10.41

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Debatte zu den Berichten des Rechnungshofes, und ich muss schon sagen, dass wir hier im Nationalrat immer wieder unsere Berichte diskutieren, auch Einzelberichte, das zeigt die Vielfalt unserer Themenpalette auf.

Ja, es stimmt, wir haben einen Prüfschwerpunkt, der sich mit der Zukunft beschäftigt, und dieser Prüfschwerpunkt soll sein, dass man eben auch zeitgerecht richtige Maßnahmen setzt, die Strukturen in Österreich verbessert und auch die Themen, die Herausforderungen, die es gibt, angeht. Eine dieser Herausforderungen sind die Umweltthemen oder Klimathemen, die wir heute auf der Tagesordnung haben.

In diesem Zusammenhang möchte ich jetzt zu zwei Berichten Stellung nehmen. Zum Thema Verpackungsabfälle aus Kunststoff möchte ich ganz kurz auf die zentralen Probleme und die noch bevorstehenden Herausforderungen eingehen. Der zweite Punkt ist das Thema Eisenbahnkreuzungen, das ein klassisch österreichisches Problem ist, bei dem es um die Frage geht, wie man das gut finanzieren kann, damit die Sicherungsmaßnahmen zeitgerecht erfolgen und man sich eben nicht im Dickicht der Strukturen und der Kostenaufteilung verliert und so die Dinge nicht zeitgerecht auf den Weg bringt.

Zum Thema Verpackungsabfälle aus Kunststoff ist zu sagen, dass die Kunststoffverpackungen in Österreich seit den Neunzigerjahren in Haushalten und Unternehmen getrennt erfasst werden. Sie werden entweder stofflich oder thermisch verwertet, das heißt, entweder zur Herstellung neuer Kunststoff­produkte verwendet oder in Industrieanlagen verbrannt. Das, was in Österreich nicht zulässig ist, ist die Deponierung von Kunststoffabfällen. Das ist verboten.

Wir sprechen im Jahr 2019 von 1,4 Millionen Tonnen Verpackungsabfällen, darunter 300 000 Tonnen Abfälle aus Kunststoff. Von diesen Kunststoff­verpackungsabfällen sind wiederum zwei Drittel Haushaltsverpackungen und ein Drittel gewerbliche Verpackungen, und da gibt es jeweils mehrere Sammel- und Verwertungssysteme.

Was sind jetzt die vier Hauptprobleme? – Erstens: Die gesetzlichen Bestimmungen sind sehr komplex und für die vielen Akteure schwer zu erfassen. Das erschwert die korrekte Entsorgung von Verpackungsabfällen aus Kunststoffen und deren Kontrolle.

Zweitens: Die Trittbrettfahrerquote ist sehr hoch, und zwar von Inverkehr­setzern, und dies betrifft die Herstellerverantwortung. Trittbrettfahrer sind jene Inverkehrsetzer, die nicht oder nur unvollständig an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Dadurch entgehen dem abfallwirtschaftlichen System finanzielle Mittel, und außerdem verschaffen sich die Unternehmen durch die unterlassene Zahlung der Lizenzgebühren einen unzulässigen Wett­bewerbsvorteil.

Damit die unionsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt sind, muss sich der Anteil der recycelten Kunststoffverpackungen bis 2025 nahezu verdoppeln und muss auch die getrennte Sammlung von Einwegkunststoffgetränkeflaschen deutlich intensiviert werden. Da sehen wir vor allem bei den gewerblichen Verpackungen Handlungsbedarf.

Die Aufsicht des Klimaministeriums über die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Sammel- und Verwertungssysteme und die Kontrolle der Inverkehrsetzer hinsichtlich der Teilnahme an diesen Systemen waren unzureichend. Dadurch war die Wirksamkeit dieser Kontrolle beeinträchtigt.

Zu den zentralen Empfehlungen des Rechnungshofes:

Erstens: Eine Empfehlung ist, die rechtlichen Vorgaben für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zu vereinfachen. Da ist schon einiges geschehen, aber noch nicht alles. Eine wesentliche Vereinfachung wäre der Wegfall der Unterscheidung zwischen gewerblichen und Haushaltsverpackungen.

Die zweite Empfehlung zielt darauf ab, Rahmenbedingungen und Anreizsysteme auf Basis der Ökomodulation der Lizenzgebühren auszuarbeiten, um die Produktion und den Einsatz von recyclingfähigen Verpackungen zu fördern.

Drittens wäre die Aufsichtstätigkeit zu verstärken und eine wirksame und ausreichend dimensionierte Kontrolle sicherzustellen. Dies könnte durch eine Fokussierung der Kontrollen auf Trittbrettfahrer erfolgen. Alternativ dazu könnte auch die Koordinierungsstelle mit diesen Aufgaben betraut werden.

Ich komme nun zum Thema Eisenbahnkreuzungen. Basierend auf der Eisenbahn­kreuzungsverordnung haben wir einige Eisenbahnunternehmen geprüft: die GKB, die ÖBB-Infrastruktur und die Salzburger Lokalbahn. Im überprüften Zeitraum ereigneten sich 376 Unfälle mit 45 Todesfällen und 81 Schwerver­letzten. Die Umsetzung der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 trug dazu bei, das Ziel, Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen zu reduzieren, auch zu erreichen. Die jährliche Anzahl an Unfällen auf Eisenbahnkreuzungen ging seit 2012 trotz erhöhtem Verkehrsaufkommen um 26 Prozent zurück, und das ist gut.

Neun Jahre nach Inkrafttreten war aber erst knapp die Hälfte der über 2 660 öffentlichen Eisenbahnkreuzungen der GKB, der ÖBB-Infrastruktur und der Salzburger Lokalbahn durch die Behörden überprüft. Die vorgegebene Überprüfungsfrist bis 2024 war auf diese Weise, realistisch betrachtet, nicht erreichbar, und deshalb wurde diese Frist jetzt um weitere fünf Jahre erstreckt. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Das Thema der Kostentragung ist nur zu einem Drittel endgültig geregelt, für rund zwei Drittel sind die Verhandlungen beziehungsweise behördliche, gerichtliche Verfahren noch offen. Insgesamt werden voraussichtlich noch circa 438 Millionen Euro bei den drei überprüften Eisenbahnunternehmen anfallen, um diese Eisenbahnkreuzungen auch entsprechend zu sichern.

Einer der Punkte, den wir auch vorgeschlagen haben: sich doch zu überlegen, wie man die Finanzierung und die Kostentragung vereinfachen und auch Kostenpositionen vereinheitlichen könnte – in Bezug auf das, was da eben verrechnet wird –, um variierende Aufwände der Eisenbahnunternehmen zu vereinheitlichen und auch eine Transparenz gegenüber den Trägern der Straßenbaulast herzustellen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

10.48

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kühberger. – Bitte.