15.45

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich möchte mich zuallererst bei den Beamten des Finanzministeriums bedanken. Unsere Mitarbeiter:innen haben uns berichtet, dass die Verhandlungen über das Budget heuer besonders rasch, zielgerichtet und effizient über die Bühne gegangen sind. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Herausgekommen ist ein Budget, das uns die Fortsetzung unse­rer Tätigkeit auf dem bisherigen Niveau erlaubt – nicht weniger, aber leider auch nicht viel mehr.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf einige Dinge aufmerksam machen, die wahrscheinlich perspektivisch wichtig sind. Es ist schon angespro­chen worden: In der nachprüfenden Kontrolle der Verwaltung haben wir einen ständigen Anstieg der Zahl der Beschwerden. Das liegt nicht daran, dass die österreichische Verwaltung schlampiger oder unfreundlicher wird, sondern das liegt schon auch daran, dass immer mehr Gesetze kurzfristig in Kraft treten, um kurzfristig Entwicklungen gegenzusteuern.

Ein typisches Beispiel ist die Covid-19-Gesetzgebung, aber auch bei der Infla­tionsbekämpfung ist eine derartige Tendenz erkennbar. Da ist es schon so, dass die Verwaltung natürlich einige Zeit braucht, um sich auf legistische Än­derungen einzustellen und diese ordentlich zu vollziehen, und dass es auf der anderen Seite auch notwendig ist, dass die Menschen, die betroffen sind, diese Gesetze verstehen.

Das fällt ihnen besonders schwer, wenn der Bund Gesetze über Einmalhilfen herausgibt, die dann von den Ländern zu vollziehen sind und von neun verschie­denen Bundesländern neunmal ein bisschen anders vollzogen werden. Das führt bei den Betroffenen zu einem subjektiven Gefühl der Ungerechtigkeit, und das wiederum führt zu einem Anstieg der Zahl der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft.

So haben wir wie gesagt eine Reihe von Beschwerden über die Covid-19-Maß­nahmen, sehr, sehr viele Beschwerden über den Klimabonus, auch sehr viele Beschwerden über die Energieunterstützungen, bei denen ein subjektives Unrechtsgefühl der Betroffenen gegeben ist, das man bei ausreichender Vorlaufzeit und entsprechender Kommunikation von Maßnahmen vielleicht vermeiden könnte.

In der präventiven Menschenrechtskontrolle muss man sich bewusst sein: Wir arbeiten mit externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Entschä­digung mit der Entwicklung der Beamtengehälter steigt. Das heißt, wir wollen die Anzahl der Besuche aufrechterhalten, wollen die Qualität der Besuche durch Schwerpunktsetzung verbessern, aber wenn das so ist, wird das Ganze natürlich perspektivisch teurer. Dessen muss man sich bewusst sein.

Wir würden gerne auch die Anzahl der Besuche noch erhöhen, weil wir meinen, dass diese präventive Menschenrechtskontrolle immer wichtiger wird. Wenn man schaut, was da alles aufgedeckt wird, welche Missstände es noch gibt, die es eigentlich gar nicht geben sollte, wo wir eigentlich Verbesse­rungsvorschläge machen sollten, damit Menschenrechtsverletzungen möglichst gar nicht vorkommen, aber damit beschäftigt sind, Menschenrechtsverlet­zungen aufzuzeigen und auszubessern, wird einem klar, dass man da in Zukunft auch wird investieren müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch die Arbeit des International Ombudsman Institute wird immer herausfordernder. Es gibt immer mehr Ombudsleute, welche die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft benötigen, weil sie innerstaatlich unter Druck gesetzt werden. Das passiert in Afrika, das passiert aber auch in Europa. Wir haben dem ungarischen Ombudsmann den Rücken gestärkt, wir haben dem polnischen Ombudsmann den Rücken gestärkt. Wir haben in der Ukraine viel zu tun, die Tätigkeit der Ombudseinrichtungen dort auf­rechtzuerhalten wird auch zunehmend herausfordernder.

Das Heimopferrentengesetz wurde auch angesprochen. Eigentlich hat man gedacht, dass da mit der Zeit die Anträge zurückgehen, dem ist nicht so. Zum Glück haben Sie uns die Planstellen, die dafür benötigt werden, noch um zwei Jahre verlängert, so können wir sicherstellen, dass alle, die Heimopfer­rente beantragen, weil sie in ihrer Kindheit oder Jugend misshandelt wurden, in angemessener Zeit dazu kommen. Es muss uns aber auch klar sein, dass die Kosten dieser Planstellen von der Volksanwaltschaft aus Rücklagen bedient werden, was auch nicht ewig funktionieren wird.

Die Anregung, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auszuweiten, kann ich unterstützen. Natürlich wird auch das den Aufwand erhöhen, aber nicht so sehr wie man glauben könnte, denn in vielen Fällen, zum Beispiel bei den Interventionen bei Spitälern, tun wir das jetzt schon. Wir haben nur nicht die rechtlichen Grundlagen dazu und wir haben nicht die Möglichkeit, auf ein Gesetz zu verweisen, um die nötigen Unterlagen zu bekommen. Zum Glück sind diese ausgegliederten Einheiten im Großen und Ganzen kooperativ und er­möglichen uns, da auch Fehlverhalten aufzuzeigen und auszubessern.

In diesem Sinne können Sie auf die Arbeit der Volksanwaltschaft zählen, und ich hoffe, wir können in gewohnter Qualität und Manier im Frühjahr hier wie­der unsere Berichte diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Lausch.)

15.51

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Kogler. – Bitte sehr.