16.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! An sich ist das Volksbegehren ja ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie, und ein Volksbegehren sollte ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, sollte Gesetzesvorschläge machen oder vielleicht sogar Gesetzesänderungen initiieren.

Dieses vorliegende Volksbegehren heißt: „Nehammer muss weg“. Da stellt sich schon die Frage: Ist das politisch legitim, rechtlich legitim, ist das verfas­sungsrechtlich legitim? – Das mag schon sein, aber andererseits halte ich es rein von der Semantik her für problematisch, zu sagen, ein Mensch – in diesem Fall Nehammer – müsse weg. Das nächste Mal trifft es jemand anderen. Ich halte das grundsätzlich vom Ansatz her für problematisch, weil das in Wahr­heit eine politische Parole ist (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ), aber kein Gesetzesvorschlag.

So legitim die politische Parole, dass man mit der Politik eines Politikers, einer Politikerin nicht einverstanden ist, sein mag, so kann doch nicht das Volks­begehren dazu verwendet werden – und nicht optimal verwendet werden –, zu sagen: Ich will diese politische Parole durchsetzen! Daher ist sehr wohl darüber zu diskutieren, um das Instrument des Volksbegehrens nicht zu gefährden und es nicht ad absurdum zu führen. Unterschrieben wurde es von 1,68 Prozent der Menschen, also nicht von der großen Masse, wobei ich diesen Menschen ja nicht unterstelle, dass sie etwas falsch machen (Ruf bei der ÖVP: Oh ja!), aber: Die Gefahr, eine derartige politische Parole im Sinne eines Volksbegehrens zu postu­lieren, ist schon eine, die zu einer Radikalisierung führt, und das sollte man hintanhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn es jedenfalls um Bundeskanzler Karl Nehammer geht, so sagt er ja selber, dass wir alle miteinander – die Bundesregierung, wir alle – mit einer Pandemie konfrontiert waren wie noch nie jemand vor uns in den letzten 100 Jahren und dass in einer solchen Situation natürlich nicht alles optimal läuft; das sagt Nehammer selbst auch. Die Experten haben diese Meinung und jene Meinung, und sich nur auf die Experten zu verlassen geht halt nicht. Das ist etwas, das kritisiert wird.

Wenn man aber schon von Karl Nehammer spricht, dann offensichtlich von dem Bundeskanzler Nehammer, der dazu beigetragen hat, die kalte Progression abzuschaffen, die den Menschen bis 2026 bis zu 20 Milliarden Euro Entlastung bringt (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP), von dem Karl Nehammer, der Entlastungen für die Österreicherinnen und Österreicher bringt, die wir gemeinsam beschlossen haben: Maßnahmen gegen die Teuerung von 2022 bis 2026 – 40 Milliarden Euro an Entlastungen; Stromkostenbremse – 3,8 Mil­liarden Euro bis 2024 an Entlastungen; Energiekostenzuschuss für heimische Unternehmen – 7 Milliarden Euro an Entlastung; Klima- und Antiteuerungs­bonus – 500 Euro für die Erwachsenen; Einmalzahlungen für vulnerable Gruppen; Erhöhung des Familienbonus; Senkung der Körperschaftsteuer für Unternehmen.

Das sind also summa summarum viele Maßnahmen, die wir gemeinsam unter der Führung von Bundeskanzler Nehammer erkämpft haben, um die Repu­blik in eine bessere Position zu bringen, und die Erfolge sind da. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Größte Inflation! – Abg. Herr: Überdurchschnittlich hohe Inflation!)

Daher ist es wichtig, dass man das anerkennt und daher hoffentlich auch weiter einen Kurs unterstützt, der Österreich in Richtung Stabilität und in eine prosperierende Zukunft bringen soll. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Duzdar. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.