14.27

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Neben den Energieunternehmen zählen die Banken zu den größten Krisengewinnern, die Sparer und die Kreditnehmer zählen zu den großen Verlierern dieser Zinswende. Der Bankensektor macht Milliardengewinne auf Kosten der Sparer und der Kreditnehmer. Die Banken selbst können ihr Geld bei der EZB derzeit für 3,75 Pro­zent täglich fällig zwischenparken, während die Sparer für ihre täglich fälligen Einlagen praktisch 0 Prozent Zinsen bekommen.

Die Zinsen für variabel verzinste Kredite werden aber sofort nach oben angepasst. Auch die Gebühren wurden von den Banken in der Vergangenheit massiv angehoben. Da ist mangels Wettbewerbs eine Schieflage zulas­ten der Sparer und Kreditnehmer eingetreten, die es zu korrigieren gilt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sofern die Banken die Zinsänderungen für Sparer nicht im selben Tempo wie für Kreditnehmer weitergeben, müssen die Banken regulatorisch dazu verpflichtet werden. Darüber hinaus braucht es auch steuerliche Begleitmaßnahmen. Wir fordern eine Übergewinnbesteuerung beziehungsweise eine Erhöhung der Stabilitätsabgabe mit einer Zweckwidmung der Einnahmen für die Leidtragenden der Rekordteuerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Bürger haben vor noch nicht allzu langer Zeit mit ihrem Steuergeld – in Summe jedenfalls knapp 11 Milliarden Euro – die Banken gerettet. Daran sollten sich die Banken jetzt erinnern. Es kann nicht sein, dass die Verluste der Banken sozialisiert, die Gewinne aber privatisiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Banken – und auch der Finanzminister mit der KESt – bereichern sich derzeit schamlos auf dem Rücken der Sparer und Kreditnehmer. Während die Banken für ihre realen Übergewinne und Krisengewinne kaum besteuert werden, müssen die Sparer wegen der Rekordinflation eine Steuer auf nicht existierende Zinsgewinne zahlen. So sieht die Steuergerechtigkeit der ÖVP und der Grünen aus. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Diese Steuerungerechtigkeit muss sofort beseitigt werden, und daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fairness für Bankkunden – Sofortmaßnahmen im Sinne der Kreditnehmer und der Sparer“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, unverzüglich in Gesprächen mit den heimischen Banken bzw. allenfalls durch gesetzliche Regelungen folgende Punkte sicherzustellen:

- Bei einer Erhöhung der Leitzinsen jeweils umgehende Erhöhung der Sparzinsen;

- Maßnahmen für Kreditnehmer wie Einführung eines Zinsdeckels, Laufzeit­ver­längerungen, Stundungen und Senkung der sonstigen Kreditkosten, keine Fälligstellung von Krediten, keine Mahnspesen;

- Einführung einer Übergewinnsteuer bzw. Erhöhung der Stabilitätsabgabe zur Beendigung der Gewinnmaximierung der Banken auf Kosten der Kunden und Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung des Zinsdeckels auf Wohnkredite sowie zur Unterstützung von finanzschwachen Personen in der aktuellen Krise;

- Aussetzung der Kapitalertragsteuer, solange die Sparzinsen niedriger sind als die Inflationsrate bzw. langfristig Berücksichtigung der Inflationsrate bei der Ermittlung der Zinsen-Steuerbemessungsgrundlage.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, MMag. DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fairness für Bankkunden – Sofortmaßnahmen im Sinne der Kreditnehmer und der Sparer

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag betreffend Rekordteuerung für unsere Leute, Rekordgewinne für Konzerne und Sommerurlaub für die Regierung. Schluss damit! in der 228. Sitzung des Nationalrates am 30. August 2023

Nicht zuletzt als Reaktion auf die aktuelle Wirtschaftslage mit einer enormen Inflation und einem starken Anstieg der Verbraucherpreise beschloss die EZB im Juli 2022, die Leitzinsen erstmals seit Jahren anzuheben. Seitdem werden suk­zessive die Zinsen erhöht. Der Leitzins liegt mittlerweile bei 4,25 % und ein Ende ist angesichts der hohen Inflation nicht abzusehen.

