14.20

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Frau Präsident! Werte Mitglieder der Regierung! Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher! Damit nicht der falsche Eindruck entsteht: Wir von der Opposition – ich denke, da spreche ich für alle Oppo­sitionsparteien – stehen natürlich für einen nationalen Schulterschluss zur Verfügung, wenn dieser dazu dient, dass wir in einer Bündelung der Kräfte dieses Virus bekämp­fen und wirklich geordnet, in Ihrem Sinne, aus dieser Krise kommen.

Wir können aber nicht zur Verfügung stehen, wenn das Schlagwort des nationalen Schulterschlusses dazu dient, dass Missstände nicht mehr angesprochen werden dürfen; wenn das Schlagwort des nationalen Schulterschlusses dazu dient, dass die Opfer dieser Krise – nennen wir es beim Namen: die Opfer der Maßnahmen der Regie­rung – kein Sprachrohr mehr nach außen haben. Wir sind vielmehr dazu verpflichtet, auf diese Missstände hinzuweisen, und wir sind vielmehr dazu verpflichtet, Verbesse­rungsvorschläge einzubringen, damit wir auch im Sinne der österreichischen Bevölke­rung handeln.

In diesem Sinne darf ich Ihnen ganz klar sagen: Während wir zur Verfügung stehen, sind wir einfach nicht dazu bereit, zuzusehen, wie ein nationaler Schulterschluss für Vertuschungen oder für eine mediale Gleichschaltung missbraucht wird. Wir sind auch nicht dazu bereit, einen nationalen Schulterschluss für Sammelgesetze mitzutragen, in denen man alles über einen Kamm schert und im Rahmen derer man – auch heute wieder – viele negative Einschränkungen für die Bevölkerung, mit denen man einfach nicht einverstanden sein kann, beschließen will.

Sehr geehrte Damen und Herren! So wie die Bevölkerung ein Recht auf die Wahrheit hat, so hat die Bevölkerung auch ein Recht auf ein echtes Krisenmanagement. In diesem Sinn brauchen wir einen Strategiewechsel weg von der Krisen-PR hin zu einem echten Krisenmanagement. Dazu braucht es zwei Dinge: Dazu braucht es Glaub­würdigkeit und dazu braucht es Konsequenz.

Die Glaubwürdigkeit, sehr geehrte Damen und Herren – vor allem von den Regierungs­parteien –, entsteht nicht dadurch, dass man einmal hü und einmal hott sagt, wenn ich das so formulieren darf. Wenn der Kanzler Mitte März sagt, es wäre falsch – ich zitiere –, „mit Schutzmasken durch die Gegend zu laufen – vor allem, wenn es Masken sind, die einen ohnehin nicht schützen“, und heute hier mit derselben Schutzmaske sitzt, dann hilft das der Glaubwürdigkeit nicht und steigert nicht das Vertrauen der Bevölkerung.

Betreffend die Konsequenz, sehr geehrte Damen und Herren, muss man auch sagen, dass die Salamitaktik, die Sie an den Tag legen, sehr geehrte Regierungsmitglieder, nicht konsequent genug ist.

Die Österreicherinnen und Österreicher können nachlesen, dass Sie es waren, die über Wochen die Krise und das Virus schöngeredet haben. Das ist alles nachvoll­ziehbar. Während wir Freiheitliche und andere Oppositionsparteien davor gewarnt haben, haben Sie, was die offenen Grenzen, den Flughafen und Sonstiges betrifft, nicht gehandelt. Während Sie von der Bundesregierung nach wie vor Demonstrationen wie die Refugees-welcome-Demonstration zulassen, belegen Sie gleichzeitig unsere Bevölkerung mit Sanktionen und lassen Österreicherinnen und Österreicher kontrol­lieren, die sich allein auf der Straße bewegen und allein im Auto befinden. Das ist nicht mehr nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist auch nicht nachvollziehbar, ein Fehler und Ihrer fehlenden Konsequenz geschuldet, dass Sie es nicht einmal schaffen, den Mund­schutz geordnet unter die Bevölkerung zu bringen. Ich darf Ihnen einen Ratschlag mitgeben: Wenn Sie vonseiten der Regierung dazu nicht in der Lage sind – da ahne ich übrigens Schlimmes, wenn es dann einmal darum gehen soll, österreichweit eine geordnete Durchimpfung durchzuführen –, dann rufen Sie doch vielleicht bei Hit­radio Ö3 an und fragen Sie, wie es möglich ist, die Ö3‑Wundertüte mit der Post in jeden Haushalt zu schicken! Das läuft logistisch geordneter ab als Ihre Maßnahme rund um den Mundschutz.

