15.33

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Doppelbesteuerungsabkommen sind in der Regel nichts Spektakuläres. Sie dienen ja auch nicht dazu, Menschen oder Organisationen doppelt zu besteuern, sondern ganz im Gegenteil dazu, Selbiges zu verhindern, wenn man in zwei – in der Regel in zwei – Ländern steuerpflichtig ist.

Und doch sind diese Abkommen sehr, sehr wichtig. (Über die Lautsprecheranlage erklingt ein lauter Pfeifton. – Ruf bei der SPÖ: So schlecht war die Rede nicht!) Die drei Abkommen, die heute hier zur Debatte stehen und über die abzustimmen ist, dienen einmal der Anpassung bestehender Abkommen an OECD-Standards und der Aktualisierung veralteter Bestimmungen, es geht aber vor allem um die Verhinderung von Missbrauch sowie Gewinnverlagerungen und -verkürzungen in solchen Fällen.

Sie dienen in vielen Fällen durchaus auch der Förderung der Wirtschaftsbeziehungen der einzelnen Länder, zwischen denen diese Abkommen abgeschlossen werden und wurden. In einem Abkommen, nämlich jenem mit Deutschland, steckt auch noch etwas ganz Besonderes, was zum Beispiel für Grenzgängerinnen, Grenzgänger – etwa in meinem Heimatbundesland Vorarlberg, die täglich nach Deutschland pendeln – von besonderer Bedeutung ist. Es gab bisher eine Bestimmung, die besagt: Wenn an mehr als 45 Tagen Homeoffice gemacht wird, also nicht in jenem Land gearbeitet wird, sei das steuerschädlich. Man hat das bei Covid dann ausgesetzt, weil da das Pendeln natürlich nicht möglich war. Das soll jetzt mit einer Erleichterung ins Dauerrecht übernommen werden. Das betrifft immerhin über 1 000 Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger, aber natürlich auch solche in anderen Bundesländern.

Ich denke, das ist eine sehr, sehr sinnvolle Ergänzung in diesem Abkommen mit Deutschland. Ich bitte und ersuche, nachdem die Materie im Ausschuss schon breiten Konsens gefunden hat, auch heute um die Zustimmung dieses Hohen Hauses. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Tomaselli.)

15.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Ing. Reinhold Einwallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.