15.12
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der Schutz von Kindern vor Missbrauch und Gewalt hat für mich, aber auch für uns als Bundesregierung oberste Priorität.
Kein Kind darf Opfer werden. Deswegen müssen wir unsere Jüngsten umfassend schützen. Wir müssen dafür sorgen, dass ihr Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch ganz selbstverständlich für alle ist, und genau deswegen haben wir uns als Bundesregierung auf ein umfassendes Kinderschutzpaket geeinigt. Das wurde begutachtet und heute als Regierungsvorlage eingebracht.
Dieses Paket beruht auf drei Säulen:
Erstens: vorbeugende Schutzmaßnahmen, damit im Sinne der Prävention Übergriffe und Missbrauch möglichst verhindert werden können.
Zweitens – es wurde heute von meinem Vorredner auch schon erwähnt –: gestärkter Opferschutz, weil wir Kinder und ihre Angehörigen in dieser schwierigen Situation nicht alleinlassen dürfen.
Und ja, als dritten Punkt braucht es auch härtere Strafen, die den Unrechtsgehalt der Taten widerspiegeln.
Auch wenn es natürlich unser Hauptziel ist, dass kein Kind Opfer wird, ist es unerlässlich, dass auch das Unrecht der Tat in der Strafdrohung zur Geltung kommt. Deswegen haben wir neben den Kinderschutzkonzepten, die in den Schulen verpflichtend sind, und Opferunterstützungen auch Strafen erhöht, denn die Strafhöhe, mit der ein Delikt bedroht ist, ist immer auch ein Spiegel der Gesellschaft, nämlich welchen Stellenwert das geschützte Rechtsgut einnimmt, und ich glaube, uns allen hier ist klar: Es gibt nichts Schützenswerteres als die Unversehrtheit von Kindern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben im Justizteil des Paketes die Strafhöhen verdoppelt, zum Teil sogar verdreifacht, und gleichzeitig haben wir das vom Vorredner, von Abgeordnetem Harald Stefan, angesprochene Tätigkeitsverbot ausgeweitet, denn natürlich soll jemand, von dem eine Gefahr für die Kinder ausgeht, nicht mehr mit Kindern zusammenarbeiten dürfen, unabhängig davon, welchen Beruf er zuvor ausgeübt hat. Mit diesen Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass in Zukunft zum einen dieser Unrechtsgehalt der Tat widergespiegelt wird und zum anderen die Täter nicht mit Kindern arbeiten dürfen.
Vielleicht zum Fall Teichtmeister, weil der heute auch angesprochen wurde: Ich kann nachvollziehen, dass das Urteil viele Menschen aufregt, weil nach wie vor von vielen die Strafe als eine Art Wiedergutmachung gesehen wird. Leider kann aber kein Urteil der Welt das wiedergutmachen, was diesen Kindern widerfahren ist. Kein Urteil der Welt kann wiedergutmachen, was diesen Kindern Abscheuliches angetan wurde. Es gibt Menschen, die sich diese abscheulichen Taten anschauen, und genau das vergrößert ja auch das Problem. Deswegen müssen wir alles daransetzen, dass Kinder in allererster Linie nicht Opfer werden.
Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder in Einrichtungen, wo sie sich aufhalten, sei es beim Sport, in Vereinen oder in Schulen, geschützt sind, und deswegen gibt es jetzt auch verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen, damit die Eltern mit einem guten Gewissen und ruhig sagen können: Ja, unser Kind ist dort sicher. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Und ja, es ist die Aufgabe der Gerichte, auf Basis unserer Gesetze zu urteilen, und das hat das Gericht auch in diesem Fall gemacht, und es ist die Aufgabe der Politik, diese Gesetze bei Bedarf zu reformieren, und genau das haben wir auch gemacht.
Vielleicht erlauben Sie mir noch kurz einen Ausflug zur Anfragebeantwortung, zu der Kritik an der Anfragebeantwortung und der mangelnden Beantwortung der Anfrage. Das, was heute besprochen wird, thematisiert ja einen Fall, der zum Zeitpunkt, als die Anfrage eingebracht wurde, schon beim Gericht war, und ich erinnere an das Grundprinzip unserer Verfassung, nämlich die Gewaltenteilung: dass wir ganz klar eine Gesetzgebung, eine Verwaltung und die unabhängige Rechtsprechung haben. (Abg. Kickl: Haben Sie das beim BVT auch immer so gesehen?)
Dem Interpellationsrecht unterliegen alle Gegenstände der Vollziehung. Es umfasst somit die Tätigkeit der Mitglieder der Bundesregierung und der ihrer Leitung unterstehenden Organe. Das heißt, sobald etwas beim Gericht ist, ist es nicht mehr Verwaltung.
In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass das umfassende Kinderschutzpaket, das wir auf den Weg gebracht haben, wesentlich dazu beitragen wird, dass unsere Kinder besser geschützt werden. – Danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. Ich darf sie darauf hinweisen, dass wir nun 5 Minuten Redezeitbegrenzung haben. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.