18.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Nationalrätinnen und Nationalräte! Geschätzte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle beschließen wir die größte Anpassung im Forstgesetz zum Schutz der Wälder seit 20 Jahren. Wir schaffen praktisch die gesetzliche Basis, um die Entwicklung klimafitter Wälder noch schneller vorantreiben zu können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Das ist notwendig, denn der Klimawandel macht auch vor dem Wald nicht halt. Wenn wir uns die Unwetter anschauen, die Sturmschäden, Borkenkäfer, Schneebruch, von denen riesige Flächen in Österreich betroffen sind, sehen wir, dass der Wald zunehmend unter Druck gerät. Allein in diesem Sommer haben Stürme in Tirol und Kärnten Schäden im Ausmaß von 600 000 Festmeter in Tirol und 700 000 Festmeter Schadholz in Kärnten angerichtet. Nun gilt es, dieses Holz rasch aufzuarbeiten, damit nicht Folgewirkungen wie jene in Osttirol oder in Oberkärnten mit dem Borkenkäfer entstehen.

Allein in diesen beiden Bundesländern wurden in den vergangenen fünf Jahren durch den Borkenkäfer 15 600 Hektar Objektschutzwald zerstört. Dieser Objektschutzwald muss jetzt rasch wiederaufgeforstet werden und das geht natürlich nur über eine aktive Waldpolitik. Gleichzeitig spielen der Wald und der Rohstoff Holz eine sehr entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Die Bindung von Kohlenstoff, sowie Holzprodukte als Ersatz für fossile Rohstoffe tragen maßgeblich zur Reduktion von CO2 bei. Das ist unser Weg in der Forstwirtschaft mit dem Waldfonds, und diesen Weg werden in den nächsten Jahren konsequent fortsetzen.

Die Novellierung des Forstgesetzes bringt eine Vielzahl von Anpassungen mit sich, die aus mehreren Gründen richtungsweisend sind. Ich möchte ein paar Punkte ansprechen, ein paar wurden schon genannt.

Durch die Überarbeitung der Zielsetzung im Forstgesetz wird bei forstlichen Förderungen nun der Klimawandel berücksichtigt. Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes kann künftig flexibler an die geänderten klimatischen Bedin­gungen angepasst werden. Wie funktioniert das? – Zum Beispiel können Baum­arten wie Kiefergewächse aus weit südlicheren Regionen in Europa auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Einschätzungen neu in den Baum­arten­katalog aufgenommen werden, und erst dann können sie natürlich auch ausgepflanzt werden.

Der Umbau in Richtung standortangepasster Mischwälder wird durch die Senkung des Hiebsunreifealters – ein kompliziertes Wort – bei Fichten von 60 auf 50 Jahre erleichtert. Warum? – Damit wird eine frühzeitige flächige Nutzung von Fichtenwäldern ermöglicht, mit dem Ziel, strukturreichere Misch­wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu etablieren. Wir beschleunigen damit die Errichtung klimafitter Wälder. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Klimabedingt nimmt auch in Österreich – wir haben es schon gehört – die Anzahl der Waldbrände stetig zu. Heuer haben in Österreich bisher mehr als 100 Waldbrände stattgefunden, in den vergangenen Jahren waren es bis zu 220 Brände. Das heißt, die Feuerwehren in den Regionen sind immer mehr gefordert. Das ist eine riesige Herausforderung, vor allem für die freiwilligen Feuerwehren.

Der rasche Kostenersatz für die Waldbrandbekämpfung und für etwaige Schäden an Ausrüstungen trägt wesentlich dazu bei, dass die Feuerwehreinsätze in Zukunft unbürokratischer abgegolten werden können. Das gelingt durch die Etablierung eines bundesweit einheitlichen, modernen und transparenten Systems mit gestaffelten Pauschaltarifen, das eine vereinfachte Abwicklung ermöglicht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Um auch in Zukunft Maßnahmen gegen Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag oder Muren fördern zu können, ist eine Rechtsgrundlage für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung geschaffen worden. Konkret wird der Wildbach- und Lawinenkataster im Forstgesetz verankert. Das Ergebnis ist eine Verwaltungsvereinfachung, denn der Kataster dient der elektronischen Dokumentation und Analyse von Informationen über Naturgefahren wie beispielsweise Gefahrenzonenplänen und steht damit sehr leicht für die Behörden, aber auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Weiters wird künftig, wie Georg Strasser angesprochen hat, die Nutzung von Agroforstflächen erleichtert. Auch Agroforstflächen können für landwirt­schaftliche und forstwirtschaftliche Aktivitäten genützt werden. Erleichtert wird es insofern als diese Flächen nun nicht mehr mit Zeitablauf automatisch in den Wirkungsbereich des Forstgesetzes fallen würden, sprich diese Flächen werden nicht ab einer gewissen Anzahl an Jahren wieder zu Wald. Mit dieser gesetz­lichen Klarstellung können nunmehr etwa Mehrnutzungshecken – das sind beispielsweise Wildobstbäume oder -sträucher –zum besseren Schutz von fruchtbaren Oberböden, zum Schutz von Böden vor Austrocknung und vor Erosion angepflanzt werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Im Bereich der forstlichen Ausbildung wird an der Forstfachschule Traunkirchen der Ethikunterricht als alternativer Pflichtgegenstand eingeführt. Zudem wird die Nachwuchssicherung für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenver­bauung durch einen neuen Ausbildungsweg für Forstassistentinnen und Forstassis­tenten gestärkt.

Ich komme zum Schluss: Mit der Novelle des Forstgesetzes reagieren wir auf die geänderten klimatischen Bedingungen und schaffen zeitgemäße Rechts­grundlagen für den Umbau unserer wertvollen Ressource Wald. Ich bedanke mich bei den Landwirtschaftssprechern, bei Georg Strasser, bei Clemens Stammler und Olga Voglauer für die konstruktiven Verhandlungen und bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus beziehungsweise im Klub für die kompetente und professionelle Unterstützung. Ich danke für eine breite Unterstützung des Gesetzes. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.50

Präsidentin Doris Bures: Jetzt ist Herr Abgeordneter Andreas Kühberger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.