11.49

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich nehme jetzt einmal Stellung zum Tagesordnungspunkt, der wiederum zweigeteilt ist. Da geht es in erster Linie darum, dass Sonderregelungen, die es zur Coronazeit gegeben hat, jetzt ins Dauerrecht übernommen werden sollen. Da ist einmal der erste Teil, der schon von Frau Kollegin Prammer angesprochen wurde: die Möglichkeit, dass Verhandlungen im Zivilprozess künftig virtuell geführt werden können, und da erscheint mir die Regelung, die getroffen wurde, durchaus sinnvoll.

Uns war wichtig, dass es ein Widerspruchsrecht der Parteien geben muss, und zwar ohne jede Begründung. Das ist hiermit aufgenommen. Die technischen Voraussetzungen müssen vorliegen, und es muss natürlich um Themen gehen, die man bei einer virtuellen Verhandlung auch abhandeln kann. Da stimmen wir also zu.

Beim zweiten Teil dieser Debatte geht es darum, dass auch Generalver­sammlungen oder auch Versammlungen von Vereinen und so weiter künftig virtuell durchgeführt werden können. Da sind wir deutlich kritischer. Auch das ist wiederum aufgeteilt: Es gibt Generalversammlungen von GmbHs, an denen vielleicht zwei, drei Personen teilnehmen und bei denen es in erster Linie um formelle Dinge geht; auch bei Aktiengesellschaften könnte das der Fall sein. Da macht es Sinn, wenn man das virtuell durchführt, wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen.

Wo es aber wirklich problematisch ist, ist bei börsennotierten Gesellschaften, wo es regelmäßig sehr viele Aktionäre gibt, einen Streubesitz gibt, Hunderte oder Tausende Aktionäre. Da gab es eben in den letzten Jahren aufgrund der Covid-Bestimmungen die Möglichkeit, das virtuell durchzuführen, und das wurde auch gemacht. Jetzt will man das ins Dauerrecht übernehmen. Ich halte das für falsch. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin der Überzeugung, dass man sagen kann, dass Menschen, wenn es eine wirkliche Krisensituation gibt, nicht zusammenkommen können. Wir sind der Meinung, dass es in der Coronazeit ja sowieso völlig überzogen war. Wenn es aber diese Situation wirklich gibt, dass Menschen nicht körperlich zusam­men­kommen können, dann sollte es als zweitbeste Lösung für eine Krise die Möglichkeit geben, eine virtuelle Versammlung abzuhalten.

Was aber jetzt gemacht wird, bedeutet, dass der Vorstand festlegen kann, dass eine Sitzung virtuell abgeführt wird. Es gibt zwar die Möglichkeit, dass sich 5 Prozent der Aktionäre dagegen aussprechen und verlangen, dass die nächste ordentliche Hauptversammlung wieder vor Ort stattfindet, aber was bedeutet das, 5 Prozent der Aktionäre? – Es sind Hunderte Aktionäre, die sich da zusammen­finden müssen. Wie organisieren sich Hunderte Aktionäre einer börsennotierten Gesellschaft? Das ist völlig unrealistisch. Das heißt also, auch dieses Minder­heitenrecht ist in Wahrheit gar kein Recht. Das heißt, der Vorstand kann von sich aus beschließen, es wird virtuell gemacht.

Warum halte ich das für problematisch? – Das Virtuelle bedeutet, dass es keine echte Diskussion geben kann. Die Unmittelbarkeit wird genommen. Es ist aber der Sinn der Hauptversammlung, dass sich der Vorstand und der Auf­sichtsrat einmal im Jahr ihren Aktionären zu stellen haben. Das ist ja der Sinn der Sache, deswegen sind es ja Aktionäre. Die sind an dieser Gesellschaft in kleinem oder großem Ausmaß beteiligt, sie sind letztendlich die Eigentümer der Gesellschaft.

Sich diesen einmal im Jahr zu stellen, das müsste, finde ich, unbedingt der Fall sein, und das sollte man nicht dadurch unterlaufen können, dass man eine virtuelle Versammlung abhält und diese Rechte der Aktionäre stark beschneidet. (Beifall bei der FPÖ.)

Man darf ja auch nicht vergessen: Es gibt auch Aktionäre, die keinen digitalen Zugang haben. Auch das kann der Fall sein, also man diskriminiert unter Umständen auch digital.

Es gab Argumente für diese virtuellen Versammlungen, dass die Internatio­nalisie­rung einkehren würde. – Das stimmt nicht. Wir haben aus den vergangenen Jahren und auch aus Deutschland bereits die Erfahrung, dass sich die institutionellen, internationalen Anleger nicht zuschalten, sondern die haben einen Stimmrechtsvertreter in Österreich. Hunderte Stimmen werden von einem Vertreter gebündelt, der dann bei der Versammlung anwesend ist. Die Institutionellen schalten sich nicht zu.

Es gibt jetzt also sogar deutlich weniger Teilnehmer an den Hauptversamm­lungen, obwohl es ja an sich eh nicht so schwer ist, einmal einzuschalten. Das stimmt also nicht. Dann werden solche Argumente gebracht wie, es würde CO2-Ausstoß reduziert werden – in Wien reisen, glaube ich, in Wirklich­keit alle mit der U-Bahn zu einer Hauptversammlung an, die meisten Hauptversammlungen in Österreich finden hier statt, also das ist auch kein echtes Argument – oder man würde den Unternehmen Geld sparen, weil es kein Buffet gibt.

Erstens einmal finde ich es durchaus in Ordnung, dass auch kleine Aktionäre ein­fach einmal an einer Versammlung teilnehmen und sich da vielleicht auch besprechen können. Zweitens: Diese Beträge, um die es da geht, könnte man sehr leicht ganz woanders einsparen, indem man etwa weniger Berichts­pflichten für Unternehmen machen würde. Da würden sich auf einen Schlag zehn Buffets ausgehen, wenn man einen, keine Ahnung, Diversitätsbericht nicht machen müsste oder Ähnliches.

Es sind also meines Erachtens Scheinargumente, und es ist ein falscher Zugang, dass man die Rechte der Aktionäre beschneidet. Ich halte das für einen falschen Weg. Man hat offenbar in der Coronazeit erkannt, dass das bequem ist. Für manche Vorstände und Aufsichtsräte wird angenehmer sein: Ich muss mich dem nicht stellen!, und das will man jetzt ins Dauerrecht überführen. Das ist wie gesagt ein falscher Weg, man sollte die Aktionärsrechte weiterhin aufrechterhalten.

Jetzt noch ein letzter Punkt zum Antrag von Frau Kollegin Herr: Ich habe ihn jetzt gerade erst bekommen. Er ist doch recht komplex. Eine neue Behörde ein­zuführen scheint uns einmal grundsätzlich problematisch. Sonst würden wir uns einmal in Ruhe anschauen, ob es da wirklich diesen Bedarf der Verbes­serung des Insolvenzrechtes gibt, bevor wir zustimmen. Heute werden wir auch hier einmal dagegenstimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.55

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Steinacker. – Bitte.