13.18

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Korruption ist Gift, das haben wir gehört; ich kann dem nur beipflichten. Zunächst einmal zur Frage, warum es jetzt zu einer Änderung des Korruptions­straf­rechts kommt: Natürlich hat das mit dem Ibizavideo zu tun, diesem unglaub­lichen Schock, den Österreich erlebt hat, als man sah, wie da über Rechtsstaat, Kauf und Käuflichkeit der Politik gesprochen wurde.

Die Medienberichterstattung darüber, der Untersuchungsausschuss ÖVP-Korruption im Parlament haben die öffentliche Meinung beeinflusst. Eine wesentliche Säule, das muss man sagen, ist auch die unabhängige Justiz, die es möglich gemacht hat, dass Korruption in Österreich beinhart verfolgt wird.

In einem Punkt, Frau Justizministerin, darf ich schon gratulieren: Mandatskauf wird strafbar. Er wird strafbar, das ist okay, aber, und das durchzieht den vorliegenden Gesetzentwurf, der Mandatskauf an und für sich ist eben nicht strafbar, sondern nur zu bestimmten Zeiten.

Ich darf einen einfachen Vergleich bringen, den wohl jeder versteht: Man geht in einen Supermarkt, stiehlt eine Tafel Schokolade und begeht so einen Diebstahl. Sobald man den Supermarkt verlässt, also an der Kassa vorbeigeht, ist es ein Straftatbestand.

Nach der Logik dieses neuen Korruptionsstrafrechts, nach der Logik dieses Gesetzes, stehle ich die Tafel Schokolade, und erst, wenn ich sie zu Hause esse, tritt die Strafbarkeit ein: Erst wenn ich es umsetze, wenn ich die Schokolade konsumiere, werde ich strafbar. Das heißt, es ist einfach eine Beruhigungs­tab­lette, die da serviert wird. (Abg. Steinacker: Du musst halt prüfen, was der Schutzzweck der Norm ist! Das solltest du als Jurist wissen!) Es ist kein effizientes Vorgehen gegen den Mandatskauf. (Beifall bei der SPÖ.) Und dass beim Mandatsverzicht Abschlagszahlungen möglich sind, ist ja auch eine Form des Mandatskaufs, die nun eigentlich dezidiert legalisiert wird. – Das kann es ja wohl nicht sein.

Insgesamt muss ich sagen – es ist ja auch hier schon gesagt worden –, brauchen wir mehr Politiker und Politikerinnen mit Berufung, die es gerne machen und nicht ein Mandat kaufen. Es gibt aber auch eine Beihilfe zur Kriminalität. Beihilfe zur Kriminalität ist, wenn man die Personalsituation so gestaltet, dass Krimina­lität nicht ausreichend verfolgt und bekämpft werden kann. Man macht es damit den Tätern leichter.

Das heißt, wir brauchen eine unabhängige Justiz. Die SPÖ fordert seit vielen Jahren einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt, der frei von politischen Ein­flüssen, frei von parteipolitischen Interessen im Sinn einer unabhängigen Justiz agieren kann. (Beifall bei der SPÖ.) Daher sagt die SPÖ Nein zu diesem Placebo, und wir werden natürlich dagegenstimmen. (Abg. Steinacker: Natürlich! Das Gesetz nicht ...!) Es genügt nicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Martin Graf: Schwere Kritik an der Justizministerin war das jetzt!)

13.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Christian Stocker. – Bitte, Herr Abgeordneter.