15.31

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Volksanwältin und Volksanwälte! Ich würde gerne unter diesem großen Block zu den Themen Sport und Integration sprechen. (Abg. Zarits: Sportler ...!)

Zuerst zum Sport: Da möchte ich mich nicht in den Details verlieren, sondern den Blick auf das große Ganze, nämlich auf dieses Sportfördersystem lenken. Unsere Kritik ist, glaube ich, bekannt, nämlich dass dieses System jene begünstigt, die sich gut darin auskennen, jene, die sich am Vormittag den Förderantrag schreiben, und sich am Nachmittag in die Gremien setzen und sich diese Förderanträge selber bewilligen. (Abg. Zarits: Ist nicht richtig!) Der Rechnungshof – was ich sage, ist sehr passend zum vorigen Statement der Frau Präsidentin – hat an diesem System vernichtende Kritik geübt.

Der Herr Sportminister ist jetzt gerade nicht da. Ich weiß nicht, ob das Gedächtnis so lange noch zurückreicht, aber er selber und seine Kolleginnen und Kollegen haben damals, als sie noch hier in der Opposition gesessen sind, dieselbe Kritik an diesem Sportfördersystem geübt, nämlich dass es ineffizient ist, dass es intransparent ist und dass es Freunderlwirtschaft begünstigt. (Beifall bei den NEOS.)

Es ist für viele ein Selbstbedienungsladen geworden. Von diesem System profitieren die Sportfunktionäre in den höchsten Etagen, in den Dachverbänden, aber es leiden darunter die vielen Sportlerinnen und Sportler, sowohl im Breiten-, als auch im Spitzensport, weil das Geld bei ihnen nicht so ankommt, wie es bei ihnen ankommen sollte.

Ich würde gerne den Herrn Sportminister – ich erinnere ihn dann noch einmal, wenn er wieder da ist – noch einmal eindringlich an sein Versprechen erinnern, eine Novelle des Bundes-Sportförderungsgesetzes in die Wege zu leiten.

Ich will jetzt nicht sagen – weil ich glaube, dass das jetzt hier schwer möglich wäre –, dass er dieses Versprechen gebrochen hat, aber er hat zumindest dessen Verwirklichung lange aufgeschoben. Diese Legislaturperiode dauert ja nicht mehr lang, viel Zeit wird also nicht mehr bleiben.

Deswegen würde ich gerne noch einmal folgenden Unselbständigen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Erneute Rechnungshofkritik zur Bundes-Sportförderung: Frist zur Vorlage einer Reform“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat innerhalb des ersten Quartals 2024 eine Gesetzesvorlage zur Änderung des BSFG 2017 zu übermitteln, die eine Reform der Entscheidungsgremien im Sinne der vom, Rechnungshof geäußerten Empfehlungen vorsieht.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

Herr Vizekanzler, Herr Sportminister! Erinnern Sie sich daran, was Sie in der Opposition gesagt und gefordert haben? Beenden Sie diesen Förderalismus! Schaffen Sie endlich ein System, das nicht mehr darauf abstellt, wen man kennt, sondern darauf, was man kann! Gerade im Sport sollte der Leistungsgedanke noch im Vordergrund stehen.

Machen Sie Schluss mit diesem System der Bundes-Sportförderung, das alles andere als transparent ist und das vor allem dem Anspruch eines grünen Sportministers wirklich nicht mehr genügt!

Der zweite Aspekt, auf den ich eingehen will, betrifft ein anderes Thema, nämlich das Thema Integration. Gerade aktuell sehen wir ja – und ich bin eigentlich davon überzeugt –, dass die Integration eine unserer größten Herausforderungen für ein gutes Zusammenleben in diesem Land ist. Ich sehe tatsächlich die reale Gefahr, dass uns da einiges entgleitet, ja vielleicht da und dort auch schon entglitten ist.

Vielleicht, um nur einmal die Relation herzustellen, wie wir in diesem Budget Prioritäten setzen – Kollege Loacker ist ja schon vorhin darauf eingegangen –: Alleine die Zuzahlungen ins Pensionssystem, in ein System, das sich von allein nicht mehr finanziert, machen dieses Jahr 30 Milliarden Euro aus, und es wird immer mehr. Für das gesamte Integrationsbudget, für alle Integrationsmaßnahmen, von den Deutschkursen über Werte- und Orientierungskurse bis hin zur Arbeitsmarktintegration, stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung. Das entspricht 0,4 Prozent der Zuzahlungen ins Pensionssystem. Kann man sich das einmal vorstellen?!

Ich glaube, daran wird sichtbar, was wir an allen Stellen immer wieder sagen: Das ist der Kern dieses Problems. Wir haben nichts dagegen, im Gegenteil, dass jeder Pensionist und jede Pensionistin eine faire Pension bekommen soll; aber so, wie sich das darstellt, fehlt uns viel Geld, das wir in dieses ineffiziente System geben, an allen anderen Ecken und Enden! Uns fehlt der Spielraum, um dort Investitionen zu tätigen, wo sie dringend notwendig wären. (Beifall bei den NEOS.)

Mit diesem Minibudget müssen wir also Deutschkurse, Werte- und Orientierungskurse und alle weiteren Integrationsmaßnahmen finanzieren. Dabei stehen wir da vor einer Herkulesaufgabe.

Frau Bundesministerin Raab ist heute krankheitsbedingt verhindert. Sie sagt bei jeder Gelegenheit, was man nicht alles tun müsste. Sie ist, das erkenne ich an, ausgezeichnet im Reden, im Ankündigen, im Versprechen. Das beherrscht sie perfekt. Im Umsetzen ist sie allerdings grottenschlecht. Ich möchte auf ein paar Beispiele eingehen.

Erstens: Ihre Partei fordert jetzt neuerdings Zwangsarbeit für Asylwerberinnen und Asylwerber. Das ist die neue Forderung der Partei. Gleichzeitig verhängt die ÖVP aber ein Arbeitsverbot für Asylwerberinnen und Asylwerber. Also auf diese Idee muss man ja eigentlich einmal kommen!

Zweitens: Wir fordern wie viele andere verpflichtend Deutschkurse für alle ab Tag eins, Integration ab Tag eins. Wer verhindert das? – Die ÖVP. Wir fordern verpflichtende Werte- und Orientierungskurse ab Tag eins. Ab dem ersten Tag, ab dem Menschen in Österreich sind, müssen wir doch unsere Kraftanstrengung in die Integration stecken. Wer verhindert das? – Die ÖVP. Wir fordern ein verpflichtendes Integrationsjahr ab Tag eins, um einen Rahmen für alle Menschen zu geben, die neu hier sind. Wer hat das budgetär ausgehungert? – Die ÖVP.

Man hat also das Gefühl, dass sich gerade der ÖVP-Teil dieser Bundesregierung null dafür interessiert, die Probleme zu lösen. Sie sind gut darin, zu spalten und, ja, die Probleme zu benennen. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Die zweite wäre, an Lösungen zu arbeiten, und da lassen Sie leider aus.

Das sieht man auch im Budget, es bestätigt diese These. Das ist leider kein gutes Budget für die Zukunft, kein gutes Budget für die Integration und damit leider auch kein gutes Budget für Österreich. (Beifall bei den NEOS.)

15.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erneute Rechnungshofkritik zur Bundes-Sportförderung: Frist zur Vorlage einer Reform

eingebracht im Zuge der Debatte in der 239. Sitzung des Nationalrats über Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024 samt Anlagen (2300 d.B.) – TOP 9

Die Bundes-Sportförderung und der erste Rechnungshofbericht

Im Juni 2017 wurde das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) beschlossen. Erst vier Jahre zuvor hatten SPÖ, ÖVP und FPÖ gemeinsam das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) beschlossen, das laut Klug "seit 1948 [...] die größte Reform im Bereich der Bundes-Sportförderung" dargestellt haben soll. Man wollte damals wegkommen vom "Gießkannenprinzip" der Fördergeldverteilung hin zu einer gezielten Verteilung nach den Parametern "Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung". Das ist nicht geglückt. Anstatt das BSFG 2017 dafür zu nutzen, Missstände im alten Gesetz zu bereinigen, wurden bestehende Strukturen fortgeschrieben und einzementiert. Ein besonderer Missstand ist der dem BSFG 2017 inhärente Interessenkonflikt der Fördernehmer:innen, die in Gremien über Sportförderung entscheiden. §§ 33 Abs. 1, 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 BSFG 2017 sehen vor, dass Förderempfänger:innen, die also z.B. Mitglieder in Verbänden sind, auch in jenen Gremien sitzen können, die über die Fördermittelvergabe entscheiden - konkret im Aufsichtsrat, der Kommission für den Leistungs- und Spitzensport, sowie der Kommission für den Breitensport und der mit dem BSFG 2017 neu geschaffenen Bundes-Sport GmbH. Die beiden Kommissionen, die gemeinsam mit der Geschäftsführung an erster Stelle über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden, bestehen sogar mehrheitlich aus Mitgliedern von Sportorganisationen, die von der Bundes-Sportorganisation (BSO) bestellt werden. Der Rechnungshof empfahl dem Ministerium deshalb, auf die Organisation der Sportförderung (Entscheidungsstrukturen in der Bundes-Sport GmbH) derart hinzuwirken, dass Fördernehmer:innen bei Förderentscheidungen höchstens in beratender, nicht aber in entscheidender Funktion agieren dürfen (1).

