11.48

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuse­herinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute über das Budget. Es gibt eine ganze Reihe von Unterlagen, die wir als Abgeordnete bekommen haben. Zwischen der Realität, die beispielsweise im Strategiebericht zum Bud­get 2024 bis 2027 steht, und dem, was die Regierungsmitglieder behaupten, liegen Welten. Dazwischen liegen wirklich Welten, und das sollten Sie als Zuseherinnen und Zuseher berücksichtigen, wenn Sie die feinen Worte hö­ren, die hier gesprochen werden.

Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele geben für das, was wir heute schon gehört haben und was schlichtweg nicht stimmt, bei dem man sagen könnte, es war auch ein Stück weit unehrlich.

Herr Finanzminister Brunner sagt, mit diesem Budget wird ein Fundament gelegt, damit wir in unserem Land die klügsten Köpfe behalten oder bekommen. Die Maßnahme, die in dem Budget hinterlegt ist: Er reduziert das Bildungs­budget um 5 Prozent. Wer die klügsten Köpfe will, reduziert also die Ausgaben für die Bildung – so viel zu der Angabe und der Realität in diesem Budget.

Wenn man weitergeht und sich anhört, was Mitglieder aus dem ÖVP-Parlaments­klub sagen: Karlheinz Kopf hat auch gerade gesagt, das Wichtigste ist, dass wir mehr Menschen in Beschäftigung bringen. – Ein zentrales Element dafür ist natürlich die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung. Der Bundeskanzler hat schon im „Sommergespräch“ 4,5 Milliarden Euro bis 2030 angekündigt. Die Fa­milienministerin hat später gesagt, das sind 50 000 Betreuungsplätze. Wenn man jetzt ins Budget und in diesen Zukunftsfonds hineinschaut und auch die verantwortliche Ministerin fragt, wie viel Geld denn da drinnen ist, dann sieht man, es sind 500 Millionen Euro pro Jahr.

Wenn man das jetzt auf die Jahre bis 2030 aufrechnet, kommt man nicht auf 4,5 Milliarden Euro, sondern auf 3,5 Milliarden Euro, und man stellt gleich­zeitig fest, dass nicht nur 1 Milliarde Euro fehlt, sondern dass auch noch die Voraussetzungen dafür fehlen, dass die Gemeinden dieses Geld abholen können. Wenn wir dringend Menschen in Beschäftigung bringen wollen, wenn wir mehr Wahlfreiheit für Familien haben wollen, dann brau­chen wir natürlich auch rasch verfügbare Betreuungsplätze, und auch das ist in diesem Budget nicht verankert.

Der dritte Punkt, der an Unehrlichkeit tatsächlich schwer zu übertreffen ist, kommt auch bei diesem Budget von der grünen Seite. Lukas Hammer ist hier gestanden und hat gesagt, dieses Budget sei ein Unabhängigkeitsbudget. Schauen wir doch auf diese Unabhängigkeit: Wir hatten eine Abhängigkeit von 80 Prozent von russischem Gas, als der Krieg ausgebrochen ist, als die Rus­sische Föderation die Ukraine angegriffen hat, und wir haben heute eine Abhän­gigkeit von 80 Prozent von russischem Gas. (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei den Grünen: Das stimmt doch nicht! – Abg. Lukas Hammer: Aber von welcher Menge, das sagst du nicht dazu, Michi! 80 Prozent von zehn ist was anderes als 80 Pro­zent von 30! – Vizekanzler Kogler: Unsinn!)

Also eine Abhängigkeit von 80 Prozent auf 80 Prozent zu reduzieren, ist ein wirklich sehr kleiner Beitrag zur Unabhängigkeit. (Vizekanzler Kog­ler: Das stimmt doch nicht! – Abg. Lukas Hammer: Grundrechnungsarten! Ehrlich­keit!) – Je mehr man hier die Tatsachen ausspricht, desto lauter wird es auch auf der Regierungsbank.

Es ist ja nicht die einzige Ungenauigkeit bei diesem Unabhängigkeitsbudget. Erreichen wir mit diesem Umwelt- und Klimabudget tatsächlich die Klimaziele, zu denen wir uns in Paris committet haben? – Nein, das Klimaziel erreichen wir nicht. Wenn wir uns die Wertigkeit beim Umwelt- und Klimabudget anschauen, lieber Lukas Hammer, sehen wir, dass die Zahlungen für Zinsen im Budget doppelt so hoch sind wie jene im Umweltbudget.

Von einem Unabhängigkeitsbudget kann man also wirklich nicht reden. Was fehlt – und das hat auch schon meine Klubobfrau vorhin sehr deutlich ge­sagt –, ist der wirkliche Zug zum Tor und die Perspektive für die Zukunft. Das fehlt auch bei einem ganz anderen wesentlichen Element, nämlich bei der Frage der Entlastung, mehr Netto vom Brutto, damit die Menschen in einer so schwierigen Zeit wirklich ein höheres Einkommen haben.

