11.39

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Zum Petitionenausschuss – es ist jetzt eh schon mehrfach erwähnt worden –: Es gab zahlreiche Kenntnisnahmen, es werden Dinge einfach zur Kenntnis genommen. Auffallend ist, dass von den Regierungsfraktionen auch sehr viele eigene Petitionen beziehungsweise Bürgerinitiativen zur Kenntnis genommen worden sind, unter anderem die zwei Bürgerinitiativen zum Verbraucherschutzverein und zu Cobin Claims.

Da hat Österreich wieder einmal etwas versäumt, nämlich der EU-Richtlinie über Verbandsklagen fristgerecht nachzukommen und das umzusetzen. Deswegen hätten wir uns eigentlich eine weitere Behandlung gewünscht.

Frau Kollegin Fischer, wenn Sie sagen, dass Sie intensiv daran arbeiten, dann muss ich sagen, man hätte so eine Bürgerinitiative ja zuweisen können. Das wäre vielleicht der passendere Umgang mit Bürgerinitiativen und der Arbeit, die Bürger da leisten. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Duzdar.)

Was wir aber auch haben, sind zwei Zuweisungen von Petitionen, nämlich jene betreffend „Barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen am Bahnhof Ernsthofen“ beziehungsweise „der barrierefreien Gestaltung des Bahnhof Ernsthofen“. Das wurde auch schon erwähnt.

Barrierefreiheit – was heißt das eigentlich? – Da gibt es einerseits die bauliche Barrierefreiheit, so wie sie bei diesem Bahnhof gefordert wird. Es gibt aber auch die digitale Barrierefreiheit oder die gesellschaftliche Barrierefreiheit hinsichtlich der Barrieren im Kopf. Ziel der Barrierefreiheit ist, dass alle Menschen gleichberechtigt an unserem alltäglichen Leben teilhaben können und dass niemand aufgrund seiner Behinderungen durch Barrieren ausgeschlossen wird.

Es ist einerseits wichtig, dass diese Petitionen dem Fachausschuss zugewiesen werden, andererseits aber sollte es da längst keine Petitionen mehr brauchen. In Österreich ist nämlich seit 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Wir sollten daher, wenn wir Bahnhöfe oder andere Gebäude errichten, idealerweise schon im Vorfeld Expertinnen und Experten dazu einladen, in der Planungsphase zu schauen, was barrierefrei bedeutet und was beispielsweise bei einem Bahnhof in dieser Hinsicht gebraucht wird. Das würde Umbauten ersparen, das würde irrsinnig viel Bürokratie ersparen, würde aber vor allem auch Kosten ersparen.

Barrierefreiheit ist eine Querschnittsmaterie. Dieses gesamtheitliche Bild auf Barrierefreiheit wird deutlich, wenn man zum Beispiel einen barrierefreien Bahnhof baut und dann kein barrierefreier Zug kommt – auch wieder ein Problem.

Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, hat der entsprechende UN-Fachausschuss Österreich als Land darauf geprüft, wie weit wir denn mit dieser Umsetzung betreffend die Barrierefreiheit sind. Demnach sind wir nicht nur im Bereich Bildung wirklich grottenschlecht, sondern haben auch im Bereich der Barrierefreiheit einiges zu tun: Wir wurden mit mangelhaft beurteilt. Der Ausschuss empfiehlt da Gesetze zur Verwirklichung der Barrierefreiheit von Dienstleistungen, Produkten und Infrastrukturen, genauso wie er auch Standards und verbindliche Fristen empfiehlt.

Geschätzte Regierungsparteien, das ist ein klarer Auftrag an Sie alle, und ich hätte gerne, dass Sie da endlich ins Tun kommen! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

11.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Holzner. – Bitte.