14.57

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es geht nun um Licht ins Dunkel und darum, wie öffentliche Mittel dafür verwendet werden, Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir sind uns einig, dass es gut und richtig ist, dass es in Österreich Verfahren gibt, Menschen zu helfen, nämlich über die gesetzlichen Kanäle der allgemeinen Sozialhilfe und anderer Hilfssysteme. Das ist bei uns Standard.

Ich glaube, es ist auch gut und richtig, wenn wir Menschen in Notlagen über das bestehende Kranken- und Fürsorgesystem hinaus mit staatlicher Unterstützung helfen. Es ist gut und richtig, wenn sich die Zivilgesellschaft vereint, um Geld zu sammeln, um Menschen in Not zu helfen. Es ist gut und richtig, wenn diese Hilfe von Licht ins Dunkel kommt. Genauso gut und richtig ist es, wenn die Regierung diese Intentionen unterstreicht und aus Anlass des 50-jährigen Bestehens einmal sagt: Wir helfen euch entscheidend und verdoppeln eure Spenden! (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer. –Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Die ÖVP hätte jetzt klatschen sollen!)

Es ist ein übliches Prozedere, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Regierung etwas berät, dass die Regierung sich zu etwas entschließt, die Maßnahme dann in den Klubs koordiniert und das dann auch kundtut. Das ist nicht nur bei Licht ins Dunkel so, das war bei den Covid-Hilfen so, das war bei den Teuerungshilfen so, das ist beim Bahnausbau und bei zig anderen Gesetzen so, dass man sich auf etwas einigt, es berät, kundtut und danach auch die gesetzlichen Grundlagen dafür schafft. Das ist bei Licht ins Dunkel gar nichts anderes, aber ich verstehe natürlich, dass es manche stört, wenn die Regierung in ein so positives Licht gerückt wird und Menschen in dieser Notlage tatsächlich unterstützt. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff: Weil ihr es sonst nicht schafft!)

Fakt ist, es ging um das 50-jährige Bestehen von Licht ins Dunkel. Fakt ist, dass die Regierung 14,4 Millionen Euro zugesagt hat und mit diesem Beschluss heute die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass dieses Geld rechtmäßig zu Licht ins Dunkel wandert, um dort Menschen zu helfen – und das, Kollegin Doppelbauer, mit ganz klaren Regeln, mit Wirtschaftsprüfern, mit klarer Pflicht, offenzulegen, was damit getan wird. Es heißt also nicht: Da habt ihr das Geld und macht damit, was ihr wollt! – Nein, es gibt ganz klare Regeln, wie das zu handhaben ist. (Abg. Doppelbauer: Ja, wo sind denn die Richtlinien im Gesetz? Und warum kriegen dann die anderen Vereine nichts? Warum kriegt dann nur Licht ins Dunkel ...?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sagen heute Ja zu einer Wertschätzung von Licht ins Dunkel durch die österreichische Regierung und durch das österreichische Parlament und ich bitte um eure Zustimmung dafür. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf nun die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 13 unterbrechen, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.