10.49

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Abgeordneter Schallmeiner hat davon gesprochen, dass wir hier in der Debatte ein „Geplänkel“ haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was sich draußen im Gesundheitssystem abspielt, ist kein Geplänkel, das ist ein wahres Desaster. Man braucht sich nur die Meldungen der letzten Wochen anzuschauen: Im Wilhelminenspital in Wien streiken die Ärzte, in den Spitälern und in den Altenheimen müssen ganze Abteilungen gesperrt werden, die Lücken im Kassensystem, im niedergelassenen Bereich werden immer größer. Jüngstes Beispiel jetzt aus der Zahnmedizin in Linz: Eine der größten Einrichtungen der kassenzahnärztlichen Versorgung schließt ihre Pforten, hat den Kassenvertrag gekündigt, weil sie sagt, das ist wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.

Gleichzeitig gibt es auch Zurücklegungen von Kassenverträgen von Allgemein­medizinern, die das nicht mehr aufrechterhalten können.

Die Antwort des Gesundheitsministers darauf ist wieder eine große Ankündi­gungs­politik: In einer Pressekonferenz letzte Woche wurden gemeinsam mit dem Finanzminister Mittel für den Finanzausgleich versprochen, die großteils schon verplant sind, die nicht einmal ausreichen werden, um den Status quo zu erhalten, geschweige denn tatsächlich eine Trendwende einzuleiten.

Schauen wir uns die auf dem Tisch liegende Novelle des Primärversorgungs­gesetzes an: Der Herr Präsident hat schon gesagt, dazu gab es eine Fristsetzung und es ist an der Ausschussdebatte vorbei hier in das Nationalratsplenum geschleust worden. Es ist von Herrn Minister Rauch gemeinsam mit dem Eltern-Kind-Pass, der heute auch auf der Tagesordnung steht, als große Gesundheits­reform angekündigt worden.

Was ist denn da jetzt tatsächlich die Änderung in diesem Primärversorgungs­gesetz? – Eine Klarstellung, dass zwei Ärzte ausreichen und nicht drei notwendig sind, um ein Primärversorgungszentrum zu gründen – das hätte das Gesetz vorher schon hergegeben, nur ist das von der ÖGK anders interpretiert worden –; eine Beseitigung des Vetos der Ärztekammer, die darauf Bedacht genommen hat, dass die freiberuflichen Ärzte dem niedergelassenen Bereich in der Struktur erhalten bleiben; und im Endeffekt die Ermöglichung, dass nun auch Organi­sationen wie zum Beispiel die ÖGK oder Krankenanstaltenträger als Betreiber eines Primärversorgungszentrums auftreten können.

Zusätzlich ist noch die Einführung von Jugendzentren, also Primärversorgungs­zentren für Jugend- und Kinderheilkunde, vorgesehen. Das ist ein innovativer Ansatz, allerdings frage ich mich, Herr Minister: Wie wollen Sie diese Kinder- und Jugendzentren bestücken, also mit welchen Ärzten, wenn es jetzt schon sowohl im niedergelassenen als auch im stationären Bereich einen massiven Fachärztemangel in diesem Bereich gibt? Den werden Sie mit Ihren Primärver­sorgungszentren in dieser Ausgestaltung nicht verbessern, sondern Sie werden weiter die Ärzte aus dem klinischen Bereich abziehen, wo die Leistungen weiter eingeschränkt werden.

Ich habe noch nichts von einer großartigen Ausbildungsoffensive gehört. Genauso ist es in Bezug auf die Zahnmedizin, da habe ich auch noch nichts davon gehört. Auch die Ausbildungsreform und den Facharzt für Allge­meinmedizin, den wir eigentlich schon vor über einem halben Jahr außer Streit gestellt haben, haben wir noch immer nicht beschlossen.

