13.29

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ja, der Rechnungshof hat zahlreiche Covid-19-Prüfungen durchgeführt – es waren rund 25 –, und zu einer der wichtigsten zählte die Prüfung der Covid-19-Finanzierungsagentur, die Prüfung der Cofag.

Wir haben diesen Bericht am 28. Oktober 2022 veröffentlicht und damit unsere Rolle als parlamentarisches Kontrollorgan wahrgenommen, denn der Rech­nungshof kann öffentliche Unternehmen prüfen, Unternehmen, die im unmittel­baren oder mittelbaren Eigentum des Bundes stehen. Damit haben wir Ihnen einen umfassenden Prüfbericht vorgelegt.

Ziel unserer Prüfung war es, die inhaltliche Gestaltung, den quantitativen Umfang und die Wirksamkeit der Cofag anzuschauen. Was wir nicht gemacht haben – und das sage ich auch dazu –: Wir haben keine Privatunternehmen und keine einzelnen Förderfälle geprüft, weil wir dafür nicht zuständig sind. Wir sind für die Prüfung der öffentlichen Hand zuständig.

Die Cofag war eine der relevantesten Förderstellen für Unternehmen in der Covid-19-Pandemie. Mit Stand Ende Juli 2023 wurden für die Cofag aus der Quelle des Finanzministeriums 15,3 Milliarden Euro ausgezahlt.

Ich möchte vorausschicken, dass es für den Rechnungshof nachvollziehbar ist, dass in der Pandemie rasch gehandelt werden musste, dass notwendige Entscheidungen getroffen werden mussten, dass es darum ging, die Schädigung der Wirtschaftsstruktur zu vermeiden. Das sind Argumente, die für den Rechnungshof nachvollziehbar sind.

Die Cofag wurde aber als Tochtergesellschaft der Abbag gegründet und die Abbag ist eine Gesellschaft, die für den Bereich der Bankenabwicklung und der Vermögensverwertung zuständig ist. Dafür hat uns eine Begründung gefehlt, weil es ja auch andere Förderstellen gegeben hätte. Die Willensbildung und die Entscheidungsfindung waren nicht entsprechend dokumentiert und die möglichen Alternativen wurden nicht abgewogen.

Auch die konkrete Rolle der Cofag, die sehr rasch gegründet wurde, war zunächst unklar.

Deshalb haben wir das Risiko gesehen, dass sich mit der Cofag eine weitere Bundesförderstelle dauerhaft etablieren könnte und dass es so zu Doppelgleisigkeiten kommen könnte. Deshalb haben wir in unserem Bericht nahegelegt, die Gesellschaft nach Abschluss der Aufgaben aufzulösen.

Ende Juni haben wir ja im Rechnungshofausschuss den Bericht debattiert und unmittelbar nach Behandlung des Berichtes hat der Finanzminister die Abbag beauftragt, gemeinsam mit der Cofag ein Abwicklungskonzept für die Cofag auszuarbeiten. Damit wird eine zentrale Empfehlung des Rechnungshofes umge­setzt.

Der Bericht gliedert sich in zwei Teile: Wir haben uns im ersten Teil mit der Struktur der Cofag beschäftigt, mit der Frage der Gründung der Cofag, mit den Organbesetzungen, der Organisation und Finanzierung, und im zweiten Teil mit der Gestaltung und Abwicklung der Fördermaßnahmen.

Wir haben gesehen, dass die Cofag weitgehend ohne eigenes Personal gestartet ist und deshalb viel Expertise zukaufen musste. Auch in der Stellungnahme Ende 2021 führte die Cofag aus, dass die Aufwendungen für externen Leistungs­zukauf auf knapp 36 Millionen Euro angestiegen waren. Da sehen wir man­gelnde Sparsamkeit.

Darüber hinaus ist es so, dass die Expertise im Bereich des Förder- und Beihil­fenrechts fehlte. Hinzuzurechnen sind die Personalkapazitäten der Finanz­verwaltung, denn die Finanzverwaltung war in allen Phasen der Förderabwick­lung substanziell und mit einem hohen Personaleinsatz eingebunden.

