17.06

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Abge­ordneter Zorba, Sie haben vollkommen recht: drei Tage Budgetdebatte und viele unterschiedliche Einschätzungen. Ja, in der Tat, wir kommen in der Gesamt­betrachtung dieses Budgets zu einer komplett anderen Einschätzung als die Regierungsparteien. Aus unserer Sicht zeigt sich, dass unsere Analyse von Anfang an gestimmt hat, nämlich dass Sie zwar viel, viel Geld in die Hand nehmen, Herr Bundesminister, aber im Endeffekt die Wirkung nicht erreicht wird.

Es gibt ein großes Budgetdefizit, das höchste, das wir je hatten, es gibt eine enorme Inflationsrate, und gleichzeitig geben Sie keine Antworten auf die zentralen Herausforderungen, die die Menschen haben. Es gibt keine Lösung, keine wirkungsvolle Lösung in diesem Budget gegen die steigenden Lebenshaltungskosten, gegen die steigenden Preise, es gibt keinen Lö­sungsansatz in diesem Budget gegen die enormen und explodierenden Mieten am Markt, die Leute können sich die Mieten nicht mehr leisten. Für all diese Punkte haben Sie keine Antwort, aber das wäre eigentlich ein wichtiger Punkt gewesen, wenn es um ein zukunftsfähiges Budget geht, das bei den Menschen und ihren Lebensrealitäten tatsächlich ankommt. (Beifall bei der SPÖ.)

 Im Budget gibt es aber auch Punkte, die wir durchaus begrüßen. Ich greife jetzt einen heraus: Ein begrüßenswerter Punkt ist zum Beispiel, dass es mehr Mittel für die bessere Ausstattung und Unterstützung von Rettungsor­ganisationen, Rettungsdiensten und Zivilschutzorganisationen geben wird. Das ist ein positiver Punkt, ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir diese Organisationen entsprechend unterstützen. Der Hauptteil erfolgt natür­lich über den Finanzausgleich, aber auch morgen werden wir ein Gesetz beschlie­ßen, das das entsprechend berücksichtigt.

Berücksichtigung findet die komplette Breite der unterschiedlichen Heraus­forderungen, die da bewältigt werden müssen. Wir haben alpine Regionen, wo man einen enormen Aufwand für Rettungen, für Bergungen von Men­schen hat, gleichzeitig haben wir aber auch sehr urbane Strukturen, die ganz, ganz anders funktionieren und auch anders funktionieren müssen. Besonders da sehen wir noch Handlungsbedarf, den wir für ganz wichtig halten.

Wir glauben, dass der Ansatz, der jetzt im Budget für die Unterstützung der Zivilschutzorganisationen, der Rettungsorganisationen enthalten ist, etwas zu niedrig ist, um wirklich all diesen Unterschiedlichkeiten, die wir in Österreich haben, auch gerecht zu werden.

Daher bringe ich folgenden Antrag zur Untergliederung 15 ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „bessere Ausstattung und Unterstützung von Rettungs- und Zivil­schutzorganisationen“

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, die vorgesehenen Bud­getmittel zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen in der Höhe von 22 Mio. auf 30 Mio. EUR, zu erhöhen und diese Mehrausgaben gegebenenfalls aus Rücklagen zu bedecken. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner Rettungsorganisationen bzw. Bundesländer kommt und diese die für die Bürgerinnen und Bürger unerlässliche Arbeit in der erforderlichen Qualität leisten können.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Ich bitte um Unterstützung dieses Antrages. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir da den Bogen wirklich so spannen, dass alle Regionen unseres Landes auch entsprechend bedient sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Genossinnen und Genossen

betreffend bessere Ausstattung und Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutz­organisationen

eingebracht im Zuge der Debatte zu UG 15 Finanzverwaltung

im Rahmen der 2. Lesung des Bundesgesetzes über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2024 (Bundesfinanzgesetz 2024 – BFG 2024) samt Anlagen (2178 der Beilagen)

In Österreich gibt es eine Vielzahl an landesrechtlich anerkannten Rettungsorganisa­tionen und den Österreichischen Zivilschutzverband – Bundesverband (ÖZSV), welche durch die Leistung von Zweckzuschüssen des Bundes im Wege der Länder und durch Zuwendungen des Bundes an deren Dachorganisationen bei Investitionen zur Steigerung ihrer Resilienz und Leistungsfähigkeit im Krisen- und Katastrophenfall unterstützt werden sollen. Diese Zweckzuschüsse sollen die Organisationen in die Lage versetzen, bestehende Infrastrukturen für die Bewältigung von Krisen- und Katastrophenfällen zu erhalten, sowie zunehmend komplexe Resilienzstruk­turen zu entwickeln. Dieser Bedarf kann sich nicht nur aus zu erwartenden Risiken des globalen Klimawandels, wie etwa Extremwetterereignissen oder der all­fälligen Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten ergeben, sondern auch aus potenziellen Versorgungsstörungen der (kritischen) Infrastruktur.

Bei der Verteilung der Zweckzuschüsse ist neben der Personalstärke auch auf die regionalen Besonderheiten und die Einsatzfähigkeit der Organisation be­sonders Bedacht zu nehmen. Während etwa im alpinen Raum die Bergung und Rettung aus großen Höhen einen anderen Stellenwert als im urbanen Raum einnimmt, ist im urbanen Bereich darauf Rücksicht zu nehmen, dass eine Großzahl an kritischer Infrastruktur und eine hohe Bevölkerungsdichte auf engem Raum vor­handen ist. So beherbergt beispielsweise die Stadt Wien in ihrer Funktion als Bundes­hauptstadt eine Vielzahl an politischen Institutionen und stellt permanent eine große Anzahl von Rettungs- und Spezialfahrzeugen für Großschadensereignisse, Son­derlagen, sowie taktische Lagen bereit, mit denen bereits jetzt rund 3.000 Ein­sätze pro Jahr durchgeführt werden. Dem sollte das in Aussicht genommene und be­reits der österreichischen Bevölkerung präsentierte Rettungs- und Zivilschutz­organisationen-Unterstützungsgesetz Rechnung tragen. Die bekannt gegebenen För­deransätze versetzen die Organisationen aber nicht in die Lage, den Bürgerinnen und Bürgern optimale Qualität ihrer Leistungen anzubieten, weshalb der Ansatz erhöht werden soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres sowie der Bun­desminister für Finanzen, werden aufgefordert, die vorgesehenen Budgetmittel zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen in der Höhe von 22 Mio. auf 30 Mio. EUR, zu erhöhen und diese Mehrausgaben gegebenen­falls aus Rücklagen zu bedecken. Damit soll sichergestellt werden, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner Rettungsorganisationen bzw. Bundesländer kommt und diese die für die Bürgerinnen und Bürger unerlässliche Arbeit in der erforderlichen Qualität leisten können.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Angela Baumgartner zu Wort gemeldet. – Bitte.