Mehr Förderungen, keine Reformen

Vizekanzler und Bundesminister Kogler hat mehrfach seit Amtsantritts betont, eine Reform der Sportförderung im Sinne einer Beseitigung bestehender Interessenskonflikte erarbeiten zu wollen. Auch vonseiten der Abgeordneten der grünen Regierungspartei im Nationalrat wurden bereits im Ausschuss am 26.11.2020 Sympathien für die Forderung von NEOS geäußert (2). Trotz dieser Zusagen hat es in den letzten Jahren keine Reformversuche in diese Richtung gegeben. Im Budget 2023 wurde die Sportförderung von 80 Mio. EUR auf 120 Mio. EUR erhöht. Dies ist zwar einerseits verständlich, da der Betrag seit dem Jahr 2011 nicht angepasst wurde. Andererseits hätte gerade mit einer solchen Erhöhung auch die lang versprochenen Anpassungen einhergehen sollen.

Neuer Rechnungshofbericht - gleiche Kritikpunkte - alte Reformversprechen

Am 28. Juli 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht „Bundessportförderung; Follow-up-Überprüfung“ (3). Darin wird festgehalten:

"Das Ministerium setzte die Empfehlung des RH nicht um. Die Entscheidungsstrukturen in der Bundes–Sport GmbH blieben mangels Novellierung des BSFG 2017 unverändert. Der RH empfahl daher dem Ministerium neuerlich, auf eine Organisation der Sportförderung hinzuwirken, die in den Entscheidungsgremien keine Vertreterinnen und Vertreter von Fördernehmern vorsieht. Eine im Sinne des Know–how–Austausches allenfalls erwünschte Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern von Fördernehmern wäre auf eine beratende Funkton zu beschränken."

NEOS fordern seit Beginn der Legislaturperiode, die Kritik des Rechnungshofes ernst zu nehmen und für neue Entscheidungsstrukturen in der Vergabe der Bundes-Sportförderung zu sorgen. Auf Nachfrage von NEOS bestätigte Vizekanzler und Bundesminister Kogler während der Budgetverhandlungen am 13. November 2023, dass im BMKÖS an einer Reform gearbeitet wird. Angesichts der vielen gebrochenen Versprechen der letzten Jahre dient dieser Antrag dazu, der Bundesregierung und vor allem Vizekanzler und Bundesminister Kogler vonseiten des Nationalrats eine Frist zu setzen, die angekündigte Reform auch tatsächlich vorzulegen. Im Lichte der herannahenden Nationalratswahl im Herbst 2024 ist die Zeit hierfür inzwischen knapp. Vizekanzler und Bundesminister Kogler wird daher aufgefordert, dem Nationalrat innerhalb des ersten Quartals 2024 eine Gesetzesvorlage zur Änderung des BSFG 2017 zu übermitteln, die eine Reform der Entscheidungsgremien im Sinne der vom Rechnungshof geäußerten Empfehlungen vorsieht.

Quellen:

1. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bundessportfo_rderung.pdf

2.https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK1307/#XXVII_A_00841

3.https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_3/Bundessportfoerderung_Foerdernehmer_in_Entscheidungsgremien.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat innerhalb des ersten Quartals 2024 eine Gesetzesvorlage zur Änderung des BSFG 2017 zu übermitteln, die eine Reform der Entscheidungsgremien im Sinne der vom Rechnungshof geäußerten Empfehlungen vorsieht.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter!