22.48

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Eine kurze Wortmeldung zur Geschäftsordnung, ich muss jetzt schon ein bisschen Ihre Praxis bei der Vergabe von Ordnungsrufen in Frage stellen: Ich habe einen Ordnungsruf bekommen, weil ich aus einem Gerichtsurteil zitiert habe, wie man das Dokumentationsarchiv des österreichi­schen Widerstandes in Österreich bezeichnen darf. Da gibt es ein letztin­stanzliches Gerichtsurteil, dass das ein Werturteil ist (Abg. Blimlinger: Das ist kein Gerichtsurteil!), dass man das DÖW so bezeichnen darf, wie ich es gemacht habe. (Abg. Blimlinger: Nein!)

Mir haben Sie einen Ordnungsruf erteilt. – Okay, liegt in Ihrer Kompetenz. Kollege Margreiter, den ich eigentlich sehr schätze – seine Ausführungen haben mich jetzt ziemlich verwundert –, bezeichnet jetzt zwei Mal in seinem Debattenbeitrag den Vizelandtagspräsidenten von Niederösterreich, der dieses Volksbegehren initiiert hat, als „bekannten Rechtsextremen“. (Die Abge­ordneten Lukas Hammer und Voglauer: Ja! – Abg. Kollross: Ist der dir vielleicht nicht bekannt?) Das kann es nicht sein, diese Herabwürdigung eines demokratisch gewählten Politikers!

Und gleichzeitig – das sage ich Ihnen auch, Herr Margreiter – sagen Sie als Rechtsanwalt und als Kenner der Geschäftsordnung, das Volksbegehren verdient „keine geschäftsordnungsgemäße Behandlung“. – Bitte, diese verdient es dann, wenn es die erforderliche Anzahl von 100 000 Unterschriften erreicht hat, und nicht, wenn irgendjemand das jetzt moralisch so beurteilt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bitte Sie, nein, Herr Präsident, ich fordere Sie auf, bei Ihren Ordnungsrufen auch eine klare Sprache zu sprechen, wenn – es ist ein Antrag, ja! – ein Mitglied eines Landesparlamentes, noch dazu ein stellvertretender Landtags­präsident hier von einem Abgeordneten mehrfach, nämlich zwei Mal, als bekannter Rechtsextremist verunglimpft wird. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Michael Hammer.)

22.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, vielleicht zur Praxis: Ich habe Ihnen keinen Ordnungsruf erteilt, weil Sie das Wort kommunistisch verwendet haben, denn Kommunisten sitzen auch in Landtagen und sind Linksextremisten. Ich habe ihn Ihnen klar für „kommunistische Tarnorganisation“ einen Ordnungsruf gegeben, weil Sie damit das DÖW herabgewürdigt haben. Ein Rechtsextremist ist, so wie ein Linksextremist auch, im Parlament vertreten, wenn er gewählt wird, und daher ist diese Bezeichnung auch für mich akzeptierbar. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

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Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.