15.26
Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Volksbegehren hat den Titel Echte Demokratie –Volksbegehren. In diesem werden viele Gesetzesänderungen gefordert. 131 619 Österreicherinnen und Österreicher haben dieses Volksbegehren unterschrieben und repräsentieren damit 2,07 Prozent der Wahlberechtigten. Die Forderungen zu den Gesetzestexten und deren Begründungen, welche weitere Forderungen enthalten, sind sehr umfangreich auf 26 Seiten erläutert, und ich möchte die vier Grundforderungen kurz ansprechen.
Erstens: „Echte Demokratie = absolutes Diktaturverbot! Demnach soll kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden, das der Bundesverfassung widerspricht.“
Zweiter Punkt: „Echte Demokratie braucht“ Versammlungsfreiheit, und die „echte Versammlungs-und Veranstaltungsfreiheit ist wieder herzustellen“.
Dritter Punkt: „Echte Demokratie braucht Volksabstimmungen“, „Volksabstimmungen, die auch durch das Volk einleitbar sind (z.B. durch Volksbegehren)“.
Und der vierte Punkt: „Echte Demokratie braucht ein faires Wahlrecht“, „wo jede Stimme gleich viel zählt (z.B. keine %-Hürden)“.
Vor einigen Jahren hatten wir hier im Hohen Haus eine umfangreiche Debatte über die Stärkung der Demokratie in Österreich. Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete befassten sich Abgeordnete, Bürger und Bürgerinnen sowie Experten und Expertinnen in den insgesamt acht Sitzungen mit diesem Thema. Es gab auch die Möglichkeit, sich online an den öffentlichen Sitzungen zu beteiligen. Einige der oben genannten Punkte waren schon damals Teil der Diskussion, und die Ergebnisse von damals könnten bei den nun zu erfolgenden Ausschussberatungen auch berücksichtigt werden.
Einige der damaligen Forderungen waren beispielsweise, offizielle Informationsbroschüren mit sämtlichen Sachargumenten als Entscheidungshilfe für Volksabstimmungen und Volksbefragungen bereitzustellen, die Ergebnisse von Begutachtungsverfahren zu Gesetzentwürfen überblicksmäßig darzustellen, ein zentrales Wählerregister einzurichten und die elektronische Einbringung von Bürgerinitiativen leichter zu ermöglichen. Oder: Über eine Onlineplattform sollen sowohl alle offiziellen Stellen als auch alle Bürger:innen Stellungnahmen abgeben und bereits vorhandene Anmerkungen unterstützen können.
Sie erkennen vielleicht, dass sich seit damals einiges getan hat.
Ich denke, wir sind alle jederzeit an der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft sowie unseres politischen Systems interessiert (Beifall bei der ÖVP), vorausgesetzt, es passiert in einem verfassungsrechtlich abgesicherten Rahmen unter Einhaltung unserer Verträge und im Bewusstsein unseres föderalen Systems.
Es wird im Verfassungsausschuss die entsprechende Zeit für die Diskussion darüber geben, und ich möchte festhalten, dass Gesetzesänderungen zur Stärkung der Demokratie sowie die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in ebendiese Demokratie durchaus zu begrüßen sind. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
15.30
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.