16.07

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Diese Novelle zum Bundesfinanzgesetz hat zwei Gründe, und bei dem einen dürfte die SPÖ einem Missverständnis aufsitzen: Es geht bei der Erhöhung der Auszah­lungsgrenzen nicht darum, dass wir jetzt unsere Finanzschulden flotter rollieren und deshalb quasi nach dem Bruttoprinzip auf höhere Auszahlungsgrenzen kommen müssen, sondern die kurzfristigen, die sogenannten Kassastärker sind immer nur für Monate aufgenommen worden. Unsere Schulden werden immer noch über Kredite oder über Anleihen über Jahre finanziert, und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Insofern ist auch diese Argumentation, die Sie vorhin gebracht haben, zumindest was diesen Punkt betrifft, hinfällig.

Ich möchte mich aber auf den zweiten Punkt konzentrieren, wegen dem wir diese Ausweitung der Auszahlungsgrenzen vornehmen müssen. Das ist ein erfreulicher, nämlich die Umsetzung des Kinderarmutspakets. Wir haben gewusst, dass, wenn wir diese Teuerungskrise bekämpfen wollen, dann insbe­sondere auf die geachtet werden muss, die vor der Krise schon jeden Cent zweimal haben umdrehen müssen. Das sind typischerweise Haushalte, die nichts übrig haben zum Sparen, und wenn die Konsumpreise steigen, dann trifft das natürlich diese volle Kanne. Um für diese Gruppe etwas zu machen, insbeson­dere für die Haushalte mit Kindern, haben wir dieses Paket zur Bekämpfung der Kinderarmut auf den Weg gebracht, und das wird eben mit dieser Ausweitung im BFG erst ermöglicht.

Worum geht es in diesem Kinderarmutspaket? – Damit sollen Haushalte mit geringen Einkommen, also Familien mit geringen Einkommen, die auf Arbeitslosengeld, auf Notstandshilfe, auf Sozialhilfe, auf die Ausgleichszulage angewiesen sind, oder Alleinerzieher:innen mit geringen Einkommen pro Kind 60 Euro pro Monat Unterstützung erhalten, und das bis zum Ende des nächsten Jahres.

Da gab es auch Kritik der SPÖ, das letzte Mal von der stellvertretenden Klubobfrau Holzleitner – daran kann ich mich noch erinnern –, die gesagt hat: Welches Kind kann von 2 Euro pro Tag leben? – Natürlich kann man davon nicht leben, es ist aber immer noch viermal so viel wie die 50 Cent pro Tag, die für so ein Kind reinkommen würden, wenn man Ihre Lieblingsmaßnahme, nämlich die Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel, umsetzen würde. Und es ist natürlich nur eine unter sehr vielen Maßnahmen.

Wir haben 500 Euro Teuerungsabsetzbetrag für Menschen mit niedrigem Einkommen, die dort wirken, und die Valorisierung sämtlicher Sozialleistungen, die in diesem Bereich wirken. Wir haben jetzt das soziale Drittel im Zusammenhang mit der kalten Progression, und da sind wieder die Absetz­beträge für Alleinerzieher:innen angehoben worden, und wir haben den Kindermehrbetrag im Zusammenhang mit diesem sozialen dritten Drittel der kalten Progression angehoben. In Summe sorgen all diese Maßnahmen dafür, dass das soziale Netz in Österreich immer noch hält. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.10

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. – Bitte sehr. (Abg. Matznetter: Das mit dem Rechnen müssen wir noch üben, Jakob! – Abg. Obernosterer: Das musst gerade du sagen! – Abg. Matznetter: Weil die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel ist ...! ... 50 Cent mal ... würde heißen, ...!)