14.33

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf hat ja eine zentrale Zielsetzung, nämlich auf der einen Seite EU-Vorgaben im Bereich der Digitalisierung Rechnung zu tragen und auf der anderen Seite eine Verwaltungsvereinfachung zu bringen. Tatsache ist aber, dass es durch diesen Gesetzentwurf in der derzeit vorliegenden Form – es soll zwar noch einen Abänderungsantrag geben, aber der wird sicherlich auch nicht dazu führen, ganz im Gegenteil – zu keiner Verwaltungsvereinfachung kommen wird.

Unserer Ansicht nach geht auch der Abänderungsantrag nicht weit genug, nämlich nicht weit genug, damit jenes Bundesland, das die Hauptlast dieses Gesetzes zu tragen hat – das ist in diesem Bereich eindeutig die Stadt Wien – und jetzt zwar ein bisschen mehr Zeit für die Vorbereitung gewinnt, in die Lage versetzt wird, mit den entsprechenden Ressourcen und Unterstützungen dieses Gesetz tatsächlich auch sinnvoll zu exekutieren.

Es ist auch den Einwendungen zu diesem Gesetzentwurf, gerade auch seitens der Stadt Wien, nicht entsprechend Rechnung getragen worden. Worum geht es? – In erster Linie natürlich ganz zentral um subsidiär Schutzberechtigte und deren Eintragung ins Personenstandsregister. Da hat man explizit verlangt, dass man diesen Begriff doch auch so in den Gesetzentwurf hineingibt, um den standesamtlichen Behörden die entsprechende Rechtssicherheit zu geben, wer von diesem Gesetz umfasst ist und welche Personenstandsdaten unter welchen Voraussetzungen eingetragen werden sollen. Leider hat man auch diesem Bereich nicht Rechnung getragen.

Man hat ein bisschen den Eindruck, man hat zuerst einmal den Gesetzentwurf gemacht, dann hat man Einwände gehabt, und jetzt hat man noch versucht, mit dem Abänderungsantrag ein bisschen husch, pfusch eine Lösung zu finden, aber eine wirklich grundlegende, die dazu führt, dass es zu einer Verwaltungsvereinfachung und auch zu Rechtssicherheit in der Behörde kommt, ist das nicht.

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren: So sehr wir es durchaus begrüßen, dass auch subsidiär Schutzberechtigte im Personenstandsregister entsprechend erfasst werden – ein ganz wichtiger und gar nicht unwesentlicher Schritt –, aber man hätte den Gesetzentwurf ordentlich machen sollen, dann hätten wir ihm zustimmen können. So können wir es nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

14.35

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag. Faika El-Nagashi. - Bitte schön, Frau Abgeordnete.