Abstimmung über Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Tanzler, Kolleginnen und Kollegen, dem Unterrichts­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3155/A(E) der Abgeordneten Tanzler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutz an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen“ eine Frist bis zum 4. Oktober 2023 zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen, dem Kulturausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3148/A(E) der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „besserer Kinderschutz in Kultureinrichtungen“ eine Frist bis zum 4. Oktober 2023 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Yildirim, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Yildirim, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Ausbau opferschutzorientierter Täterarbeit zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern sowie häuslicher Gewalt“ eine Frist bis zum 4. Oktober 2023 zu setzen.

Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Margreiter, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 361/A(E) der Abgeordneten Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unabhängiger Bundesstaatsanwalt“ eine Frist bis zum 1. November 2023 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 453/A der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert und ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen [...] erlassen wird“ eine Frist bis zum 1. November 2023 zu setzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.