Sie haben eine wichtige Maßnahme bis heute vergessen – egal, ob das jetzt aus dem Finanzministerium oder auch vonseiten der Wirtschaftskammer oder vielleicht von den Arbeitnehmer:innenvertretern kommt –, nämlich die Teue­rungsprämie 2024. Deswegen möchten wir als NEOS einen Beitrag dazu leisten, dass die Menschen auch im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto haben.

Ich darf daher den folgenden Abänderungsantrag vorlesen – ich entschuldige mich für die detaillierte Darstellung, aber das ist leider vom Prozedere her so vorgesehen –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In der Novellierungsanordnung „12.“ erhält die bisherige lit. b (Es werden folgen­de Z 437 bis 440 angefügt:) die Bezeichnung „c)“ und es wird folgende lit. b neu eingefügt:

„b) § 124b Z 408 lit a lautet:

„Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprä­mie), sind

- bis 2 000 Euro pro Jahr steuerfrei und zusätzlich

- bis 1 000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohnge­staltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 erfolgt.

Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.“

*****

Also, dieses Budget bedeutet leider nicht mehr Netto vom Brutto für die Men­schen in unserem Land, leider nicht mehr Zukunftsperspektive, was die Klimapolitik betrifft, und nicht mehr an Möglichkeiten für Familien, ihre Kinder gut in Betreuung zu geben, und bekommt daher eine eindeutige Fünf. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2217 d.B.):

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progres­sionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024) (2292 d.B.) - TOP2

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In der Novellierungsanordnung „12.“ erhält die bisherige lit. b (Es werden folgende Z 437 bis 440 angefügt:) die Bezeichnung „c)“ und es wird folgende lit. b neu eingefügt:

"b) § 124b Z 408 lit a lautet:

"Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind

–    bis 2 000 Euro pro Jahr steuerfrei und zusätzlich

–    bis 1 000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestal­tenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 erfolgt.

Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet."

Begründung

Teuerungsprämie für 2024 verlängern!

In kaum einem anderen Land der Eurozone ist die Teuerung derzeit so ausgeprägt wie in Österreich. Mit einer Inflationsrate von 7,4% im September 2023 lässt der Druck auf die Preise auch weiterhin nicht nach - was die Menschen tagtäglich zu spüren bekommen. Aktuelle Wirtschaftsprognosen zeigen gerade für Österreich ein düsteres Bild, wie die Herbstprognose der EU-Kommission zuletzt wieder bestä­tigte. Während die heimische Wirtschaft heuer um 0,5 Prozent schrumpft, wird in der gesamten Europäischen Union und in der Euro-Zone mit einem Wachstum von 0,6 Prozent gerechnet. Auch die Inflation soll nach Berechnungen der EU-Kommission mit 7,7 Prozent in Österreich 2023 deutlich höher ausfallen als in der Euro-Zone (5,6 Prozent). Dazu kommt, dass die steuerliche Belastung der Erwerbsarbeit in Österreich nach wie vor so hoch wie in kaum einem anderen Industrieland ist. Nur knapp die Hälfte von dem, was Unternehmen für Mit­arbeitende ausgeben, landet tatsächlich auf deren Gehaltskonto - während nahezu 47% davon über Steuern und Beiträge an den Staat fließen. Diese giftige Mi­schung aus hoher Abgabenlast und schlechter Wirtschaftslage belastet die heimi­schen Betriebe und Mitarbeiter schwer. Es ist daher wichtiger denn je, dass die Menschen mit ihren hart erarbeiteten Löhnen und Gehältern auch gut auskom­men können.

Im Zuge des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der Rekordinflation wurde eine Teuerungsprämie für Arbeitnehmer:innen für die Jahre 2022 und 2023 einge­führt. Arbeitgeber haben damit die Möglichkeit, eine "Prämie" von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer auszuzahlen. Diese Auszahlung ist steuerfrei, und es fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge dafür an. Diese Regelung gilt auch für geringfügig und Teilzeitbeschäftigte. Angesichts der anhaltend schlechten Wirtschaftslage wäre die Verlängerung der Teuerungsprämie eine wichtige Entlastung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und auch ein wichtiges Signal ange­sichts der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen.

Finanzminister Brunner hat am 13. November 2023 die Bereitschaft signali­siert, diese Maßnahme auch für das Jahr 2024 zu verlängern. Mit seiner Ankündi­gung, eine Teuerungsprämie auch für 2024 zuzulassen, gibt Bundesminister Brunner zu, dass die Abgaben auf Arbeit zu hoch sind. Bis zu einer nachhaltigen Sen­kung der Abgabenlast auf Arbeit ist daher diese Maßnahme zu verlängern. Mit dieser Gesetzesänderung kann das Versprechen der Bundesregierung auch tat­sächlich umgesetzt werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte.