16.09
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier, zu Hause oder wo immer Sie sich diese Debatte anschauen! Wir besprechen heute ein Gesetz, das letztendlich dazu führt, dass in der Verwaltung Modernität und Digitalisierung einkehren.
An Verwaltungsbehörden, Institutionen, an Verwaltungsgerichten kann nunmehr zukünftig virtuell verhandelt werden. Ich denke, das ist wichtig. Die Pandemie hat uns gelehrt und gezeigt, was möglich ist. Es war ein sicher von niemandem gewünschter, aber doch ein Testlauf für virtuelle Abhandlungen von Verwaltungsverfahren und von Verwaltungsstrafverfahren.
Wir sind einfach hineingestupst worden, wir mussten rasch handeln, denn es war für uns ein Ding der absoluten Notwendigkeit, dass unser Staat, unsere Institutionen, unsere Verwaltungsbehörden funktionieren, dass nicht die Bürgerinnen und Bürger plötzlich vor verschlossenen Behörden stehen oder wir keine Entscheidungen zu verschiedenen Anträgen bekommen. Daher ist das nicht nur ein großer Schub in Richtung Digitalisierung, es ist letztendlich natürlich auch eine große Effizienzsteigerung – auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit, weil durch weniger Reisetätigkeiten auch entsprechend weniger CO2 ausgestoßen wird – und eine Kostenersparnis.
Unter dem Motto: Never change a running system!, haben wir daher heute eine Beschlussfassung hier im Hohen Haus vor uns, dass die Verwaltungsbehörden, die Verwaltungsgerichte, die Strafverfahren, die Verwaltungsverfahren tatsächlich nachhaltig auf einer rechtlichen Basis für Verhandlungen in digitaler und in hybrider Form, aber natürlich auch in persönlicher vorbereitet sind.
Ich verstehe die NEOS wirklich nicht. Aus meiner Sicht sind die Regelungen klar. Ich habe ein Riesenvertrauen in die Verwaltungsbehörden, die natürlich je Verfahren auch entscheiden müssen und können, ob und wie sie laden. Wir haben in unseren Vorbereitungen, Verhandlungen und letztendlich auch in dem Entwurf, der dann hier ins Parlament gekommen ist, natürlich auch berücksichtigt, dass es Menschen gibt, die vielleicht nicht die Möglichkeit haben, sich virtuell entsprechend in eine Verhandlung einzuklicken.
Da ist das Widerspruchsrecht vorgesehen, das heißt, jeder, der will, kann auch verlangen, dass er persönlich bei den Behörden erscheinen und auch persönlich teilnehmen kann. Daher, Kollege Margreiter, wird ein Verwaltungsverfahrensleiter natürlich alles Notwendige tun, dass ein Verfahren entsprechend den Notwendigkeiten ordentlich, seriös und gut abgewickelt wird. Es wäre ja verrückt, es gäbe sonst in Zukunft ja jede Möglichkeit von entsprechenden Einsprüchen in den Verfahren.
Uns war es wichtig und es ist notwendig, für ein faires Verfahren zu sorgen, dafür, dass die Erfordernisse der Öffentlichkeit beachtet werden und dass natürlich der Behördenleiter auch entscheiden muss, ob Zeugen und Beteiligte auch persönlich erscheinen sollen.
Wir regeln damit auch eine zweite Sache, das ist der Fristenlauf, die Gleichsetzung von elektronischen Anbringen und Postsendungen, auch das ist einfach ein Hineingehen in die heutige Zeit. Wenn der Fristenlauf endet, kann wohl das Ende der Amtsstunden an dem Tag letztendlich nicht dafür der Punkt sein. Ich kann heute ein E-Mail noch bis zum Ende dieses Tages versenden, da muss es dann bei Gericht eintreffen.
Ich denke, das alles sind ganz vernünftige, zukunftsweisende, gute, nachhaltige, auf allen entsprechenden Grundrechten basierende Regelungen und auch die NEOS könnten sich einen Ruck für eine Zustimmung geben, denn gerade den NEOS hätte ich es zugetraut, mutig in die neuen Zeiten zu gehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte sehr.