17.46

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus und auch zu Hause oder wo auch immer vor den Bildschirmen! Nach dem Klimabonus ist vor dem Klimabonus. Das habe ich auch schon im Ausschuss so formuliert, denn auch dieses Jahr wird der Klimabonus wieder völlig antragslos, vollautomatisch an alle anspruchsberechtigten Menschen in Österreich ausbezahlt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben im vergangenen Jahr gesehen – Staatssekretär Tursky ist jetzt nicht mehr hier –: Der Klimabonus ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte, sondern er ist ohne Zweifel das größte Digitalisierungsprojekt dieser Verwaltung, das die Verwaltung und diese Regierung je umgesetzt hat. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Ofenauer, Pfurtscheller und Smolle.)

Da auf die Erfahrungen des letzten Jahres auch schon repliziert worden ist: Wir haben knapp neun Millionen Anspruchsberechtigte für das gesamte Jahr. Wir haben knapp 99 Prozent dieser Zahlungen völlig problemlos abgewickelt, entweder per Überweisung oder per Brief, und 85 Prozent all dieser Zahlungen wurden vollautomatisch auf ein Konto überwiesen. Das war für eine Premiere eine Bilanz, die sich wirklich sehen lassen kann! Ein großes Danke an das Team dahinter, das da wirklich ganz hervorragende Arbeit geleistet hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nach dem Klimabonus ist vor dem Klimabonus: Das heißt natürlich auch, dass wir 2023 wieder genau hinschauen, letztes Jahr gut zugehört haben und einige Veränderungen für dieses Jahr vorhaben, um ihn noch effizienter und die Abwicklung auch noch besser zu machen beziehungsweise auch, wie es vorgesehen ist, jährlich zu adaptieren.

Ich möchte kurz vier dieser Veränderungen skizzieren, wie wir sie auch im Gesetz beziehungsweise im Antrag haben:

Der Sockelbetrag des Klimabonus erhöht sich parallel zur Erhöhung des CO2-Preises von 100 auf 110 Euro für das Jahr 2023. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist – auch das ist ja schon angesprochen worden –: Wir kehren zum ursprünglichen System der regionalen Differenzierung zurück. Dieses nimmt auf die unterschiedliche Infrastruktur rund um den Lebensmittelpunkt der Anspruchsberechtigten Rücksicht. Das heißt einheitlicher Sockelbetrag plus ein Regionalausgleich in unterschiedlicher Höhe. Auch das – Abgeordneter Schwarz hat es schon erklärt – hängt von den infrastrukturellen Voraussetzungen, von den Anbindungen an den öffentlichen Verkehr ab. Das ist eine Gliederung und eine Kategorisierung, die die Statistik Austria anhand zweier Typologien vornimmt, nämlich der Urban-Rural-Typologie und der ÖV-Güteklassen-Typologie.

Jede Kategorisierung hat irgendwo eine Grenze, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Wir haben es deswegen bewusst an eine wissenschaftliche Institution ausgelagert und um ein neutrales System basierend auf zwei Typologien gebeten, um da wirklich einen sinnvollen Ausgleich vornehmen zu können.

Die vier Kategorien für 2023 sind 110, 150, 185 und 220 Euro, auch das ist schon erwähnt worden; Kinder bekommen die Hälfte. Was heute aber noch nicht erwähnt worden ist: Personen mit Mobilitätseinschränkungen, für die also die Benutzung des öffentlichen Verkehrs unzumutbar ist, bekommen immer den Höchstbetrag des jeweiligen Klimabonus, auch unabhängig vom Alter.

Der dritte Punkt ist in der ersten Rede angesprochen worden: Wie können wir die Überweisungsquote noch erhöhen? – Indem wir auch mit dieser gesetzlichen Anpassung noch weitere Datenlieferanten einbinden und damit die Quote an aktuellen und für diese Überweisungen nutzbaren Kontodaten weiter erhöhen können. Dezidiertes Ziel ist, die Überweisungsquote von 85 Prozent dieses Jahr deutlich zu steigern.

Der vierte Punkt ist auch schon angesprochen worden: Häftlinge bekommen den Klimabonus 2023 nicht mehr.

Wie schaut der weitere Ablauf aus? – Die Auszahlung startet, wie im letzten Jahr, im September. Dort, wo uns aktuelle Kontodaten aus den jeweiligen Partnerinstitutionen übermittelt werden, nehmen wir die Überweisungen vor, alle anderen anspruchsberechtigten Personen bekommen den Klimabonus sicher per RSA-Brief. Wir haben relativ viele Briefe gehabt, die nicht abgeholt wurden – wir haben das aber alles auch individuell nachverfolgt –, daher der Wunsch, die Überweisungsquote noch einmal zu steigern.

Damit aber alle über dieses System 2023 gut informiert sind, gibt es ein Informationsschreiben an alle Haushalte in Österreich. Am 14. Juni geht das mit all diesen Informationen, die ich heute hier berichtet habe, raus, auch mit den näheren Informationen zur regionalen Kategorisierung. Alles, was man zum Klimabonus 2023 wissen muss, gibt es also auch dieses Jahr in einer analogen Form der Information. Natürlich gibt es auch auf der Homepage klimabonus.gv.at alles, was man zum Klimabonus wissen muss; mit Eingabe der Postleitzahl bekommt man auch die Info über die jeweilige Höhe des Klimabonus 2023 am eigenen Wohnort.

Ich darf Sie bitten, diese konzise, für die Abwicklung sehr wichtige Novelle zu unterstützen und bedanke mich. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.52

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Joachim Schnabel. – Bitte.