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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da dazu keine Wortmeldung mehr vorliegt, ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Wahl eines Mitgliedes der unabhängigen Kontroll­kommis­sion Verfassungsschutz gemäß § 17a Abs. 5 Staatsschutz- und Nachrichten­dienst-Gesetz.

Sofern keine Einwendungen erhoben werden, darf ich im Sinne des § 66 über den vorliegenden Wahlvorschlag des Hauptausschusses durch Erheben von den Sitzen oder ein entsprechendes Handzeichen abstimmen lassen.

Ich darf zunächst im Sinne des § 87 Abs. 4b der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten feststellen. Das ist der Fall.

Nun zur Abstimmung:

Wer ist für den Antrag des Hauptausschusses in 2195 der Beilagen, Mag. Harald Perl zum Mitglied der unabhängigen Kontrollkommission Verfas­sungs­schutz zu wählen? Wer gibt dem die Zustimmung? – Das ist einstimmig der Fall. Damit ist die Wahl des Mitgliedes der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz vollzogen.