15.01
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um eine Anfrage, die ich im Zusammenhang mit dem Fall Teichtmeister gestellt habe. Ich habe dazu mehrere Anfragen gestellt, die erste im Jänner dieses Jahres, da bekam ich noch relativ sinnvolle Antworten. Bei der zweiten Anfrage, die im März gestellt wurde, kam nur noch die Antwort: Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, daher kann keine Auskunft mehr gegeben werden. Ich akzeptiere das bis zu einem gewissen Grad, weil meine Fragen über den eigentlichen Fall beziehungsweise über das hinausgegangen sind, was in den Medien bereits bekannt war, nämlich die Dateien, die gefunden wurden. Mich hat interessiert, ob es da Erweiterungen gegeben hat, Versuche, weitere Personen zu finden, die mit Teichtmeister in Zusammenhang stehen, wann in Regierungskreisen bekannt wurde, was da passiert ist, und ob es weitere Ermittlungen gibt und Ähnliches. Das wurde abgeblockt. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Wie gesagt, ich akzeptiere das bis zu einem gewissen Grad, allerdings gibt es mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil, daher gibt es jetzt keinen Grund mehr, diese Fragen nicht zu beantworten. Wenn dieser Fall Teichtmeister etwas Gutes gehabt hat, dann die Tatsache, dass über dieses Thema, über dieses gesellschaftliche Problem des Kindesmissbrauchs und der Darstellung von Kindesmissbrauch, wieder debattiert wurde und möglicherweise jetzt auch wirklich noch Bewegung in die Gesetzgebung kommt. Letztendlich können wir Urteile kritisieren – ich werde auch darauf kurz eingehen –, aber der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen für die Gerichte schaffen. Wir können nur das kritisieren, was wir als Gesetzgeber selbst vorgeben.
Dieses Urteil hat in der Bevölkerung sehr großes Erstaunen hervorgerufen. Ich glaube tatsächlich, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung nicht verstanden und nicht eingesehen hat, warum bei einer derartigen Straftat mit einem derartigen Unwert nur eine bedingte Strafe herausgekommen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich glaube, da spreche ich für sehr viele Menschen. Ich weiß schon, es gibt immer diese Diskussion, es ist ja ganz egal, was sich die Leute denken, es hilft dem Opfer nichts, wenn jemand bestraft wird, und so weiter, aber das ist nicht richtig. Erstens einmal könnten wir damit jede Art von Strafverfolgung einstellen, denn das hilft dem Opfer im Nachhinein nie etwas, geschweige denn bei Mord, den bräuchten wir gar nicht mehr zu verfolgen. Es ist aber eben einmal so, dass die Gesellschaft bestrafen will, bestrafen muss, um ein bestimmtes Verhalten herbeizuführen.
Zweitens ist es sehr wohl notwendig, dass die Bevölkerung das Gefühl hat, dass eine gewisse Gerechtigkeit da ist – ich weiß, dieses Wort ist im juristischen Bereich sehr gefährlich –, dass das Gefühl vorhanden ist, dass die Strafen angemessen sind. Wenn wir zum Beispiel in die USA schauen: Interessanterweise gab es dort, wenn Übergriffe von Polizisten stattgefunden haben und dann „zu milde“ – zu milde unter Anführungszeichen – Urteile gefällt wurden, Demonstrationen in zig Städten, dann brennen dort die Städte, weil die Bevölkerung das Gefühl hat, da ist zu gering bestraft worden.