Geld alleine und das, was Sie uns hier vorgelegt haben, wird nicht reichen, um die Probleme zu beseitigen. Wenn das reichen würde, dann gäbe es nicht diese Negativstimmung, dann gäbe es nicht diese anhaltende Kündigungswelle, dann gäbe es nicht diese unglaubliche Zahl an offenen Kassenstellen. Es ist zwar schön, dass Sie jetzt das Ziel für die Primärversorgungszentren nach oben geschraubt haben, aber Sie haben ganz wesentliche Dinge übersehen: Wo bleibt denn die Evaluierung des tatsächlichen Bedarfs und eine Anpassung der Strukturpläne Gesundheit? Wo bleibt denn die echte Attraktivierung des Arbeitsbildes durch faire Gehälter, die Einhaltung der Zusagen, die da sind, und eine Entbürokratisierung? Wo bleiben denn die kurzfristigen Maßnahmen, um die alten Ärzte länger in Beschäftigung zu halten, um damit auch die Aus­bildungskapazitäten zu erhöhen? Wo bleibt denn die Einbindung der Wahlärzte in das System, wozu immer wieder absurde Vorschläge kursieren, die vollkommen fern der Realität sind? – All das fehlt.

Deshalb bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusätzliche Kassenvertragsstellen für Einzel- und Gruppenpraxen im Zuge der aktuellen Reform der Primärversorgungszentren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Verbesserung der kassenvertragsärztlichen Versorgung im Zuge der Reform des Primärversorgungzentren-Systems beinhaltet:

1) Die sofortige Evaluierung und Überarbeitung des österreichischen Struktur­plans Gesundheit und der regionalen Strukturpläne Gesundheit, insbesondere betreffend der Anzahl und Verteilung der Kassenarztstellen im niedergelassenen Bereich unter Berücksichtigung der geplanten Primär­versorgungszentren [...].

2) Eine prioritäre Nachbesetzung der Kassenarztstellen im ländlichen Bereich und eine gesetzliche Verpflichtung der Österreichischen Gesundheitskasse [...], freie Kassenarztstellen binnen zwölf Monaten nachzubesetzen, notfalls auch mittels zusätzlicher finanzieller Anreize.

3) Die Möglichkeit für zukünftige Fachärzte für Allgemeinmedizin, eigenver­antwortlich ein Primärversorgungszentrum zu gründen und alle anderen für diesen Standort notwendigen Ärzte und medizinischen Berufe [...] anzustellen.

4) die Einbindung der Wahlärzte in das kassenärztliche System, durch die Ermög­lichung der ,Doppelbeschäftigung‘ als Wahl- und Kassenarzt durch die Vergabe von Halb- und Viertelverträgen an Wahlärzte, falls Kassenstellen in der jeweili­gen Region anders nicht besetzt werden können.“

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Sehr geehrter Herr Minister! Das sind ganz konkrete Vorschläge zusätzlich zu vielen anderen, die ich im Laufe der gesamten Debatte schon eingebracht habe. Gehen wir es gemeinsam an! Nutzen wir den Herbst, um da endlich Nägel mit Köpfen zu machen! Sie wissen, wir stehen konstruktiv an Ihrer Seite, wenn es darum geht, das österreichische Gesundheitssystem zu verbessern. Kommen Sie in die Gänge, reden Sie mit uns! Schaffen wir Fakten! (Beifall bei der FPÖ.)

10.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abg. Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zusätzliche Kassenvertragsstellen für Einzel- und Gruppenpraxen im Zuge der aktuellen Reform der Primärversorgungszentren

eingebracht im Zuge der Verhandlung über Top  1.) Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2087 d.B.) in der 224. Sitzung des Nationalrats am 6. Juli 2023

Die aktuelle Reform der Primärversorgungszentren schafft im Resultat zusätzliche Gefahren für die Gesundheitsversorgung, da nicht mehr, sondern in letzter Konsequenz weniger Kassenvertragsstellen übrigbleiben.

Die Erläuterungen u Art. 1 Z 13 bis 15 (§ 14 Abs. 2 Z 1 und 2 sowie Abs. 3 und Abs. 4 letzter Satz der Novelle zum Primäversorgungssysten (PrimVG) lautet folgendermaßen:

Der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) obliegt in Abstimmung mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen bzw. der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau die Durchführung des gesamten Auswahlverfahrens. Dies beinhaltet die Einleitung des Auswahlverfahrens samt Erstellung der Einladung, die Festlegung der Auswahlkriterien sowie das damit verbundene Bewertungsschema, die darauffolgende Bewertung der eingelangten Bewerbungen sowie zuletzt die Invertragnahme der konkreten PVE an sich.

