14.21

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen, nicht nur aufgrund all der Punkte, die mein Vorredner Peter Schmiedlechner schon aufgezählt hat, sondern auch weil es sich da wieder um einen klassischen Fall von Gold Plating handelt.

Anders, als Frau Abgeordnete Werner gesagt hat, haben auch wir Freiheitliche im Rahmen der Ausschussdebatte mehrere ganz konkrete Fehler in dem Gesetz aufgezeigt und darauf hingewiesen, allerdings haben wir bis jetzt vergeblich darauf gewartet, dass diese Fehler in den aktuellen Gesetzentwürfen auch korrigiert werden.

Ich darf zwei Punkte exemplarisch herausgreifen, um zu zeigen, dass es da nicht nur um die Reduktion des Arzneimitteleinsatzes bei der Nutztierhaltung – dem würden wir ja vollkommen zustimmen, das ist ja gar nicht das große Thema –, sondern um viel, viel weitreichendere Regelungen geht.

Zum Beispiel gibt es eine neue Dokumentationspflicht, die nicht nur Nutztierpräparate, nicht nur verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere, sondern alle Arzneimittel für Tiere umfasst. Öffentliche Apotheken, Tierärzte und ähnliche Einrichtungen müssen zukünftig alle Veterinärarzneimittel, selbst wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind, beim Eingang dokumentieren – paradoxerweise nur beim Eingang. Wohin sie dann beim Ausgang tatsächlich abgegeben werden, das muss nicht dokumentiert werden, das betrifft dann nur die verschreibungspflichtigen Veterinärpräparate, die frei verkäuflichen werden da nicht erfasst.

Jetzt frage ich Sie, Herr Minister: Was für einen Stellenwert hat die Dokumentation vom Flohmittel für die Katze im Gesundheitsbereich? Welchen Wert hat das, noch dazu, wenn nicht einmal erfasst wird, wohin das weiter abgegeben wird? – Dieser Fehler wäre mit einem Federstrich zu korrigieren gewesen. Sie haben es nicht gemacht, Sie haben den Hinweis ignoriert. Diese Ignoranz, die da gezeigt wird, ähnlich wie die große Anzahl an Vertagungsanträgen, an Vertagungen, die im Ausschuss stattgefunden haben, das ist das, was mich an Ihnen und an der gesamten Bundesregierung wirklich so enttäuscht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein zweiter Punkt, auf den ich auch noch hinweisen möchte, ist die Auskunftspflicht, die Tierärzte, Apotheken und Großhändler im Bereich der Tierarzneimittel trifft. Das bedeutet nämlich, dass die Landeshauptleute und auch Sie als Gesundheitsminister über die Abgabe von allen Tierarzneimitteln ein Auskunftsrecht haben werden. Da sind wir eben wieder beim Katzenflohmittel, beim Katzenwurmmittel, bei den Hamsteraugentropfen oder sonstigen Dingen, was mit Nutztierhaltung und sparsamem Einsatz von Antibiotika einfach überhaupt nichts zu tun hat.

Warum die persönlichen Daten von jedem Hundebesitzer, der sich irgendein Mittel vom Tierarzt verschreiben lässt und das einlöst, an den Gesundheitsminister und an den Landeshauptmann gehen müssen, das erschließt sich mir nicht einmal ansatzweise. Das hat in diesem Gesetz nichts verloren, das ist Gold Plating der übelsten Sorte, und das hätte herausgenommen gehört. So einem Gesetz können wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.23

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.