Das bringt dem genauso wenig wie jetzt hier, trotzdem hat auch hier die Bevölkerung, im Übrigen gerade auch auf der linken politischen Seite, das sehr wohl unterstützt und gesagt, ja, das ist wirklich eine Sauerei, da werden die Täter geschützt, es wird viel zu lasch verurteilt, und so weiter. Also das heißt: Wir messen da offenbar mit zweierlei Maß. Es ist sehr wohl notwendig und wichtig und richtig, dass die Bevölkerung das Gefühl hat, dass die Strafen angemessen sind. (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Verfahren, um jetzt noch konkret darauf einzugehen, war ja tatsächlich im Laufe des Jahres einiges sehr unklar und auch eigenartig. Man hat zuerst einmal gehört, es wurden 110 Gramm Kokain gefunden. Die Menge für Eigenbedarf liegt bei 5,5 Gramm. Also es ist schon eigenartig, dass jemand die zwanzigfache Menge hat, das dann aber als Eigenbedarf durchgeht und er nicht bestraft wird. Das war schon einmal das Erste, das sehr aufgestoßen ist.
Der zweite Umstand war dann die Verzögerung. Wir haben gehört, es gab ein Geständnis, es gab die festgestellten Dateien. Warum wurde das dann verzögert? – Es hat geheißen, es gebe weitere Ermittlungen. Meine Hoffnung war damals: Aha, gut, weitere Ermittlungen, das ist eh das, was ich mir wünsche, denn ich gehe ja davon aus, das es ja kein Einzeltäter sein kann, wenn da 70 000 Dateien und mehr vorhanden sind. Dann muss da ja irgendwo ein Netzwerk sein, der muss die ja woher bekommen haben, von jemandem, der die weitergegeben hat.
Das Nächste, was ich mich gefragt habe: Warum ist man sich so sicher, dass er keine Handlungen gesetzt und das nur angeschaut hat? Warum ist man sich da so sicher? Es kann sein, aber warum wurde dem nicht nachgegangen? Wir wissen, dass auch ein Geständnis die Verfolgungsbehörden nicht davon befreit, weiter tätig zu werden und zu suchen. Also diese Ungereimtheiten waren der Fall, daher auch unsere Fragen und daher dann in gewisser Weise, wenn ich das so sagen darf, natürlich die Enttäuschung über das Urteil.
Wir als Freiheitliche haben daher wieder darauf zurückgegriffen und wieder das in den Fokus gestellt, was wir schon so viele Jahre lang verlangt und gefordert haben, nämlich da einerseits eine tatsächliche Strafverschärfung und begleitende Maßnahmen einzuführen, die zur Prävention beitragen, die die Opfer schützen und die dazu führen, dass solche Taten nach Möglichkeit – ich weiß schon, das schaffen wir nie – unterbunden werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Da haben wir in den letzten Jahren so viele Initiativen gesetzt, die immer wieder weggewischt wurden. Wir dürfen nicht vergessen: Das, was da passiert, wird ja bis jetzt oft verharmlosend als Kinderpornografie dargestellt. Ich muss da jetzt der Regierung insofern ein Lob aussprechen, dass sie jetzt, ausgerechnet heute, ein Programm vorgelegt hat. Möglicherweise hat das mit unserer heutigen Initiative etwas zu tun, aber es kann auch reiner Zufall sein, dass heute dieses Programm vorgestellt wurde. (Abg. Prammer: Wir haben es uns jetzt gerade ausgedacht!)
Es ist sicher Zufall, ich glaube ja an Zufälle, aber Tatsache ist: In diesem Programm wird das jetzt jedenfalls auch klar als Darstellung von Kindesmissbrauch tituliert und nicht mehr verharmlosend als Kinderpornografie. Diese Bilder sind so viel schlimmer, als wir uns das alle vorstellen können, das ist brutalste Gewalt an Babys, an ganz kleinen Kindern, es ist einfach so furchtbar. Das muss man sich auch immer vor Augen halten, wenn wir hier über diese Dinge reden.
Wir haben daher vor Kurzem unsere Forderungen wieder zusammengefasst und ein Kinderschutzpaket präsentiert. Da gibt es, wie ich schon gesagt habe, eine Reihe von Maßnahmen. Das geht einerseits von einem echten Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter, damit die nichts mehr – in keiner Weise, weder beruflich noch im Privaten – mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, nicht bei – ich weiß nicht – den Pfadfindern, nicht in einem Jugendlager oder im Sportverein, in der Schule oder wo auch immer. Das ist ein notwendiger Schutz der Kinder. (Beifall bei der FPÖ.)
