15.57

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich darf drei Besuchergruppen en bloc begrüßen: Ich begrüße die Senioren der Stadt Güssing im Namen unseres Kollegen Niki Berlakovich. Im Namen meines Kollegen Christoph Stark darf ich die Pensio­nisten des Bezirkes Weiz begrüßen, und im Namen meiner Kollegin Andrea Holzner darf ich den Seniorenbund Moosdorf aus dem Bezirk Braunau herzlich begrüßen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Mit dem Bundesfinanzgesetz legen wir mittelfristig die Schranken der Haus­haltsplanung des Bundes fest. Wir müssen natürlich gegebenenfalls auf aktuelle Herausforderungen reagieren, und genau das tut die Bundesregierung mit der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes 2023 bis 2026 und des Bundesfinanz­gesetzes.

Aktuell müssen wir auf die geänderten Rahmenbedingungen am Finanzmarkt reagieren. Das macht unser Finanzminister mit Bedacht, und wir stellen somit die Weichen, damit die Bundesfinanzierungsagentur ihr Liquiditätsmana­gement auf die aktuellen Anforderungen des Kapitalmarktes ausrichten kann. Derzeit kann niemand voraussagen, wie die EZB reagiert: Legt sie eine Pause ein? Hebt sie den Leitzins in die Höhe oder senkt sie den Leitzins wieder? – Wir wissen es nicht und deswegen müssen wir flexibel bleiben.

Das heißt aber nicht, dass die langfristige Stabilität des Budgets außer Acht gelassen wird. Wir – und damit meine ich die Bundesregierung und unseren Finanzminister – schauen trotz der derzeitigen Herausforderungen auf ein stabiles Budget und den Erhalt unserer Wettbewerbsfähigkeit. In Krisenzeiten muss geholfen werden, wo es notwendig ist, und eben hierfür ist diese Novelle notwendig. Wir finanzieren damit die Maßnahmen des Antiteuerungs­paketes für Familien und treffen Vorsorge für die Dotierung des Lebens­haltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes.

Ich möchte auch die Gebührenbremse erwähnen, die für mich als Bürgermeis­terin sehr wichtig ist. Sie ist eine weitere inflationsdämpfende Maßnahme in der Höhe von 150 Millionen Euro. Dieser Zweckzuschuss an die Länder und Gemeinden wird es den Gemeinden ermöglichen, die Inflationsanpassung der Gebühren – zum Beispiel der Wasser-, Abwasser- oder Müllgebühren – auszu­setzen. Diese Novelle ist notwendig, und der Herr Finanzminister wird den Finanzausgleich gemeinsam mit den Ländern und den Gemeinden gut verhan­deln. Ich bin mir sicher, dass unser Finanzminister im Herbst ein stabiles, solides Budget vorweisen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.