräumt sind, Herr Bundesminister; und wir haben vor allem ein Epidemiegesetz, an dem weiter herumgedoktert wird, anstatt es komplett neu aufzusetzen.

Was ist denn mit dem Epidemiegesetz bisher passiert? Was haben Sie weiter vor? – Sie haben weitere Verschlimmbesserungen hineingeschrieben. Jetzt gilt das Epidemiegesetz, das per definitionem ja nur im Epidemiefall, in Ausnahmesituationen, in Krisenfällen bei meldepflichtigen Erkrankungen greifen sollte, auf einmal auch für nicht meldepflichtige respiratorische Erkrankungen.

Sie haben die Verkehrsbeschränkungen und weitere Auflagen, die Sie der Bevölkerung per Verordnung aufs Auge drücken können, wie zum Beispiel die Maskenpflicht, von Covid-19 auch auf alle anderen meldepflichtigen Infektionskrankheiten ausgedehnt. Das heißt, bei Hepatitis C oder bei HIV können Sie die Menschen jetzt per Verordnung verkehrsbeschränken oder ihnen eine Maskenpflicht aufoktroyieren. Ich frage mich, was das bei diesen Erkrankungen bewirken soll, wo da der inhaltliche Zusammenhang ist. Diese Regelung ist aus meiner Sicht vollkommen überschießend.

Sie haben aber auch andere Fehler, die von Ihnen in die bisherigen gesetzlichen Regelungen betreffend Covid-19 hineingeschrieben worden sind, weitergeführt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit einer telefonischen Bescheidzustellung für die Behörden: Das ist ein vollkommenes rechtliches Unding, dass ein Anruf, selbst wenn er quasi nicht persönlich angenommen werden kann, als Zustellung eines amtlichen Bescheides gilt.

Auch haben Sie sich nach wie vor das Recht auf Amtsrevision eingeräumt, wodurch Sie die Landesverwaltungsgerichte übergehen können. All das sind Dinge, die aus unserer Sicht absolut untragbar sind, und in einem Epidemiegesetz nichts verloren haben.

Sie wissen, wir haben im Sommer 2020 die Forderung aufgestellt, das Epidemiegesetz komplett neu aufzusetzen. Wir stehen nach wie vor dafür zur Verfügung, das mit Ihnen gemeinsam zu machen. Wichtig wäre es, dass wir dabei klären: Was ist tatsächlich ein Krisenfall? Ab wann tritt dieses Epidemiegesetz mit all seinen Ermächtigungen und Befugnissen in Kraft und wann wird es wieder ausgesetzt?

Diese wesentlichen Punkte finden sich nach wie vor nicht im Gesetzentwurf. Ganz im Gegenteil: Sie dehnen den Geltungsbereich des Epidemiegesetzes immer weiter aus und sorgen dafür, dass es weder vernünftige, konkrete Regelungen für den Notfall gibt, noch dass die Menschen vor einer missbräuchlichen Anwendung dieses Gesetzes geschützt sind, und deshalb lehnen wir es kategorisch ab. (Beifall bei der FPÖ.)

12.45

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Saxinger. – Bitte.