21.11.25

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Kollege Deimek, bei der Bewertung dieser Frage, dieses Antrages sind aus meiner Sicht zwei Aspekte wichtig, nämlich zum einen die Frage der Verkehrssicherheit und zum anderen die Frage des Tierschutzes.

Aus der Sicht des Tierschutzes wird diese Forderung sehr kritisch gesehen. (Abg. Matznetter: Warum?) So meint die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy – ich zitiere –: „Aus Tierschutzsicht ist das Mitlaufen am Rad extrem heikel“, „Für die meisten Hunde ist diese Art der Bewegung ungeeignet oder sogar schädlich“, „Durch die schnelle Fortbewegung ,fliegt‘ die Landschaft und alles, was sich sonst noch bewegt, am Hund vorbei“, „Da der Hund keine Möglichkeit hat, sich in Ruhe mit den Reizen auseinanderzusetzen, kommt es zu Reizüberflutung, geistiger Überforderung und Stress.“ (Abg. Matznetter: Was ist mit dem Hausverstand?)

Ähnlich, sehr geehrte Damen und Herren, sehe ich die Frage der Verkehrssicherheit. Auch da sind Expertinnen und Experten nämlich der Meinung, dass das Führen von Hunden vom Fahrrad aus ein Gefahrenpotenzial für die Fahrer, für den Hund und natürlich für andere Personen bedeutet. Man kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf das Verhalten von Hunden nicht verlassen. Das liegt in der Natur von Tieren. Reizüberflutung und Stress, wie wir gehört haben, können Ursache sein. Leider kennen wir aus der Vergangenheit auch sehr tragische Beispiele dazu.

Zusammenfassend gibt es aus dem Gesagten heraus keinen Grund, das bestehende Verbot aufzuheben. Die ÖVP stimmt daher dem Antrag der FPÖ nicht zu und wird dementsprechend dem negativen Ausschussbericht des Verkehrsausschusses ihre Zustimmung geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Werner. – Bitte.