12.11
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn dieser Debatte hat sich Abgeordnete Julia Herr besonders ausgezeichnet: Sie hat eindrucksvoll bewiesen, dass sie nur mehr an einen vermeintlichen Klassenkampf denken kann und nicht in der Sache. – Liebe Julia, ich lade dich ein – du bist ja gar kein Mitglied des Justizausschusses –: Wenn du schon zu Justizthemen sprichst, dann komm auch gerne einmal zu uns in den Justizausschuss! Das würde das juristische Denken ein bisschen trainieren, und das wäre nicht schlecht, wenn man über das Insolvenzrecht spricht. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gestern über die Krisenresilienz unseres Staates gesprochen. Die Justiz hat in der Pandemie bewiesen, dass sie sehr resilient und effektiv arbeiten kann. Videoeinvernahmen sind ja auch schon seit gut 20 Jahren möglich, jetzt übernehmen wir sie ins Dauerrecht, nämlich im gesamten Zivilprozess, im streitigen Verfahren und im Außerstreitverfahren.
Es ist klar, dass es gerade im Außerstreitverfahren Verfahrensarten gibt, die geeigneter für Videoverfahren sind, und solche, die vielleicht ein bisserl ungeeigneter für Videoverfahren sind. Das sind zum Beispiel Erwachsenenschutzverfahren, Obsorgeverfahren, Unterbringungsverfahren, also Verfahren, in denen es darum geht, sich einen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person zu machen, deren Entscheidungsfähigkeit eventuell eingeschränkt ist. Das berücksichtigt diese Novelle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es bei Gerichtsprozessen im Wesentlichen? – Bei Gerichtsprozessen geht es im Wesentlichen immer darum, Parteienrechte zu wahren, und das steht im Zentrum dieser Novelle. Wir haben es schon gehört: Es gibt die Möglichkeit, dass eine Partei einen Widerspruch gegen die Anordnung einer Videoverhandlung einlegt. Das ist ganz wesentlich, denn dieser Einspruch kann ganz unbegründet erfolgen – und schon findet die Verhandlung wieder in Präsenz statt. Auch für den Fall, dass es technische Probleme gibt, greift die Novelle, weil die ZPO sowieso allgemeine Regeln vorsieht, die jederzeit anzuwenden sind und auch Abhilfe schaffen, sollte es Probleme geben.
Die Richter- und Anwaltschaft waren ganz eng in die Vorbereitung dieser Novelle eingebunden und befürworten diese auch. Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung sprechen: Ich war während der Pandemie am BG Freistadt und am Landesgericht Linz auf Gerichtspraxis, und da habe ich gesehen, wie gut Videoverfahren in der Pandemiezeit funktioniert haben. Deshalb bin ich auch sehr überzeugt davon, dass die Richterinnen und Richter auch in Zukunft sehr angemessen mit diesem Instrument umgehen und auch garantieren werden, dass Zivilprozesse auch in Zukunft ordentlich und rechtmäßig abgehalten werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.14
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Petra Oberrauner zu Wort gemeldet. – Bitte.