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Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf der Tagesordnung steht der Allgemeine Einkommensbericht 2022. Es ist dies eine Sonderaufgabe des Rechnungshofes nach dem Bezügebegrenzungsgesetz, und er bezieht sich auf die Einkommen der Jahre 2020 und 2021. Wir haben ihn schon Ende 2022 vorgelegt und auch veröffentlicht.
Dieser Bericht stellt die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen getrennt dar und wird jedes zweite Jahr Nationalrat, Bundesrat und auch den Landtagen vorgelegt. Wir differenzieren nach Altersgruppen, nach Branchen, Berufsgruppen, Funktionen, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Bildung, Vollzeit, Teilzeit; weiters stellen wir auch die Gruppe der atypisch Beschäftigten dar. Wir haben auch einen Bundesländervergleich in diesem Bericht, und wir stellen Entwicklungen dar: die Entwicklung der Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen ab dem Jahr 1998 – das war das erste Jahr, das Jahr, seit dem es diesen Bericht gibt –, und ergänzt haben wir es um die Entwicklung der Einkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten ab dem Jahr 2004.
Dieser Einkommensbericht ist ein transparentes Nachschlagewerk, auch ein statistisches Nachschlagewerk, denn wir erstellen diesen Bericht gemeinsam mit der Statistik Austria, mit Zahlen und Fakten, die eine Grundlage für Ihre Arbeit darstellen können. Wir haben auf unserer Webseite zusätzlich noch interaktive Grafiken erstellt, anhand derer Sie differenziert herausfiltern können, was Sie wissen wollen. Datenquellen sind die Lohnsteuerdaten, Daten der Sozialversicherungsträger und Mikrozensusdaten, und wir stellen das jeweilige Medianeinkommen dar. Es ist dies eine deskriptive Darstellung und, wie es schon gesagt wurde, kein Bericht über die Ursachen von Veränderungen, für die Entwicklung bestimmter Einkommen. Das geht auf Basis dieser Methodik nicht.
Nun zu den wesentlichen Ergebnissen: Es gab im Jahr 2021 rund 4,5 Millionen unselbstständig Erwerbstätige. Verglichen mit 2019 – vor Covid – sank der Wert um 0,9 Prozent. Im Vergleich zu 2012 entspricht das einem Anstieg um 10,8 Prozent. Das mittlere Bruttojahreseinkommen von unselbstständig Erwerbstätigen im Jahr 2021 lag bei 31 407 Euro. Frauen erzielten 64,5 Prozent des mittleren Männereinkommens. Arbeiterinnen und Arbeiter verdienten durchschnittlich 23 248 Euro, Angestellte 35 302 Euro und Vertragsbedienstete im öffentlichen Bereich 37 770 Euro. Die Beamtinnen und Beamten erzielten ein höheres Einkommen. Das hängt auch mit der Kleinheit dieser Gruppe zusammen, weil es ja jetzt überwiegend Vertragsbedienstete gibt, und auch mit der anderen Zusammensetzung.
Während die Beschäftigungsquote in den letzten Jahren deutlich steigt und damit die Zahl der unselbstständig Beschäftigten sich auf einem hohen Niveau bewegt, blieb die Anzahl der insgesamt in Österreich von unselbstständig Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden mit 5,8 Milliarden Stunden im Jahr 2022 seit 2008 weitgehend konstant. Das steht insbesondere mit der Erhöhung der Teilzeitquote im Zusammenhang. 2022 waren in Österreich bereits 31,2 Prozent der unselbstständig Beschäftigten in Teilzeit beschäftigt. Mehr als die Hälfte der unselbstständig beschäftigten Frauen, nämlich knapp 52 Prozent, waren in Teilzeit beschäftigt. Damit lassen sich die Einkommensnachteile der Frauen zum Teil auf Teilzeitarbeit zurückführen. Bei Männern lag der Anteil von ganzjährig Erwerbstätigen in einem Teilzeitarbeitsverhältnis bei nur 12 Prozent. Aber auch wenn man die ganzjährig Vollzeitbeschäftigten miteinander vergleicht, ergibt sich, dass Frauen nur 87 Prozent des mittleren Männereinkommens erzielen. Da fehlt noch ein Delta von 13 Prozent.
