14.37

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir befin­den uns in der dritten Woche, seitdem in Österreich die Ausgangsbeschränkungen in Kraft sind. Wir haben auch zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Österreicherinnen und Österreicher und alle in Österreich lebenden Menschen bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Unser aller Alltag hat sich massiv verändert. Viele Menschen haben ihre Jobs verloren, viele sind in Kurzarbeit, die Geschäfte sind geschlossen. Wir alle sind gefordert, unser tagtägliches Leben zu organisieren; viele von uns müssen aufgrund der Coronakrise auf vieles verzichten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir werden auch diese Krise ge­mein­sam überwinden, denn jeder Einzelne packt an. Daher möchte ich allen in Öster­reich lebenden Menschen, die sich an alle Maßnahmen halten, meinen Dank aus­sprechen.

Ich möchte auch, um auf den Justizbereich zu sprechen zu kommen, kurz erwähnen, dass auch im Justizbereich angepackt wird, denn die Justizanstalten haben jetzt ihre Produktion umgestellt und haben angefangen, Masken zu produzieren. Die Insas­sin­nen und Insassen produzieren ungefähr 3 000 Masken pro Woche, und ich kann Ihnen berichten (eine Maske in die Höhe haltend), dass diese waschbaren und wieder­verwendbaren Masken aus Baumwolle auch heute im Parlament aufliegen. Es sind für alle Abgeordneten und auch für meine Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungs­bank genug Masken da. Sie finden sie vorne (zum ÖVP-seitigen Eingang des Plenar­saals weisend) in kleinen Packerln, und es würde mich freuen, wenn Sie diese Masken auch mit nach Hause nehmen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Justizanstalten und darüber hinaus bei allen Insassen bedanken, die jetzt gemein­sam mit anpacken, damit wir diese Krise überstehen.

Wir alle, meine Damen und Herren, wissen nicht, wie lange das alles dauern wird, aber was wir wissen, ist, dass die Menschen Angst haben und dass sie verunsichert sind. Das Virus hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit, es hat auch Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und auf jeden Einzelnen. Die Menschen haben Angst, dass sie ihre Miete nicht zahlen können, sie haben Angst, dass sie ihre Kredite nicht zurück­zahlen können, sie haben Angst, wie es weitergeht.

Um auf den Justizteil zu sprechen zu kommen, der Ihnen vorliegt: Wir haben reiflich überlegt und wirklich versucht, eine Lösung zu finden, die sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen Gegebenheiten berücksichtigt. Wir haben für all jene, die derzeit in Miete wohnen, die aufgrund der Coronakrise in erheblichen wirtschaftlichen Schwie­rigkeiten sind und ihre Miete nicht zahlen können, die Möglichkeit eines dreimonatigen Zahlungsaufschubs geschaffen. In diesen drei Monaten zwischen 1. April und 30. Juni haben all jene, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, die Möglichkeit, keine Miete zahlen zu müssen, und sie dürfen deswegen nicht gekündigt werden. Sie haben dann die Möglichkeit, die Mietrückstände bis zum Ende des Jahres zu begleichen. In diesen drei Monaten werden auch keine Delogierungen stattfinden.

Betreffend alle Mietverhältnisse, die in der Zeit der Krise enden, haben wir nun auch gesetzlich abgesichert, dass MieterInnen und VermieterInnen eine Verlängerung ver­ein­baren können. Diese Regelungen sind natürlich für alle Mieter anwendbar und nicht nur für jene, deren Vermieter gewerblich sind, sondern wirklich für alle. Wir haben es für alle Menschen, die einen Kredit aufgenommen haben, auch gemeinsam vereinbart und geschafft  und das gilt auch für all jene Vermieter, die eine Wohnung gekauft haben und jetzt die Kreditrate nicht zahlen können –, dass ihre Kreditrate für drei Monate gestundet wird. Für alle, die in Zahlungsschwierigkeiten sind und horrende Verzugszinsen zahlen müssten, weil oftmals privatrechtliche Verträge horrende Ver­zugszinsen vorsehen, auch Inkassokosten vorsehen, haben wir jetzt gesetzlich verein­bart, dass diese nicht gezahlt werden müssen und bei den Verzugszinsen das ge­setzliche Ausmaß ausreicht.

Auch in der Justiz haben wir versucht, Erleichterungen zu schaffen. Es stehen heuer die Gerichtsgebührenerhöhungen an, diese haben wir für dieses Jahr ausgesetzt, weil wir wissen, dass viele Krisen auch viele Gerichtsverfahren nach sich ziehen, und daher wollen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht noch mehr belasten.

Im Gesellschaftsrecht soll es auch Erleichterungen geben, es sollen die Auf­sichts­ratsversammlungen und die Hauptversammlungen später stattfinden können, und wir wollen sie auch per Videokonferenz erlauben.

Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich kann ich in vielen Fällen nicht alle Un­sicher­heiten nehmen  wie die Menschen es in dieser außergewöhnlichen Situation brauchen würden –, ich hoffe aber, dass wir es zumindest in diesen Teilbereichen schaffen können, den Menschen die Angst zu nehmen und ihnen eine gewisse Sicherheit zu geben. Daher hoffe ich, dass die Maßnahmen, die den Menschen ein wenig Sicherheit in unsicheren Zeiten bieten, Ihre Zustimmung finden.  Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.43

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Heinz Faßmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.