Mag. Bernhard Achitz (aktiv)

Biografie

Politische Mandate/Funktionen

  • Volksanwalt
    01.07.2019-

Kurzbiografie

Geb.: 20.07.1965, Wien

Weitere Politische Mandate/Funktionen

  • Mitglied des Vorstandes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes 2009-2019
  • Mitglied des Vorstandes der Bundesarbeitskammer (BAK)

Beruflicher Werdegang

  • Leitender Sekretär, Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) 2008
  • Leiter, Referat für Sozialpolitik des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) bis 2007
  • Mitarbeiter, Sozialpolitische Abteilung der Arbeiterkammer Wien bis 1997
  • Gerichtsjahr

Bildungsweg

  • Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur. 1990)
  • Matura 1983

Sonstiges

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger:
- Erster stellvertretender Vorsitzender 2006 - 2019
- Mitglied des Verbandsvorstandes ab 2005
- Mitglied des Verwaltungsrates ab 2001
Mitglied des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice Österreich 1999 - 2008

Publikationen (Auswahl):
- 2016: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, gemeinsam mit Winfried Pinggera und Josef Souhrada, Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Wien
- 2016: Leitfaden Betriebsvereinbarungen, gemeinsam mit Clara Fritsch, Susanne Haslinger, Martin Müller, Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Wien, 2. neu überarbeitete Auflage
- 2014: Geschichte der Gewerkschaften von den Anfängen (als Herausgeber), ÖGB-Verlag, Wien 2014
- 2002: Muster für den arbeitsrechtlichen Schriftverkehr: Dienstverträge, Vereinbarungen, Mitteilungen und Anträge unter Berücksichtigung der "Abfertigung neu", gemeinsam mit Günter Krapf, Manz-Verlag, Wien, 2. Auflage 2002
- 2002: Abfertigung neu und Dienstvertrag: der Ratgeber zu allen Abfertigungsfragen; Abfertigung alt; Abfertigung neu; der Wechsel vom alten ins neue Abfertigungsrecht, gemeinsam mit Günter Krapf, Manz-Verlag, Wien
- 2001: Leitfaden für Betriebsvereinbarungen, gemeinsam mit Günter Krapf und Ulrich Mayerhofer, ÖGB-Verlag, Wien 2001


Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatar:innen selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.