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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da dazu keine Wortmeldung mehr vorliegt, ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Wahl eines Mitgliedes der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz gemäß § 17a Abs. 5 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz.
Sofern keine Einwendungen erhoben werden, darf ich im Sinne des § 66 über den vorliegenden Wahlvorschlag des Hauptausschusses durch Erheben von den Sitzen oder ein entsprechendes Handzeichen abstimmen lassen.
Ich darf zunächst im Sinne des § 87 Abs. 4b der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten feststellen. Das ist der Fall.
Nun zur Abstimmung:
Wer ist für den Antrag des Hauptausschusses in 2195 der Beilagen, Mag. Harald Perl zum Mitglied der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz zu wählen? Wer gibt dem die Zustimmung? – Das ist einstimmig der Fall. Damit ist die Wahl des Mitgliedes der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz vollzogen.