19.20

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal sind es die kleinen Dinge, über die man sich genauso freuen kann, wie über die großen. Eine Steigerung des Justizbudgets von 1,6 auf 2,4 Milliarden Euro in nur wenigen Jahren ist schon ein Riesending, aber das, worüber ich mich heute fast noch mehr freue, ist, dass es endlich, endlich nach Jahrzehnten gelungen ist, zumindest einmal die Budgetmittel für einen gescheiten Verteidigerkostenersatz sicherzustellen, wenn ein Verfahren eingestellt wird, und vor allen Dingen, wenn es einen Freispruch gibt.

Warum freue ich mich so darüber? – Weil ich als Anwalt und Strafverteidiger mitbekommen habe, was es für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit war, wenn man nach einem elendslangen Verfahren nicht einmal ein Urteil gesehen hat, weil die Staatsanwaltschaft gesagt hat: Da ist nichts dran!, oder wenn man mehrere Tage und Wochen eine Hauptverhandlung hatte und dann auf seinen Kosten sitzengeblieben ist und damit ruiniert war.

Diese Fälle waren und sind keine Einzelfälle. Bei den krassesten Fälle, den bekannt gewordenen Fälle, geht es, Herrschaften, um Verteidigerkosten in sechsstelliger Höhe. Die Höchstbeträge, die im berühmt-berüchtigten Paragrafen 393a der Strafprozessordnung vorgesehen waren – in einem Einzelrichterverfahren 3 000 Euro, in einem Schöffenverfahren maximal 5 000 Euro –: Das war ein Tropfen auf den heißen Stein. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

In einem Zivilprozess ist es üblich, dass die obsiegende Partei Anspruch auf Kostenersatz hat. Man kann Menschen verklagen, wenn man will, aber wenn man das leichtfertig tut, wenn man die Beweise nicht vorlegen kann, dann muss man dieser verklagten Person, wenn sie als Beklagte das Verfahren gegen einen gewinnt, ihre Vertretungskosten, ihre Anwaltskosten ersetzen. Im Strafprozess war das bis jetzt nicht der Fall, und ich sage es noch einmal: Das war und ist nach wie vor eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

Frau Bundesministerin, Sie haben meine, Sie haben unsere volle Unterstützung dafür, diese Frage noch in dieser Legislaturperiode auch gesetzlich zu klären, und damit – ich glaube, das sagen zu dürfen – meine ich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft aus allen fünf Parteien in diesem Haus. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.23

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dr. Harald Troch. – Bitte, Herr Abgeordneter.