18.57
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Man spürt und sieht es bei dieser Diskussion: Es war ein höchst notwendiger Prozess, es war ein langer Prozess, es war ein intensiver Prozess, der im Zusammenhang mit dem Krisensicherheitsgesetz gestartet wurde – übrigens mit einem einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag aus dem Hohen Haus, dass ein Krisensicherheitsgesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Da ist es natürlich völlig legitim und auch richtig und notwendig, dass es unterschiedliche Sichtweisen dazu gibt, wie man sich dieser Krisensituationen annimmt. Ich denke aber, nach intensiven Vorarbeiten durch die Parteien, durch Experten, durch viele, die sich eingebracht haben, ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein gesamtstaatliches Krisenmanagement in die richtige Richtung möglich.
Es sind, um das auch zu sagen, in der Begutachtung 11 800 Stellungnahmen eingegangen. Sie wissen – nur zur Objektivierung, aber das ist natürlich völlig legitim –, von diesen 11 800 Stellungnahmen waren fast 11 700 praktisch wortident, weil eben – wie gesagt legitim – eine gewisse Mobilisierung stattgefunden hat. Das ist aber natürlich auch Teil des Gesetzwerdungsprozesses. Viele Punkte wurden in den nun vorliegenden Gesetzentwurf, in diese Regierungsvorlage, die heute hier vorliegt, eingearbeitet. (Abg. Einwallner: Zum Beispiel?)
Ich möchte aus meiner Sicht noch einmal einige wenige Eckpunkte – viele Argumente, Ziele und Gründe wurden schon genannt – kurz darlegen, die dazugekommen sind, weil die Überarbeitung natürlich richtig war und gut ist. Das ist eben auch Teil des Gesetzwerdungsprozesses.
Die Einrichtung eines Krisensicherheitskabinetts unter der Leitung des Bundeskanzlers ist festgelegt, eine zentrale Anlaufstelle im Bundeskanzleramt unter der Leitung eines Regierungskoordinators, -beraters, einer -beraterin und Stellvertreter:in (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff), die Einrichtung – auch das halte ich für notwendig – von Fachgremien aus unterschiedlichsten Bereichen, wie beispielsweise Gesundheit, Sicherheit oder Energie, auch ein Fachgremium, in dem die drei staatlichen Dienste koordiniert werden, wie wir das auch vom Nationalen Sicherheitsrat kennen, in dem höchst professionelle Arbeit geleistet wird.
Ja, es ist natürlich auch vorgesehen, selbstverständlich ein modernes, zeitgemäßes Lagezentrum am Minoritenplatz einzurichten. Ich lade Sie auch alle ein: Vor wenigen Tagen habe ich die Landesleitzentrale in Oberösterreich, in Linz, eröffnet, und dort sieht man, welche Modernität möglich ist. Es ist notwendig, dass wir ähnliche Zentren woanders, aber eben auch ein Bundeslagezentrum einrichten, weil es einfach zeitgemäß ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Das Gesetz definiert auf Basis wissenschaftlicher Studien den Begriff Krise. Auch das war kein einfacher Prozess, das ist kein einfacher Prozess, aber letztendlich ist man zu einem Ergebnis gekommen, zu einem Vorschlag, der, glaube ich, gut gewählt ist.
Es wurde auch gesagt, das Einvernehmen mit dem Nationalrat muss hergestellt werden – natürlich über den Hauptausschuss –, und was auch eingearbeitet wurde, und das halte ich für ganz wichtig, ist, dass im Krisenfall die Einsatzorganisationen, Länder und Gemeinden selbstverständlich auch in entsprechende Gremien einzubinden sind.
Klares Ziel dieses Gesetzes – und das ist auch der einstimmige Auftrag aus diesem Haus –: klare Rahmenbedingungen zu schaffen, schnelle Informationsflüsse zu schaffen und effiziente Strukturen zu schaffen. Ich denke, dass das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehr wohl gelungen ist, aber natürlich auch noch viel Arbeit damit verbunden ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)
19.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.