12.20

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsvorlage zum Barrierefreiheitsgesetz wird grundsätzlich von uns begrüßt. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, unterschiedliche Regeln in den europäischen Mitgliedstaaten mit einer Harmonisierung zu vereinheitlichen und damit für mehr Barrierefreiheit in den Bereichen der digitalen, sprachlichen, technischen Barrieren, in der Technologie, aber auch im Bereich der Dienstleistungen, beginnend bei den Automaten, zu sorgen.

Kritisieren müssen wir aber drei Punkte, die für uns wesentlich sind. Der erste Punkt wurde schon von Kollegin Nussbaum, von Kollegin Fiedler und auch von Kollegen Ragger angemerkt: Die baulichen Maßnahmen sind nicht mitbe­rücksichtigt. Es ist ja schön, dass es die Eröffnung eines barrierefreien Bankoma­ten gibt, aber der Zugang dazu ist nicht verpflichtend barrierefrei auszu­gestalten. Da hat man aus unserer Sicht zu wenig weit gedacht. Sinn hätte es nur gemacht, wenn auch der barrierefreie Zugang zu diesem barrierefreien Automaten verpflichtend vorgeschrieben und gestaltet würde.

Der zweite Kritikpunkt – auch diesen möchte ich unterstützen – ist der Bereich der Fristen. Eine 20-jährige Übergangsfrist bedeutet, dass diese letztendlich bis 2045 geht. Warum? – Weil das Gesetz mit Juni 2025 in Kraft treten soll, und das dann plus 20 Jahre. Eine 20-jährige Übergangsfrist ist besonders in einer digitalen Welt, in der alles immer schneller wird und schneller geht, einfach zu lange. Auch das ist ein Kritikpunkt.

Der letzte Kritikpunkt sind die Strafen, die Kollegin Nussbaum auch schon angesprochen hat. Es ist, glaube ich, insgesamt eine Schwäche der Bundesregie­rung, dass sie bei Strafen zu gering ansetzt. Wenn sich das Zahlen von Strafen im Vergleich zum Nichteinhalten von Gesetzen rechnet, dann läuft etwas schief. Wir erinnern uns an die Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz, in der die Mindeststrafe mit 0 Euro festgelegt wurde: Eine Strafe mit 0 Euro, das gibt es sonst nirgends. Wir haben dazu schon erste Berichte von der Finanzpolizei gehört: Bei weniger Kontrollen gibt es mehr Verstöße, das heißt, das Verstoßen zahlt sich aus, weil die Strafen billiger geworden sind.

Zurück zur Regierungsvorlage: Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungsparteien, bei diesem Barrierefreiheitsgesetz wäre wesentlich mehr möglich gewesen, da wäre mehr drinnen gewesen: es schneller umzusetzen, auch barrierefreie Zugänge verpflichtend umzusetzen und letztendlich auch die Strafen wesentlich höher zu gestalten, damit die Vorgaben auch tatsächlich umgesetzt werden. Leider machen Sie das nicht. Es wäre viel mehr möglich gewesen und es wird halt leider wieder einmal nicht gemacht. Es ist wieder einmal der kleinste gemeinsame Nenner, aber nicht zum Wohle der Menschen, die es betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte sehr.