13.06

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Aktuelle Umfragen zeigen, dass zwei Drittel der Menschen meinen, Österreich sei korrupt, sogar sehr korrupt. Ja, das ist erschreckend, denn es zeigt, dass wir als Gesellschaft dringenden Handlungsbedarf haben und dass wir auch als Politik gemeinsam gegen Korruption vorgehen müssen.

Ich denke, wir alle hier sind uns einig, dass wir Korruption bekämpfen wollen. Wir müssen da zwei Schritte zurückgehen. Lassen Sie uns einmal kurz zusammenfassen: Was ist denn Korruption? – Korruption bedeutet, dass sich Geld und Macht auf eine missbräuchliche Weise verbinden und so den Beteilig­ten Vorteile verschaffen, die den Beteiligten gar nicht zustehen.

Damit beschädigt die Korruption dauerhaft das Vertrauen in unsere Demokratie und ist, wie vorhin auch schon gesagt wurde, „Gift“ für unsere Demokratie und für unsere Gesellschaft; denn Korruption bricht zwei Grundversprechen unserer Demokratie: Das ist, dass jeder und jede zu gleichen Teilen an der Demo­kratie mitwirken kann, weil wir uns gemeinsam Regeln geben, wie wir zusammenleben wollen. Das zweite Grundversprechen der Demokratie ist, dass diese Regeln, die wir uns gemeinsam geben, für alle gleich gelten. Bei Korruption ist das aber nicht der Fall. Die Regeln gelten dann nicht für alle gleich, weil Macht und Geld sich missbräuchlich zusammenfügen und diese Regeln für manche Menschen weniger gelten als für andere.

Und ja, so wenden sich immer mehr Menschen von der Politik ab. Sie wenden sich auch von unserer Demokratie ab. Genau das gefährdet unser Zusam­menleben, unsere Demokratie. Deswegen möchte ich an die Worte des Bundes­präsidenten anschließen, wenn er sagt: Wir brauchen eine „Generalsanierung“ gegen Korruption.

Für diese Generalsanierung braucht es drei Sachen: Es braucht Prävention durch Transparenz – ich erinnere an das Parteiengesetz –, es braucht Prävention durch raschere und effizientere Ermittlungsverfahren – ich erinnere daran, dass wir in den letzten drei Jahren sehr viele Ressourcen in die Justiz hineingesteckt haben, damit es nicht zu einem „stillen Tod“ der Justiz kommt, wie das mein Amtsvorgänger prognostiziert hat –, und zum Dritten brauchen wir strengere Korruptionsgesetze, damit Korruption, wenn sie passiert, auch effektiv verfolgt werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

Mit der heutigen Regierungsvorlage leiste ich als Justizministerin und leisten wir als Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zu dieser Generalsanierung.

Ich möchte kurz die Regierungsvorlage skizzieren: Der Mandatskauf wird straf­bar. Wir haben leider gesehen, dass es hin und wieder Versuche bestimmter Gruppen oder Personen gab, sich ungerechtfertigt Einfluss auf unsere Demo­kratie, auf die Gesetzgebung zu erschleichen, indem sie Mandate kaufen. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor. Damit verhindern wir, dass sich in Österreich Externe unter Ausschaltung der innerparteilichen Demokratie gewählte Akteur:in­nen kaufen. (Beifall bei den Grünen.)

Und ja, wir führen auch strengere Regeln für Politiker und Politikerinnen ein, die für ein Amt kandidieren, aber nicht nur für jene, die für ein Amt kandidieren, auch für all jene, die sich um ein Amt bewerben; damit sind also nicht nur Politi­ker und Politikerinnen, sondern auch Beamtinnen und Beamte umfasst. Niemand, der sich um ein Amt bewirbt, sollte bestechlich sein, niemand, der kandidiert, soll bestechlich sein. Genau deswegen weiten wir den Straftat­bestand der Bestechlichkeit und die Bestechung auch auf Kandidaten aus. Ich halte das für einen Meilenstein. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Krisper.)

Und ja, bei einer Verurteilung wegen Korruption kommt es dann automatisch zu einem Amtsverlust, und das halte ich für richtig. In Zukunft reicht schon eine rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Mona­ten, um sein Amt zu verlieren. Damit verschärfen wir das deutlich im Vergleich zu den bisher geltenden Regelungen.

Weiters führen wir strenge Regeln für Vereine ein. Wir haben immer wieder gesehen, dass das Wohlwollen von Politikern erkauft werden möchte, indem man bestimmten gemeinnützigen Vereinen Geld spendet. Das war bis jetzt nur strafbar, wenn der Politiker oder die Politikerin selbst Einfluss oder maßgeblichen Einfluss auf diesen Verein hatte. Und ja, wir verhindern jetzt Umgehungs­konstruktionen, indem auch nahe Verwandte wie zum Beispiel die Ehefrau oder der Ehemann solch einen Verein nicht führen darf, weil wir verhindern wollen, dass diese Bestimmungen allzu leicht umgangen werden können und so Wohl­wol­len weiterhin erkauft werden kann.

Wir verschärfen auch die Strafen für Korruptionsdelikte, der Strafrahmen wird erhöht. Bei Bestechung und Bestechlichkeit beträgt die Höchststrafe künftig zum Beispiel bis zu 15 Jahre. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte noch auf eine Regelung aufmerksam machen, die seit Jahrzehnten von uns gefordert wurde. Es ist nämlich eine langjährige OECD-Forderung, dass wir auch für Unternehmen die Strafen deutlich verschärfen müssen, damit sie abschreckend wirken. Wenn man sich die Erhöhung des Strafrahmens und die entsprechende Erhöhung im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz anschaut, dann vervierfachen sich die Strafen. Ich halte das für eine entscheidende Maß­nahme im Bereich der Wirtschaftskorruption. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Koalitionspartner, bei den Beamtinnen und Beamten meines Hauses und auch noch einmal explizit bei der Zivil­gesellschaft, bei der Wissenschaft, aber auch bei den Personen aus der Praxis, bedanken. Diese haben sich in verschiedenen Phasen der Gesetzeswerdung intensiv eingebracht. Danke für diesen gemeinsamen Einsatz, um die Korruption besser zu bekämpfen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.13

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.