Während die Kreditnehmer diese Zinserhöhungen umgehend zu spüren bekommen, lohnt sich das Sparen auch mehr als ein Jahr nach der Zinswende im Euroraum für viele Bankkunden noch immer nicht. Viele Banken geben die höheren EZB-Zinsen nicht oder nur zu einem geringen Teil an ihre Sparkunden weiter.

Eine Erhebung der Nationalbank zeigt, dass die heimischen Banken durch die mehrmalige Anhebung des Leitzinses im ersten Quartal 2023 sehr gut verdient haben. So haben sich die Zinsüberschüsse um 45 % auf 6,02 Milliarden Euro erhöht.

Die Leitzinserhöhungen der vergangenen Monate bedeuten, dass die Banken in Österreich zu Jahresbeginn 2023 gegenüber dem Jänner des Vorjahres durchschnitt­lich fast den dreifachen Zinssatz für neue Wohnkredite verlangt haben.

Während die Banken also satte Gewinne machen, profitiert der Finanzminister von der „Scheingewinn-Steuer“ auf Sparzinsen. Verlierer sind die fleißigen Sparer.

Das kürzlich präsentierte Bankenpaket ist eine Verhöhnung der Kunden ohne faire Sofortmaßnahmen im Sinne der ohnehin teuerungsgeplagten Kunden. Unleistbare Kreditzinsen bleiben unberührt, es gibt keinen Zinsdeckel, keine Übergewinnsteuer, keine Erhöhung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe) und kein Ende der „Scheinge­winn-Steuer“ auf Sparzinsen. Für die Sparer gibt es also keinerlei Maß-nahmen, während die Kreditnehmer bei Verzugszinsen und Mahnspesen Bittsteller der Banken sind.

Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei der Kapitalertragsteuer: Diese gehört ausgesetzt, solange die Sparzinsen niedriger sind als die Inflationsrate, denn: Die Kapitalertragsteuer wird aktuell auf einen Gewinn der Sparer eingehoben, der eigentlich ein Verlust ist. Die hohe Inflation in Kombination mit den minimalen Sparzinsen lässt die Guthaben jeden Tag weniger wert werden. Diese Scheingewinn­besteuerung muss abgeschafft werden, entweder durch die Aussetzung der Kapitalertragsteuer oder durch die Berücksichtigung der Inflationsrate bei der Ermittlung der Zinsen-Steuerbemessungsgrundlage.

In der aktuellen Phase der Rekordteuerung, wo viele Kreditnehmer ihre variabel verzinsten Kredite nicht mehr zurückzahlen können, müssen die Banken endlich handeln, denn sie sind Nutznießer der EZB-Zinspolitik und streifen dadurch milliardenschwere Zufallsgewinne auf dem Rücken ihrer Kunden ein. Bei Stundungen, Verzugszinsen und Mahnspesen sind Kreditnehmer weiterhin dem „Goodwill“ der Bank ausgeliefert.

Die heimischen Banken müssen im Sinne der Fairness endlich zur Kasse gebeten werden!

Da die Banken in der Regel aber lediglich die Nachteile der Zinswelle umgehend und ohne zu zögern an die Kreditnehmer weitergeben, hingegen die Weitergabe der Vorteile der Zinswelle an die Sparer nicht erfolgt, stellen die unterfertigten Abgeord­neten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, unverzüglich in Gesprächen mit den heimischen Banken bzw. allenfalls durch gesetzliche Regelungen folgende Punkte sicherzustellen:

•          Bei einer Erhöhung der Leitzinsen jeweils umgehende Erhöhung der Sparzinsen;

•          Maßnahmen für Kreditnehmer wie Einführung eines Zinsdeckels, Laufzeitverlängerungen, Stundungen und Senkung der sonstigen Kreditkosten, keine Fälligstellung von Krediten, keine Mahnspesen;

•          Einführung einer Übergewinnsteuer bzw. Erhöhung der Stabilitätsabgabe zur Beendigung der Gewinnmaximierung der Banken auf Kosten der Kunden und Zweck­bindung der zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung des Zinsdeckels auf Wohnkredite sowie zur Unterstützung von finanzschwachen Personen in der aktuellen Krise;

•          Aussetzung der Kapitalertragsteuer, solange die Sparzinsen niedriger sind als die Inflationsrate bzw. langfristig Berücksichtigung der Inflationsrate bei der Ermittlung der Zinsen-Steuerbemessungsgrundlage.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.