Um zukünftig für die Bevölkerung Versorgungssicherheit mit Leistungen einer PVE zeitgerecht sicherstellen zu können, soll das Auswahlverfahren insgesamt neu gestaltet und zeitlich beschleunigt werden. Die künftigen Einladungen sollen unmittelbar an einen unbeschränkten Bewerberkreis adressiert sein. Bewerbungen können daher sowohl von Vertrags- oder Wahlärztinnen und Wahlärzten, Grup­penpraxen oder selbständigen Ambulatorien abgegeben werden.

Bestehenden Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten jedenfalls bei der Auswahl – im Hinblick auf das bereits durch die bisherigen Verträge erworbene Vertrauen in die Qualität der ärztlichen Leistungen – weiterhin Vorrang eingeräumt werden. Abhängig von der Planung sind allenfalls auch Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzte im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde in der Z 1 mitumfasst.

Der Vorrang besteht auch deswegen, um eine möglichst hohe Kontinuität in der Versorgung der Bevölkerung zu erzielen und den Aufbau von Doppelstrukturen möglichst zu vermeiden. Damit einhergehend ist die Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit zu gewährleisten und die damit verbundene umfassende (Sachleistungs-)Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Für den Fall der Umsetzung der Planungen des RSG im Stellenplan sind zur Vermei­dung von Doppelstrukturen folglich zunächst die Bewerbungen von Vertragsärz­tinnen und Vertragsärzten sowie Vertrags-Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin bzw. für Kinder- und Jugendheilkunde, deren Planstellen im Stellenplan (§ 342 Abs. 1a ASVG) für die konkrete Primärversorgungseinheit vorgesehen sind, zu bewerten. Wie bereits nach geltender Rechtslage ist es für solche Bewerberinnen/Bewerber mit Kassenvertrag zur Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen auch weiterhin für eine Priorisierung nach Z 1 möglich, ihre eigene Bewerbung mit weiteren berufsberech­tigten Ärztinnen/Ärzten zu ergänzen. Zunächst sind folglich lediglich diese priorisierten Bewerbungen heranzuziehen und einer Bewertung zu unterziehen (§ 14 Abs. 4 Z 1 PrimVG).

Erfolgt die Umsetzung im Stellenplan hingegen nicht zeitgerecht, sollen zunächst die Bewerbungen von Vertragsärztinnen bzw. von Vertragsärzten in der im jeweiligen RSG ausgewiesenen Versorgungsregion priorisiert – mit der bereits zuvor beschrie­be­nen Ergänzungsmöglichkeit –heranzuziehen sein (vgl. § 14 Abs. 3 PrimVG). Damit soll – wie bereits nach geltender Rechtslage – dem Umstand der weitgehenden Vermeidung von Doppelstrukturen und der Bevorrangung von bewährten vertrag­lichen Partnerinnen und Partnern aus dem niedergelassenen Bereich Rechnung getragen werden.

Um eine Maßnahme gegen den Verlust der Versorgungssicherheit in Anbetracht des akuten Mangels von Vertragsärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendheilkunde zu setzen, soll die explizite Aufnahme von Bewerbungen aus dem ausschließlichen Wahlarztbereich als ebenfalls bevorrangigte Gruppe im § 14 PrimVG erfolgen. Diese Bestimmung soll auf zwei Jahre befristet werden und automatisch auslaufen.

In der Folge gelangt Stufe zwei des Auswahlverfahrens zur Anwendung, in welcher alle anderen eingelangten Bewerbungen (beispielsweise solche von Ärztinnen/Ärzten, die bisher über keinen Kassenvertrag verfügen, von nicht-ärztlichen Gesundheits­berufen im Rahmen einer beabsichtigten „multiprofessionellen Gruppenpraxis“ nach dem PrimVG oder von selbständigen Ambulatorien) auszuwerten sind.

Im Übrigen wird es Aufgabe der ÖGK (in Abstimmung mit den anderen Krankenversicherungsträgern) sein, eine Mindestpunktezahl festzulegen, die seitens der Bewerberinnen und Bewerber erreicht werden muss, um zu beurteilen, ob Z 1 ausreichend erfüllt ist oder Z 2 anzuwenden ist. Im Auswahlverfahren geforderte (fachliche) Qualifikationen müssen – unabhängig von der jeweiligen Organi­sationsform der geplanten PVE – jedenfalls unter Angabe der Namen der mitarbei­tenden Ärztinnen und Ärzte bzw. sonstigen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe nachgewiesen werden.

