18.47
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es heute auch um Verbesserungen für pflegende Angehörige, und auf dieses Thema möchte ich eingehen.
Ich habe schon sehr oft von diesem Rednerpult aus über die Wichtigkeit beziehungsweise auch über die Notwendigkeit von pflegenden Angehörigen gesprochen. Ein pflegender Angehöriger, eine pflegende Angehörige zu sein bedeutet nicht, einmal kurz nach der Mama oder nach dem kranken Schwiegerpapa zu sehen. Nein, es ist ein Commitment, das eingegangen wird, eine Verpflichtung, die oft über Jahre hinweg dauern kann.
Erst diese Woche habe ich einen sehr beeindruckenden Mann kennengelernt und mit ihm länger gesprochen. Er hat mir erzählt, dass er seine Gattin über 30 Jahre lang zu Hause selbst – natürlich mit etwas Unterstützung, aber vor allem er selbst – gepflegt hat. Wenn man einen Angehörigen pflegt, in dem Fall 30 Jahre lang, muss das eigene Leben, das eigene Wohlbefinden hintangestellt werden, und die ganze Familie – aber oft nicht nur eine Familie, sondern mehrere Familien, das ganze Umfeld – muss umstrukturiert werden.
Ich hoffe und gehe stark davon aus, dass allen hier im Haus, aber auch da draußen klar ist, dass pflegende Angehörige – und da reden wir in Österreich von circa einer Million Menschen – nicht nur eine wichtige, sondern vielleicht die wichtigste Stütze des österreichischen Pflegesystems sind. Für mich sind sie Held:innen, und deshalb ist es für mich wichtig, dass wir diese Menschen unterstützen, wo es nur geht.
Pflegereformpakete haben wir schon zwei gehabt, und dabei haben wir viele Maßnahmen vorgestellt, die bereits greifen. Das war zum einen die Erschwerniszulage, dann natürlich der Angehörigenbonus, aber auch das erweiterte Pflegegespräch; das sind nur einige Punkte, die hier unterstützend helfen sollen.
Heute beschließen wir eben weitere Punkte für pflegende Angehörige. Es kommt zur Erleichterung bei der Pflegefreistellung. Was heißt das? – So können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Wir haben das schon beim Angehörigenbonus gehabt. Wir wissen, dass es oft der Fall ist, dass gerade die Eltern vielleicht im Haus daneben, zwei Straßen weiter oder sogar in der Nebengemeinde wohnen und dass man nicht immer im gemeinsamen Haushalt leben kann.
Außerdem kann zukünftig Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt in Anspruch genommen werden, auch wenn diese keine Angehörigen sind. Das ist auch ein wichtiger Schritt. (Beifall bei den Grünen.)
Auch bei Pflegefreistellung gilt ein Motivkündigungsschutz. Das heißt, wenn man gekündigt wird, weil man eine Pflegefreistellung in Anspruch genommen hat, dann hat man das Recht, das schriftlich zu verlangen, und kann dagegen gerichtlich vorgehen.
Einen weiteren wichtigen Punkt muss ich heute noch anbringen: Für Teilzeitarbeit oder bei einer Freistellung zur Begleitung schwerst erkrankter Kinder entfällt künftig auch die Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes. Wir wissen, Eltern kümmern sich um Kinder, auch wenn sie nicht zusammenleben. Das ist vor allem eben in diesem Bereich ein wichtiger und richtiger Schritt.
Ich freue mich sehr über diese Verbesserungen und ich hoffe wirklich im Sinne der pflegenden Angehörigen, dass hier eine breite Zustimmung zustande kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.51
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte.