18.11

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um internationale Kindesentführung, vor allem im Zusammenhang mit dem Obsorgestreit von Elternteilen. Ein Elternteil entführt das Kind, und die rechts­staatliche Entscheidung, wer dem Kind nun die bestmögliche Obsorge bietet, wird mit dieser Entführung natürlich umgangen.

Im Rechtsstaat entscheidet klarerweise das Gericht. Die SPÖ bekennt sich ganz klar zur Rechtsstaatlichkeit. Die Gerichte entscheiden im Sinne des Wohles des Kindes ganz objektiv. Es geht dabei um den gewohnten Ort, wo das Kind lebt, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat, es geht darum, wo das Kind die Schule oder den Kindergarten besucht, und um die sozialen Kontakte.

Worüber wir heute entscheiden, ist die weitere Ratifizierung; sechs weitere Länder wollen dem Haager Übereinkommen, das in dieser Hinsicht die behördliche Zusam­menarbeit international regelt, beitreten. Für Österreich ist vor allem der Beitritt von zwei europäischen Ländern spannend, der Ukraine und Belarus. Vor allem mit der Ukraine hat es ja auch bei Obsorgestreitigkeiten immer wieder Probleme gegeben, ob die Kinder tatsächlich dort ihren Lebensmittelpunkt haben, wie das Gericht entschieden hat. Es fördert die Rechtssicherheit, dass sechs weitere Länder beitreten. Die SPÖ begrüßt dies und wir sehen das als Fortschritt im Kampf gegen diese internationalen Kindesentführungen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gudrun Kugler. – Bitte.