Da geht es nicht darum – das ist uns immer wieder von ÖVP-Justizministern und auch von Grünen und aus anderen Bereichen vorgehalten worden –: Na ja, die Menschenrechte sind wichtiger und man darf den jetzt nicht von der Möglichkeit seiner Berufsausübung ausschließen. Das ist ein völlig falsches Argument. Der Mensch, der so etwas getan hat, kann alle Berufe ausüben, aber keine Berufe, in denen er mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, weil er offensichtlich eine Neigung hat, die so gefährlich ist und – das wissen wir mittlerweile – in Wahrheit offensichtlich nicht heilbar ist. Daher müssen die Kinder geschützt werden. Das ist zehnmal wichtiger als das Recht des Einzelnen, vielleicht eine Tätigkeit auszuüben. Der kann sich andere Tätigkeiten suchen. Also diese Lücke ist absolut zu schließen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir brauchen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Forderungen, denn wir wissen, dass oft junge Menschen erst Jahre später überhaupt die Möglichkeit haben, das aufzuarbeiten.
Wir brauchen eine noch bessere Unterstützung der Opfer: Übernahme der Kosten für psychologische Betreuung und so weiter. Nicht die Täter müssen geschützt werden – und nicht für sie soll letztlich extrem viel Geld ausgegeben werden –, sondern die Opfer in erster Linie.
Wir brauchen die Möglichkeit, dass Institutionen nachfragen können, ob jemand, der bei ihnen arbeitet, irgendwo einschlägig bestraft ist, und dazu brauchen wir in diesem Bereich eine lebenslange Eintragung im Strafregister, was Sexualstraftaten betrifft, und die erleichterte Möglichkeit für den Einzelnen – ich will keinen elektronischen Pranger –, sich diese Strafregisterauskunft leicht zu besorgen, um sie vorlegen und zeigen zu können, dass er keine Gefahr darstellt.
Wir wollen die Volksanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle für Kinderschutz etablieren. Wir wollen höhere Strafen und vor allem auch höhere Mindeststrafen. Die Regierung hat jetzt ein Programm vorgelegt. Man könnte das wieder einmal als Kopiermaschine, allerding als woke Kopiermaschine, bezeichnen. Es werden zwar schon auch Dinge gefordert, aber die sind wieder weit unter dem, was wir für relevant halten würden.
Wir brauchen größere Kapazitäten bei der Suche nach den Tätern. Wir brauchen einen Hürdenabbau bei der Verwendung von Triebhemmern, und das ist eine Forderung, die aus der Praxis kommt. Wenn Sie einmal mit Sozialarbeitern sprechen, die im Maßnahmenvollzug und in Ähnlichem tätig sind, werden Sie feststellen: Die sagen das. Das ist also keine populistische Forderung, die von uns kommt.
Insgesamt: Für uns stehen der Opferschutz und die Prävention im Vordergrund, dazu gehört aber auch eine lückenlose - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz, bitte!
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (fortsetzend): Das ist der Schlusssatz, ja, oder habe ich schon einen Punkt gesetzt? – Nein. Ich kann schon Beistriche setzen. Soll ich noch einmal beginnen? (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Steinacker: Na, mach weiter! Das war eh nur ein dezenter Hinweis!) Na ja, ich weiß schon, was ein Schlusssatz ist.
Also für uns stehen der Opferschutz und die Prävention im Vordergrund, dazu gehört lückenlose Aufklärung, aber dazu gehören auch höhere Strafen, um den Unwert dieser Sexualstraftäter wirklich hervorzukehren. (Beifall bei der FPÖ.)
15.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Justizminister. – Bitte sehr.