15.42

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Als Volksan­waltssprecher der SPÖ spreche ich zum Budget der Volksanwaltschaft. Ich möchte mich im Namen der SPÖ bei Ihnen für die im Sinne der Bevölkerung geleistete Arbeit bedanken, auch bei den Beschäftigten der Volksanwalt­schaft – herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben ja das Budget der Volksanwaltschaft ausgiebig diskutiert. Sie sind im Ausschuss auch Rede und Antwort gestanden, haben gesagt, dass die 24 000 Beschwerden und Anfragen mit dem derzeitigen Personalstand in ausreichender Form beantwortet und behandelt werden können. Bei den 93 Planstellen gibt es, glaube ich, einen Frauenanteil von über 60 Pro­zent, auch dazu herzliche Gratulation – 70 Prozent, glaube ich, bei den Akademiker:innen, Gratulation dazu. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Kollegin Blimlinger hat es in ihrer Rede schon gesagt: Die Volksanwalt­schaft ist nicht nur da, um Beschwerden der Menschen anzunehmen, wenn diese glauben, von der Verwaltung benachteiligt zu werden, sondern sie ist auch dafür da, dass sie Menschenrechtskontrollen in öffentlichen Einrich­tungen durchführt, sprich in Spitälern, in Alten- und Pflegeheimen und der­gleichen mehr. Da werden von den Kommissionen der Volksanwaltschaft, glaube ich, über 600 Besuche pro Jahr geleistet, und es werden auch immer wieder Missstände in diesen Einrichtungen aufgezeigt, nämlich wenn das Personal über­lastet ist beziehungsweise die Patientinnen und Patienten, die alten Menschen, aufgrund der Überlastung des Personals vernachlässigt werden.

Es ist deswegen nicht einzusehen, dass es nach wie vor diese – aus meiner Sicht – Gesetzeslücke gibt, dass die Volksanwaltschaft bei ausgeglie­derten Einrichtungen nicht kontrollieren darf, ob die Menschenrechte eingehalten werden. Wenn zum Beispiel ein Bundesland Spitäler ausgliedert, eine Stadt ein Alten- oder Pflegeheim in eine eigene Gesellschaft aus­gliedert, dann darf die Volksanwaltschaft plötzlich nicht mehr kontrollieren. Wir halten das für nicht sehr sinnvoll, und wir fordern auch deswegen – wir haben dazu schon Anträge eingebracht – eine Analogie zur Prüfkompetenz des Rechnungshofes: dass die Volksanwaltschaft analog zum Rechnungshof auch in allen Einrichtungen, die ausgegliedert sind, die Einhaltung der Menschen­rechte kontrollieren darf.

Wir werden in der nächsten Zeit wieder einen Antrag diesbezüglich ein­bringen, und ich fordere die Volksanwaltssprecher der anderen Parteien auf und ersuche sie, da mitzugehen. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

15.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Volks­anwalt Achitz. – Bitte.