13.05

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Es geht bei diesem Bericht um Rechtsmittel in der Steuerverwaltung, der Rechnungshof hat von Dezember 2020 bis Mai 2021 im Finanzministerium und in vier ausgewählten Finanzämtern die Rechtsmittel in der Steuerverwaltung geprüft.

Worum geht es, und was heißt das überhaupt? – Es geht darum, dass von den Finanzbehörden Steuerbescheide ausgestellt und gegen diese Entscheidungen natürlich sehr oft Rechtsmittel erhoben werden. Das geschieht im betrieblichen Bereich, aber auch bei der Arbeitnehmerveranlagung.

Was war der Auftrag dieser Prüfung? – Prüfungsziel war die Beurteilung der Ziele, der Rechtsgrundlagen und Regelwerke, der Effizienz und Qualitäts­sicherung sowie der Personalausstattung und des Risikomanagements. Überprüft wurde der Zeitraum 2017 bis 2020. Insgesamt sprach der Rechnungshof 24 Schlussempfehlungen aus.

Zusammenfassend könnte man sagen, dass die Komplexität des Steuerrechts in der Vergangenheit zugenommen hat und damit der Vollzug natürlich aufwen­diger und teurer geworden ist. Insgesamt hat es, gerade was die Entscheidungs­fristen betrifft, durchaus Verbesserungen gegeben, sowohl in der Arbeit­nehmerveranlagung als auch in der betrieblichen Veranlagung. Es gibt aber noch immer viel zu viele offene Rechtsmittelverfahren, die über ein Jahr lang dauern oder sich sogar über mehr als drei Jahre erstrecken. Mit Dezember 2020 waren beinahe 35 000 Rechtsmittelverfahren offen, 43 Prozent davon sind Fälle, in denen das Bundesfinanzgericht zu entscheiden hatte.

Zwei Probleme gibt es, die der Rechnungshof durchaus festgestellt hat – und das wurde auch ja im Ausschuss von unserem Staatssekretär Florian Tursky aus­führlich erläutert –: Das ist einerseits die Unterschiedlichkeit in den IT-Systemen, und andererseits bräuchten wir schon seit längerer Zeit eine Rechtsmittel­datenbank, die bundeseinheitliche Standards sicherstellt. Eine vollständige Abbildung der Rechtsmittelverfahren ist derzeit mit den aktuell genützten IT-Systemen nicht möglich, darunter leiden natürlich auch die Auswertungen.

Empfohlen hat der Rechnungshof außerdem, die Komplexität des Steuerrechts und damit auch das Abgabenausfallsrisiko zu reduzieren.

Von den 24 Empfehlungen wurden erfreulicherweise neun vollständig umge­setzt und 13 teilweise umgesetzt, zwei wurden nicht umgesetzt. Herr Staatssekretär Tursky hat aber im Ausschuss bereits sehr kompetent und sehr zeitnah Auskunft über die zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich gegeben. (Abg. Krainer: Was für ein Ausschuss soll das gewesen sein?)

Es wird einen massiven IT-Modernisierungsschub geben – den hat es schon bisher gegeben, es wird aber vor allem in Zukunft ein ganz klarer Auftrag sein, Steuerverfahren konkret und rasch aufzuarbeiten. Zu diesem Zweck brauchen wir natürliche moderne IT-Systeme – die aktuellen stammen teilweise noch aus den Siebzigerjahren –, und die viel gepriesene Digitalisierung sollte auch in diesem Bereich Einzug halten.

Erfreulich ist auch, dass es gerade in den letzten Jahren gelungen ist, den Aktenstau zu verringern. Mit einem Ausbau des Controllings wird eine bessere Steuerung im Bereich des Bundesfinanzgerichts sichergestellt, und eine Vereinfachung des Steuerrechts ist im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 als absolutes Ziel verankert.

Insgesamt ist das also, meine ich, durchaus ein Rechnungshofbericht, mit dem der Auftrag erfüllt wurde. Es geht da einiges weiter, es kann einiges optimiert werden, und ich glaube, das ist wichtig für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber natürlich auch für unsere Betriebe. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.09

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.