14.36

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher hier im Plenarsaal und vor den Bildschirmen! Jetzt haben wir einen wirklich großen Themenwechsel, mit der gegenständlichen Vorlage behandeln und beschließen wir nämlich den Ausbau von Schutz- und Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder in den Bundesländern.

Es ist ja so – wir sagen das auch des Öfteren –, dass der Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern eine Querschnittsmaterie ist, dass da nicht nur die einzelnen Ministerien sehr gut miteinander arbeiten, sondern auch die Bundes­länder und die Gemeinden miteingebunden sind. Die Bereitstellung von Schutzwohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder – eigentlich. Es gibt aber noch einen sehr großen Bedarf an Übergangswohnungen, und deswegen hat sich unsere Frau Ministerin dankenswerterweise dazu entschlossen, den Ausbau dieser Schutz­wohnungen mit jährlich 3 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren zu unterstützen. Dieses Geld wird aus dem Frauenbudget zur Verfügung gestellt und soll eben das Angebot erweitern.

Es ist geplant, insgesamt 180 weitere Plätze in den neun Bundesländern zur Verfügung zu stellen. Nutznießer dieser neuen Übergangswohnungen sind vor allem Frauen, die sich derzeit in Frauenhäusern befinden oder noch in Frauen­häuser kommen, weil sie vor ihren gewaltbereiten Partnern fliehen müssen, sich mit ihren Kindern in Sicherheit bringen müssen. Für die Zeit nach der Erst­aufnahme im Frauenhaus und dem ersten Sondieren, wie denn eine geordnete Trennung vonstattengehen kann oder welche Lösungen für diese Familien gefunden werden können, und wenn der Schutzstatus dann auch nicht mehr so hoch sein muss, dass sozusagen jederzeit die Polizei vor Ort sein muss, der Ort geheimgehalten und ganz genau auf die Frauen geschaut werden muss, ist vorgesehen, dass diese Frauen mit ihren Kindern in Übergangswohnungen wechseln.

Das Thema momentan ist: Wenn es zu wenig Übergangswohnungen in den Bundesländern gibt, dann besetzen diese Frauen, die ja keine andere Möglichkeit haben, weiterhin die Plätze in den Frauenhäusern, die dann sozusagen für neue Klientinnen fehlen.

Deswegen ist diese Vorlage so unglaublich wichtig, und deswegen sind wir wirklich sehr, sehr dankbar, dass diese Vereinbarung zwischen den Bundeslän­dern und der Frau Ministerin gelungen ist und dass heuer schon die Bereitstellung der ersten Schutzwohnungen umgesetzt werden kann. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie der Abgeordneten Holzleitner und Kucher.)

Ich möchte mir noch erlauben, ganz kurz einen Sidestep zu machen, weil ich sicher bin, dass meine Nachredner:innen auch darauf eingehen werden. Gestern wurde von der Frau Ministerin zusammen mit Ministerin Zadić und Innen­minister Karner die sogenannte Frauenmordstudie präsentiert, die die tatsächlich sehr erschreckenden Zahlen noch einmal zusammenfasst und analysiert. Es wurden die Morde und Mordversuche an Frauen in den Jahren 2010 bis 2020 untersucht. Diese Studie hat einen quantitativen und einen qualitativen Teil, und ich möchte jetzt ganz kurz auf den qualitativen Teil eingehen.

Alle, die es interessiert, können sich diese Studie von der Homepage des BKA herunterladen, um eben Einblicke in die detaillierten wissenschaftlichen Auswertungen zu haben. Ich möchte jetzt nur in aller Kürze und in dem Wissen, dass wir über diese Studie sicher noch öfters diskutieren werden, einen wichtigen Punkt herausnehmen.

Es ist so, dass in den Jahren 2016 bis 2020 100 Femizide stattgefunden haben, also 100 Frauen wurden deswegen ermordet, weil sie Frauen sind. Eine wichtige Aussage oder Erkenntnis dieser Studie ist, dass nur vier von diesen 74 Opfern, die von ihrem Partner ermordet worden sind, vorher bei einer Opferschutzein­rich­tung oder bei einer Beratungsstelle Hilfe gesucht haben.

Wir haben ein sehr, sehr großes Beratungs- und Schutznetz in allen Bundeslän­dern in Österreich ausgerollt. Dieses Netz wird auch von vielen Frauen sehr gut angenommen, das wissen wir aus den Zahlen der Statistiken, die uns da jedes Jahr geliefert werden, aber offensichtlich noch nicht stark genug. Offensichtlich gibt es noch sehr viele Frauen und Mädchen, die nicht wissen, wohin sie sich wenden können oder sollen, wenn sie von Gewalt betroffen sind. Deswegen werden wir beziehungsweise wird eine meiner Kolleginnen ein bisschen später noch einen Antrag einbringen, mit dem wir die Frau Ministerin bitten, in einer ersten schnellen Maßnahme – auch als Ableitung aus dieser Studie – eine neue, eine wiederholte – denn das gab es schon öfters – Informationskampagne aufzusetzen, die sehr niederschwellig ist, mit der wir möglichst viele Frauen und Mädchen erreichen möchten.

Ich möchte auch noch einmal an alle appellieren, die Wahrnehmungen haben – natürlich an die betroffenen Frauen, aber nicht nur an diese, sondern an alle, die Wahrnehmungen in diesem Bereich haben –: Bitte scheuen Sie sich nicht, die Polizei anzurufen beziehungsweise die Frauenhelpline unter 0800 222 555. Für uns ist es wichtig, dass alle wissen, dass jeder Frau und jedem Mädchen in diesem Land geholfen wird, wenn sie beziehungsweise es Gewalt befürchten muss oder schon Gewalt erfahren hat. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Brandstötter.)

14.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte, Frau Abgeordnete.