16.28

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerin­nen und sehr geehrte Zuhörer! Wir diskutieren über einen Zuschuss an die Länder für eine Gebührenbremse. Es ist geplant, den Ländern 150 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Umgerechnet sind das 16 Euro pro Bürger, und damit gehen die Gemeinden die Verpflichtung ein, die Gebühren für Wasser, Kanal und Müll ein Jahr lang nicht zu erhöhen beziehungsweise die Erhöhung moderat zu halten.

Städtebund und Gemeindebund sind der Meinung, das sei zu wenig Geld, es müsse mehr sein. Als Bürgermeister bin ich derselben Meinung – Herr Minister, mehr kann es immer sein; freuen wir uns darüber! –, ich möchte aber am Beispiel meiner eigenen Gemeinde zeigen, dass ich glaube, dass wir damit das Auslangen finden. In meiner Gemeinde Afritz am See beträgt die jährliche Gebührenbelas­tung für Wasser, Kanal und Müll 314 Euro pro Jahr und Bürger.

Seit über zehn Jahren haben wir die Regelung, dass wir diese Gebühren jährlich um 1,5 Prozent erhöhen, konstant 1,5 Prozent. Das ist möglich, weil wir sparen, weil wir bei den Gebührenaufwendungen wirklich darauf schauen: Was ist notwendig? Was kann man in den Griff bekommen? Diese 1,5 Prozent machen rund 5 Euro pro Bürger und Jahr aus. Das heißt, ich glaube, wir kommen mit diesen 314 Euro zurecht.

Interessant ist für mich aber die Verteilung dieser 150 Millionen Euro, und da ist meine Kritik angebracht. Aufgebaut auf Richtlinien der Länder gibt es einen Zeitplan. Wir sollen für 2024 garantieren, dass es keine Erhöhungen oder nur moderate Erhöhungen gibt. Viele Gemeinden haben schon im Oktober, Novem­ber die Sitzungen dazu. Jetzt wird es heute beschlossen. Es gibt dann einmal eine Richtlinie der Länder. Ich bezweifle, dass es möglich ist, rechtzeitig Verordnun­gen zu schaffen – die Gebühren müssen verordnet werden, die Gemeindeaufsichten müssen diese Verordnungen überprüfen –, dass wir zeitgerecht fertig werden.

Ein weiteres Thema: Im Gesetzestext steht drinnen: „Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und ‑anlagen für die Wasserver­sorgung“. – Wir haben ganz, ganz viele private Wassergenossenschaften. Wir haben ganz, ganz viele private Wassergemeinschaften. Wir haben viele, viele, viele Kleinkläranlagen. – Die bekommen von den 150 Millionen Euro nichts. Die haben aber genauso erhöhte Gebühren, die haben genauso erhöhte Kosten zu tragen. Sind das Bürger zweiter Klasse oder hat man die bei diesem Gesetz schlicht­weg einfach vergessen?

Der dritte Punkt ist für mich folgender: Die Verteilung dieser 150 Millionen Euro erfolgt nach der Volkszahl. Wie verhält sich das aber bei Tourismusgemeinden? Ein Beispiel: Die Gemeinde Ossiach am Ossiacher See in Kärnten hat 900 Ein­wohner, aber 260 000 Nächtigungen. Sie kriegt für 900 Einwohner einen Anteil von diesen 150 Millionen Euro, sie muss aber für 260 000 Nächtigungen die Gebühren senken. Der Gebührenhaushalt muss für jeden gleich sein. Ich kann nicht sagen, die Tourismusbetriebe müssen mehr zahlen und die Privaten weniger. (Zwischenruf der Abg. Seidl.)

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist für mich ein weiteres Beispiel, dass diese Bundesregierung nicht in der Lage ist, vernünftige Arbeit zu leisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen stimmen nur deshalb zu, weil wir auf die Gemeinden hoffen, dass diese aus dem Dilemma heraus eine vernünftige Lösung für die Bürger und für die Gebührenzahler finden werden. (Beifall bei der FPÖ.)

16.32

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Götze. – Bitte sehr.