10.14

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch kurz zu unserem umfangreichen Prüfbericht Nationalpark Hohe Tauern Stellung nehmen. Wir haben diesen Bericht im Juli vorgelegt, und dieser Bericht zeigt eigentlich die Stellung des österreichischen Rechnungshofes, denn wir konnten prüfen und haben geprüft: das Klimaministerium und alle Ländereinheiten, die es dazu in drei Ländern gibt, sowohl die Landesverwaltungen als auch die Nationalparkfonds der Länder und das Ratssekretariat. Das ergibt eben diese übergreifende Sicht des Rechnungshofes, im Rahmen derer darauf geachtet wird, dass sozusagen die Ziele dieses Nationalparks auch entsprechend erreicht werden können und wie die verschiedenen Akteure miteinander interagieren, um gleiche Interessen zu vertreten.

Gegenstand der Prüfung waren die Finanzierung und Organisation des Nationalparks, die Aufgabenwahrnehmung der überprüften Stellen und die Zusammenarbeit und Abstimmung von Bund und Ländern in der Natio­nalparkverwaltung.

Ja, es wurde schon gesagt, der Nationalpark Hohe Tauern ist der größte und älteste Nationalpark Österreichs, und es ist so, dass es in einem Nationalpark natürlich ein Spannungsfeld zwischen den verschiedenen Interessen gibt. Die Schutz- und Nutzungsinteressen und die touristische Nutzung stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander.

Ich komme damit zu vier zentralen Aussagen des Berichtes. Das Erste, was uns aufgefallen ist: Die Strukturen für die Verwaltung und Steuerung des Natio­nalparks sind komplex, was aus der Entstehungsgeschichte des Nationalparks resultiert. Die aktuelle Organisationsform stammt schon aus den 1980er-Jahren und hat sich eben so entwickelt. Damit erfüllte sie die Anforderungen an eine Bund-Länder-Verwaltungsstruktur zur Zeit der Gründung. Mittlerweile haben wir auch andere Nationalparks, die etwa in Form einer GmbH organisiert sind.

Zweitens zur Finanzierung: Die Finanzierung des Nationalparks durch den Bund und durch die drei Länder war zunehmend unausgewogen. Die Basisfinanzierung der Nationalparkfonds bestand aus jährlichen Fördermitteln des Bundes sowie Zuwendungen der Länder. Der Anteil des Bundes an der Gesamtfinanzierung betrug durchschnittlich 19 Prozent in Kärnten, 22 Prozent in Salzburg, 26 Pro­zent in Tirol, und der Bund erhöhte seine Mittel seit 2008 nicht. Der Rückgang des Bundesanteils an der Finanzierung kann natürlich dazu führen, dass man auch einen geringeren Einfluss bei der Verwaltung und Steuerung des Nationalparks hat.

Die dritte zentrale Aussage betrifft das Thema der Eigentumsverhältnisse im Nationalpark. Die Flächen des Nationalparks sind natürlich überwiegend in privatem Eigentum, und das stellt das Nationalparkmanagement vor große Herausforderungen. Um internationalen Vorgaben zu entsprechen, müssen zumindest 75 Prozent der Kernzone im Nationalpark frei von wirtschaftlicher Nutzung sein, und das konnte bislang nur in Tirol erreicht werden. Dazu gibt es den Vertragsnaturschutz, dass man mit Nutzungsberechtigten eben Verträge schließt, und die Vereinbarungen hatten eine Laufzeit von neun oder zehn Jahren und mussten immer wieder verlängert werden. Damit ist die Außernut­zungstellung nicht langfristig sichergestellt.

Das Vierte ist die Klimakrise: Das ist natürlich ein Gefährdungspotenzial für die Alpen und im Besonderen für den Nationalpark. Die Temperatur steigt hier schneller als in anderen Regionen. Die Folgen sind eine zunehmende Instabilität des Geländes, abschmelzende Gletscher, Extremwetterereignisse und natürlich auch geänderte Lebensbedingungen und klimatische Voraussetzungen für die Tier- und Pflanzenarten. Das gehört zu den zentralen Herausforderungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten.

Deshalb haben wir auch zwei Bauvorhaben im Bericht angesprochen: Das sind einerseits die Rückhaltebecken in Salzburg, die geplant sind und bezüglich derer wir empfohlen haben, auch Alternativszenarien zu entwickeln, um zu schauen, wie die Schutzgüter des Nationalparks am besten gesichert werden können. Das Zweite ist das Thema der Schutzhütte mit einem Wegeausbau entlang des Gamsgrubenwegs an der Großglockner-Hochalpenstraße. Auch das stand unserer Meinung nach im Widerspruch mit diesen sensiblen Sonderschutzgebieten.

Die wesentliche Empfehlung ist, sich die Frage der Organisation des Nationalparks noch einmal anzuschauen und da auf eine einheitliche Führung mit einer gut funktionierenden Bund und Länder übergreifenden Struktur hinzuwirken und die ausgewogene Finanzierung des Nationalparks Hohe Tauern auch von Bundesseite sicherzustellen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Salzmann. – Bitte sehr.