13.33

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Fall stimmen wir dem Antrag zu und finden es richtig, dass im Zusammenhang mit der Cyberkriminalität eine Maßnahme gesetzt wird. Es ist richtig: Das ist ein Deliktsfeld, das immer stärker wird, das weitet sich aus. Daher ist es wichtig, dass man das Problem erkannt hat und dem auch größere Aufmerksamkeit widmet.

Es werden Strafrahmen erhöht. Das führt dann auch dazu, dass es eine andere Zuständigkeit gibt – von den Bezirksgerichten zu Landesgerichten – und dadurch auch eine Bündelung sowie auch eine bessere Verfolgung der Straftaten an sich möglich ist. Auch die Veränderung, dass man im unlauteren Wettbewerb von einem Privatanklage- zu einem Ermächtigungsdelikt geht, erweitert die Möglich­kei­ten der Verfolgung. Insgesamt ist das wie gesagt also ein richtiger Ansatz, ein wichtiges Thema.

Wir lösen damit natürlich das Problem an sich nicht, das Problem des Absaugens der Daten, das ja noch in ganz anderem Umfang passiert. Immerhin aber wird hier im Zusammenhang mit dem sehr gefährlichen Ausspähen von Geschäftsge­heimnissen oder auch Manipulieren von Computersystemen und so weiter ein Schritt gesetzt, der richtig ist. Daher stimmen wir wie gesagt zu. (Beifall bei der FPÖ.)

13.35

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Klaus Fürlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.