15.18
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren hier im Plenum im Parlament oder auch zu Hause! Florian Teichtmeister hat 13 Jahre lang pornografische Darstellungen Minderjähriger gehortet – 13 Jahre lang. Seit 2008 hat er laut Medienberichten 76 000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen gesammelt und zum Teil auch weiterbearbeitet.
Machen Sie eine ganz einfache Rechnung mit mir! 13 Jahre, 76 000 Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen: Dividieren wir es! Das sind rund 5 800 Abbildungen pro Jahr, heruntergeladen, beschafft, besorgt, oder über 16 pro Tag – widerlich, verwerflich, für mich unvorstellbar. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Ein unabhängiges Gericht hat entschieden: zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe und eine bedingte Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ein Gericht hat entschieden, das Urteil ist zu akzeptieren – aber erlauben Sie mir als Mutter und als Großmutter von Kindern zu sagen: Für mich gibt es Grenzen, was das Strafmaß betrifft, und ich habe großes Verständnis für den Schmerz und das Leid dieser Kinder und Jugendlichen, die missbraucht worden sind, und für die betroffenen Familien. Die Folgen zeichnen die Missbrauchsopfer leider oft ein Leben lang. Und bei Vorfällen rund um Kindesmissbrauch muss man schon eines sagen: Krankheit kann nicht alles entschuldigen. Jedes kinderpornografische Material, das hergestellt, angeboten, verschafft, überlassen, vorgeführt oder sonst irgendwie zugänglich gemacht wird, bedeutet ein Begehen von Kindesmissbrauch. Wenn jemand es wiederholt herunterlädt und wiederholt anschaut, begeht er diesen Kindesmissbrauch jedes Mal erneut.
Kollege Stefan, wir haben schon lange an diesem Maßnahmenpaket und der Zuleitung der Gesetzesvorlage, die ja heute im Parlament gelandet ist, gearbeitet. Es ist kein Zufall, aber umso besser, dass wir heute über das Paket und über die Maßnahmen sprechen können. Jetzt wird es hier besprochen, es ist hier, wir werden es demnächst, im Oktober, im Justizausschuss behandeln und ebenfalls bereits im Oktober im Plenum beschließen können. Die Maßnahmen sind umfassend – und ich denke, sie sind auch richtig. Es bedarf wirksamer Prävention und effektiver Strafverfolgung; und da gibt es einige Punkte, die aus dem Gesetzestext bereits herauszulesen sind.
Wir ändern die Bezeichnung des Straftatbestandes weg von pornografische Darstellungen Minderjähriger, was oft verharmlosend wirkt und einfach nicht dem Unwert gerecht wird, den dieser Straftatbestand ausdrücken soll, hin zu einem schon sperrigen, aber besser geeigneten Begriff: bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen von Minderjährigen. Ich denke, das ist gut und richtig, um den Unwert der Tat wirklich herauszustreichen.
Wir erhöhen die Strafrahmen sehr, sehr deutlich, und wir schaffen eine neue Qualifikation, insbesondere für Fälle, in denen jemand viele dieser – verzeihen Sie mir – grauslichen Abbildungen besitzt. Höhere Strafen durch diese Qualifikation wird es in Zukunft bereits geben, wenn jemand 30 dieser Abbildungen besitzt. Ich erinnere noch einmal an mein Beispiel: 16 pro Tag. Daher denke ich, dass diese Maßnahmen gut greifen werden, und sie werden auch – davon bin ich überzeugt – sicherlich zu härteren Urteilen führen.
Für mich ist es ganz wichtig, dass wir den Lückenschluss beim Tätigkeitsverbot schaffen. Ein Straftäter muss nicht zum selben Zeitpunkt mit Kindern gearbeitet haben, zu dem er mit diesen bildlichen Darstellungen Kindesmissbrauch begangen hat. Nein, das fällt jetzt weg. Daher ist er zu verurteilen, egal, ob er mit Kindern beschäftigt war oder nicht, und es ist ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in Berufen wie Lehrer, Lehrerin, Pädagoge in einem Kindergarten oder in einem Verein auszusprechen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt – für mich der entscheidende –, weil dieses Tatbestandsmerkmal jetzt weg ist. Damit ist dem Bestimmtheitsgebot des Strafrechts wieder Genüge getan, aber trotzdem können wir diesbezüglich eine höhere Verurteilungsrate erwarten – nicht für uns, sondern zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, damit sie nicht Missbrauchsopfer werden.
Und eines ist auch der große Wille unserer Justizministerin und des Innenministers: Durch die Stärkung der personellen Ressourcen bei den polizeilichen Ermittlungen muss und soll die Aufklärung bei Kindesmissbrauch erleichtert werden. Ganz besonders wichtig ist mir immer die Zusammenarbeit an der Schnittstelle der beiden Ministerien, wenn ein Straftäter ausgeforscht ist, hin zu einer raschen gerichtlichen Verurteilung.
Das heutige Maßnahmenpaket ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Vorstellungen, wie wir Kinder besser schützen können, insbesondere vor sexueller Gewalt. Meine Damen und Herren, wir werden noch im Oktober die Beschlussfassung zu diesem großen Paket haben. Es ist gut, dass dieser Schritt jetzt gegangen wird, notwendig ist er sowieso. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Oxonitsch. – Bitte.