Bewertungskriterien bei der Auswahl sind nach Abs. 5 insbesondere

1.     das Versorgungskonzept nach § 6 PrimVG sowie

2.     für die ärztlichen Leistungen die in der Reihungskriterien-Verordnung bzw. in den darauf beruhenden Reihungs-Richtlinien festgelegten Kriterien.

Ad Z 1: Im Versorgungskonzept sind unter anderem Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation im Primärversorgungsteam und in der Zusammenarbeit mit anderen Versorgungsbereichen zu treffen. In diesem Bereich werden daher auch entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit Vertrags-Fachärztinnen und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe abzubilden sein.

Ad Z 2: Es ist darauf hinzuweisen, dass im Auswahlverfahren nicht die ÄrztInnen-Reihungskriterien-Verordnung, BGBl. II Nr. 379/2017, an sich anzuwenden ist (vgl. dazu auch § 342c Abs. 2 und 3 ASVG), sondern generell die in der Reihungskriterien-Verordnung bzw. in den darauf beruhenden Reihungs-Richtlinien festgelegten inhaltlichen Kriterien für die Bewertung der ärztlichen Qualifikationen.

Die gewählte Formulierung unter Verwendung einer demonstrativen Aufzählung (=insbesondere) schließt nicht aus, dass noch weitere Bewertungskriterien herangezogen werden.

Gleich wie im § 14a PrimVG (neu) sollen Bewerbungen, die zur Erreichung der Planungsvorgaben Übergangskonzepte enthalten, weiterhin zulässig sein, diese Übergangskonzepte aber auf maximal fünf Jahre beschränkt sein dürfen.

Die Schaffung zusätzlicher Primärversorgungszentren (PVE) sieht unter anderem vor, dass auf bereits bestehende Vertragsärzte der Sozialversicherungsträger zurück­gegriffen werden kann. Diese Vorgangsweise führt im Resultat dazu, dass mit Umset­zung dieser Reform der Primärversorgungszentren insgesamt nicht mehr, sondern sogar weniger Vertragsärzte im österreichischen Gesundheitssystem zukünftig tätig sind, da es einerseits durch eine Pensionierungswelle zu einem altersbedingten Abgang kommt, und verbleibende Vertragsärzte zumindest teilweise in den PVE-Sektor abwandern. Damit wird das gesundheitliche Versorgungssystem weiter destabilisiert. Nur wenn zumindest der Abgang in Richtung Alterspension und der Wechsel in den PVE-Sektor mit der Besetzung freiwerdender Kassenvertragsstellen abgedeckt wird und zusätzliche Vertragsärzte für Einzelpraxen, Gruppenpraxen und PVEs gewonnen werden können, kann die Versorgung garantiert werden.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes Maßnahmenpaket zur nachhaltigen Verbesserung der kassenvertragsärztlichen Versorgung im Zuge der Reform des Primärversorgungzentren-Systems beinhaltet:

1) Die sofortige Evaluierung und Überarbeitung des österreichischen Strukturplans Gesundheit und der regionalen Strukturpläne Gesundheit, insbesondere betreffend der Anzahl und Verteilung der Kassenarztstellen im niedergelassenen Bereich unter Berücksichtigung der geplanten Primärversorgungszentren (PVEs).

2) Eine prioritäre Nachbesetzung der Kassenarztstellen im ländlichen Bereich und eine gesetzliche Verpflichtung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), freie Kassenarztstellen binnen zwölf Monaten nachzubesetzen, notfalls auch mittels zusätzlicher finanzieller Anreize.

3) Die Möglichkeit für zukünftige Fachärzte für Allgemeinmedizin, eigenverant­wortlich ein Primärversorgungszentrum zu gründen und alle anderen für diesen Standort notwendigen Ärzte und medizinischen Berufe (Pfleger, Therapeuten usw.) anzustellen.

4) die Einbindung der Wahlärzte in das kassenärztliche System, durch die Ermög­lichung der „Doppelbeschäftigung“ als Wahl- und Kassenarzt durch die Vergabe von Halb- und Viertelverträgen an Wahlärzte, falls Kassenstellen in der jeweiligen Region anders nicht besetzt werden können.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Smolle. – Bei Ihnen steht das Wort, Herr Abgeordneter.