Ich darf noch anführen: Wenn wir unsere Bevölkerung schützen, dann schützen wir sie mit wirksamen FFP3‑Masken und nicht mit irgendwelchen Mundschutzen, zu denen Ihr eigener Kanzler Mitte März noch gesagt hat, dass diese nicht helfen würden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es braucht einen Strategiewechsel mit Augenmaß, denn die Maßnahmen, die Sie setzen, produzieren genau die Opfer, die jetzt wirt­schaftlich und sozial auf der Strecke bleiben. Immer, wenn Sie eine Maßnahme setzen – verstehen Sie mich nicht falsch, die Maßnahmen sind bestimmt wichtig und viele davon auch richtig –, dann müssen Sie parallel dazu Abfederungs- und Hilfs­pakete auf den Weg bringen. Das haben Sie verabsäumt, und das ist einer der Mit­gründe dafür, dass wir jetzt wirtschaftlich und sozial gesehen so viele Opfer in unserem Land haben.

Dann brauchen wir auch noch einen Strategiewechsel im Kampf gegen das Virus, damit wir endlich die, die es am dringendsten brauchen, am besten schützen. – Kurz zur Erklärung: Das ist auch der Grund, warum die Freiheitliche Partei heute keinen Mundschutz trägt. Solange unsere Bevölkerung nicht ausreichend und flächendeckend mit Schutzausrüstung versorgt ist, sagen wir: Wir als Politiker sind nicht besser als der Durchschnittsösterreicher! Wir tragen den Mundschutz und die Schutzausrüstung als Letzte! (Zwischenruf der Abg. Maurer.) Das ist wie der Kapitän, der nicht als Erster vom Schiff geht oder als Erster die Rettungsweste anzieht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Als Letztes – ich komme zum Schluss –: Garantieren Sie der Bevölkerung, dass diese Beschneidung definitiv ein Ende haben wird, und zwar indem Sie unserem Antrag heute zustimmen, den ich jetzt einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ablaufdatum für Corona-Gesetze“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche das automatische Außerkrafttreten sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die aufgrund der COVID-19-Krise beschlossen wurden, spätestens zum 31.12.2020 vorsieht.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, der Österreicher und die Österreicherin brauchen eine Garantie, dass diese Beschneidung ihrer Rechte auch wieder ein Ende hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Prinz: Es hat schon ... Anträge gegeben!)

14.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Kickl, Dr. Fürst, Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ablaufdatum für Corona-Gesetze

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 402/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz –WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förde­rungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeits­verfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen­steu­er­gesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuer­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunter­richts­gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul­gesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bun­desgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugs­bekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitäter­gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychothe­rapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine So­zial­versicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bun­desgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungs­recht­liche Son­dervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz –C-HG), ein Bundesgesetz über das Inver­kehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pan­de­mie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstal­tungs­ausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (115d.B.), in der 22. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 3. April 2020

Im Kampf um die Eindämmung der aktuellen Coronavirus-Pandemie hat das Parlament rasch gehandelt, um die Österreicherinnen und Österreicher zu schützen. Über alle Fraktionen hinweg wurde ein nationaler Schulterschluss gefasst und das Verbindende vor das Trennende gestellt.

Um einerseits die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und andererseits Wirt­schaft und Arbeitnehmer zu unterstützen, wurden dabei zwei umfangreiche Geset­zes­pakete beschlossen. Zum Nachteil der Bürger Österreichs wurden jedoch konstruktive Beiträge der Opposition, auch zum notwendigen schnellstmöglichen Wiederaußer­kraft­treten dieser Bestimmungen, von der Regierung ignoriert.

Es braucht jedoch, insbesondere wenn seitens der Regierung ein Verzicht auf indi­viduelle Rechte eingefordert wird, ein klares Ablaufdatum für solche Maßnahmen. Alle Einschränkungen, die aufgrund der COVID-19-Krise gesetzt wurden, dürfen daher nur punktuell erfolgen und müssen zeitlich beschränkt bleiben.

Um sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen die zur Bekämpfung von COVID-19 per Gesetz, Verordnung oder Erlass gesetzt wurden, auch wieder außer Kraft treten und eine Rückkehr zur Normalität gewährleistet ist, stellen die unterfertigten Abgeord­neten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche das automatische Außerkrafttreten sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die aufgrund der COVID-19-Krise beschlossen wurden, spätestens zum 31.12.2020 vorsieht.“

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Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.