Da gab es – Geschäftsstand Juni 2021 – Personalkapazitäten von mindestens 148 VZÄ, also Vollzeitäquivalenten, unter anderem zur Beurteilung der „Grün-Fälle“ und für die Ergänzungsgutachten, mit denen sie beauftragt werden konnten.

Es gab infolge dieser Gründung als mittelbare Gesellschaft Interessenkonflikte und Verflechtungen zwischen Abbag, Heta und Cofag. In der Folge gab es dann den Versuch, diese Verflechtungen aufzulösen, indem zum Beispiel das Verhältnis zur Öbag geklärt wurde, aber die personellen und institutionellen Verflechtungen zwischen Abbag und Cofag bestanden weiterhin.

Der zweite Teil des Berichtes ist den Zuschussinstrumenten gewidmet. Was die Zuschussinstrumente betrifft, so waren die Wirksamkeit und die Treffsicherheit durch unterschiedliche Faktoren beeinträchtigt, denn zentrale Begriffe waren gesetzlich nicht definiert.

Die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise ein Liquiditätsengpass war nicht darzulegen, obwohl die Zuschüsse den Erhalt der Zahlungsfähigkeit und die Überbrückung von Liquiditätsengpässen bezweckten.

Die Zahl an Zuschussinstrumenten erschwerte die Auswahlmöglichkeit, erschwerte auch die Antragstellung, es war eben sehr komplex. Diese hat deutlich zuge­nommen, damit erhöhte sich die Fehleranfälligkeit in der Abwicklung.

Es gab zunächst Fehlanreize beim Fixkostenzuschuss eins. Es gab ein Überförde­rungspotenzial bei den Umsatzersatzinstrumenten, weil sie mit anderen Instrumenten kombiniert werden konnten, wie etwa Umsatzersatz und Kurz­arbeitshilfe.

Für die Lockdownbetroffenheit wurde der Nachweis der Branchenzugehörigkeit als ausreichend empfunden. Bei verbundenen Unternehmen wurde eine Konzernbetrachtung nicht vorgesehen, das bevorzugte stark diversifizierte Konzerne.

Positiv hebe ich hervor, dass die Cofag mehr als zwei Drittel der genehmigten Anträge innerhalb von 19 Tagen ausbezahlte. Das gelang auch deshalb, weil die Finanzverwaltung knapp 80 Prozent der Anträge als „Grün-Fälle“ bewertete.

In diesem Zusammenhang will ich auf zwei Punkte hinweisen: Da die Cofag nicht alle Antragsvoraussetzungen überprüfen konnte, verlagerten sich die Kontrollen auf nachgängige Prüfungshandlungen durch die Finanzverwaltung, und dafür ist ein abgestimmtes Prüfkonzept zwischen Cofag und Finanz­ministerium erforderlich. Da sind eben einige Punkte zu berücksichtigen, die zuvor nicht geprüft wurden.

Um für zukünftige Krisen gerüstet zu sein, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir eine Empfehlung ausgesprochen, nämlich betreffend ein Konzept für eine wissenschaftlich begleitete und regelmäßige Beurteilung des Erfolgs von finanziellen Hilfsmaßnahmen, etwa in Form eines systematischen Monitorings nach fachlichen Maßstäben. Das wäre wichtig, um die Wirksamkeit und Treff­sicherheit finanzieller Hilfsmaßnahmen beurteilen und allenfalls anpassen zu können.

Hohes Haus! Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich darauf verlassen können, dass Regierungen und Verwaltungen stets regelkonform, sparsam, wirksam und zweckmäßig handeln. Die Grundsätze und Standards guter Verwaltungsführung verlangen stets eine nachvollziehbare Dokumen­tation.

Die Ablauf- und Aufbauorganisation eines Ministeriums erfordert eindeutige Zuständigkeiten und Verwaltungsstrukturen. Es ist aus Sicht des Rechnungs­hofes die verwaltungsinterne Expertise stets zur Beratung von Regierung und Politik heranzuziehen, insbesondere bei der Entstehung von neuen Instru­mentarien. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS.)

13.37

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Andreas Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.