Was sind die Gründe für die Teilzeitbeschäftigung? – Der häufigste Grund für Teilzeitarbeit ist die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen. In diesem Zusammenhang ist es natürlich wichtig, dass im Rahmen des Finanzausgleichs das Thema Ausbau der Kinderbetreuung und Verbesserungen im Bereich der Elementarpädagogik aufgegriffen wird. Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige sollen die Erwerbstätigkeit für Frauen erleichtern, deshalb brauchen wir die notwendigen Unterstützungsangebote.
Man muss aber zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Arbeit in Teilzeit unterscheiden, auch darauf muss man ein Augenmerk legen. Die Gründe für Teilzeitarbeit sind bei Männern und Frauen unterschiedlich. Während bei Frauen die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen der wichtigste Grund für die Teilzeitbeschäftigung ist, geben Männer das nur zu 7 Prozent als Grund für die Teilzeitarbeit an. Sie bleiben in Teilzeit, weil sie sich schulisch oder beruflich weiterbilden wollen.
Mir ist es ein Anliegen, dass wir in Gesprächen mit der Statistik Austria vielleicht versuchen, darauf noch näher einzugehen, um diesem Phänomen in Zukunft noch mehr auf den Grund zu gehen. Frau Abgeordnete Götze hat das schon gesagt. Es ist nämlich von Interesse, wie sich das stundenmäßige Ausmaß der Teilzeitarbeit entwickelt und wie sich der diesbezügliche Frauenanteil gestaltet. Es wäre wichtig, da einen Vergleich zwischen Bundesländern, Altersgruppen und nach Geschlechtern differenziert anzustellen.
Auch Branchenunterschiede gibt es: Ich nenne beispielhaft die Branche der Energieversorgung, in der man gut verdient, was mit einem hohen Vollzeitanteil und einem geringen Frauenanteil korrespondiert. Im Bereich Gesundheit und Sozialwesen gibt es ein relativ geringes mittleres Einkommen bei geringstem Vollzeitanteil und höchstem Frauenanteil. Und in der Branche Beherbergung und Gastronomie gibt es das geringste mittlere Einkommen bei geringem Vollzeitanteil und hohem Frauenanteil.
Bei den selbstständig Erwerbstätigen konnten wir nur auf die Zahlen von 2019 zurückgreifen. Da gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gibt es die höchsten Einkommen. Am Ende der Medianeinkommen finden sich bei den ausschließlich Selbstständigen solche im Bereich von Grundstücks- und Wohnungswesen.
Ich komme nun zu den Pensionistinnen und Pensionisten. Im Jahr 2021 hatten 2,2 Millionen Personen in Pension ihren Wohnsitz in Österreich. Diese sind hier erfasst. Da sind die Frauen in der Mehrheit, ihr Anteil unter den Pensionistinnen und Pensionisten beträgt 56 Prozent. Im Mittel betrug das Einkommen der Pensionistinnen und Pensionisten mit Wohnsitz in Österreich 23 296 Euro brutto. Der Einkommensnachteil der Frauen ist auch da erkennbar: Das durchschnittliche Einkommen der Frauen lag bei 18 638 Euro und das der Männer bei 29 574 Euro. Die Pensionistinnen erzielten damit 71 Prozent der männlichen Vergleichsgruppe. Eine Sonderstellung in diesem Zusammenhang nehmen Witwen und Witwer ein, denn wenn man die Witwen- und Witwerpensionen dazurechnet, dreht sich das um, weil die Höhe vom Einkommen der verstorbenen Partnerin beziehungsweise des verstorbenen Partners abhängig ist.
Die höchsten Einkommen der Pensionistinnen und Pensionisten erzielten Alterspensionistinnen und -pensionisten. Diese Pensionsart stellt damit die beste Basis für die Einkommenssicherung im Alter dar, und darauf verweisen wir auch in unserem Bericht zur Nachhaltigkeit des Pensionssystems. In diesem Bericht gehen wir auch auf den Genderpaygap und auf die Abschläge bei vorzeitiger Alterspension ein. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)
9.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte.